Freistellung nach der Geburt

Umstrittenes Vorhaben: SPD setzt auf „Familienstartzeit“ – Millionen Väter betroffen

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Die SPD will die „Familienstartzeit“ einführen, von der in erster Linie Väter profitieren sollen. Die Wirtschaft zeigt sich unterdessen skeptisch.

Berlin – Laut dem Statistischen Bundesamt gehen Frauen deutlich häufiger in Elternzeit als Männer. Demnach waren im Jahr 2023 rund 44 Prozent der Mütter, deren jüngstes Kind unter drei Jahre alt ist, in Elternzeit. Bei den Vätern waren es hingegen nur drei Prozent. Zudem reduzieren drei Viertel der Mütter nach der Elternzeit ihr Arbeitsvolumen, unter Vätern etwa 17 Prozent. Vor diesem Hintergrund will zukünftig die SPD mit der „Familienstartzeit“ ansetzen.

Nach der Bundestagswahl stehen die deutschen Sozialdemokraten trotz ihres historischen Tiefpunkts vor der Möglichkeit, Regierungsverantwortung zu übernehmen. Denn aktuell ist es wahrscheinlich, dass die konservative CDU mit der SPD eine Koalition bildet. Mit im Gepäck hat die Partei auch Vorhaben, die bereits in der Agenda der scheidenden Ampel-Regierung verankert waren. Ein zentraler Punkt davon ist die Einführung der sogenannten Familienstartzeit.

Familienstartzeit sieht Freistellung in den ersten zwei Wochen nach Geburt vor

„Für ein gelingendes Familienleben brauchen berufstätige Eltern Zeit und den nötigen Freiraum, um ihren Alltag partnerschaftlich zu organisieren“, heißt es im Wahlprogramm der SPD. „Wir wollen deshalb eine Familienstartzeit einführen: Väter oder Partnerinnen und Partner sollen sich für die ersten zwei Wochen nach der Geburt eines Kindes bei voller, umlagefinanzierter Lohnfortzahlung freistellen lassen können.“ Eine entsprechende Umsetzung bleibt abzuwarten.

Mögliche Eckpunkte der Familienstartzeit könnten der Krankenkasse Barmer zufolge so aussehen:

  • Angestellte Väter beziehungsweise Partner und Partnerinnen können sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen.
  • Beginn der Freistellung ist der Tag der Geburt oder der darauf folgende Werktag.
  • Es soll keine Mindestbeschäftigungsdauer vorgesehen sein, um in den Genuss der Familienstartzeit zu kommen.
  • Zudem soll die Freistellung ohne Frist geltend gemacht werden können.

Bereits in der letzten Legislaturperiode versuchte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), ein entsprechendes Gesetzesvorhaben voranzutreiben. Doch das Vorhaben scheiterte am Koalitionspartner, wie Paus in einem Interview mit IPPEN.MEDIA erklärte: „Väter hätten nach der Geburt eines Kindes schneller in die neue Rolle reinwachsen und mehr Sorgearbeit übernehmen können. Da war der FDP ihr Wahlprogramm näher als der Koalitionsvertrag.“

Wirtschaft kritisiert Familienstartzeit – „Für Betriebe kaum zu stemmen“

Derzeit wird die Familienstartzeit kontrovers diskutiert. Vor allem die Finanzierung sorgt für Bedenken seitens der Wirtschaft. Väter beziehungsweise Partner oder Partnerin würden nämlich unter Fortzahlung des Lohns für zehn Tage freigestellt. Die Kosten für das Vorhaben würden Arbeitgeber tragen, laut dem Bundesverband der Arbeitgeber (BDA) sei das „unverständlich“.

Seit 2019 gibt es eine EU-Richtlinie zum Vaterschaftsurlaub, in Deutschland fehlt bisher noch ein entsprechendes Gesetz. (Symbolbild)

Außerdem: „Die Betriebe müssen die zahlreichen Freistellungs- und Teilzeitansprüche umsetzen, die Kollegen müssen immer häufiger das ausfallende Arbeitsvolumen auffangen, erst recht bei nur kurzzeitigen Ausfällen wie zwei Wochen“, heißt es in einer Stellungnahme des BDA aus 2023. „Jeder dieser Teilzeitwünsche und Freistellungsansprüche mag für sich begründbar sein.“ Die Gesamtmenge der umzusetzenden Bestimmungen seien aber für Betriebe kaum zu stemmen.

Mögliche Koalition mit der CDU: Kann die SPD die Familienstartzeit durchbringen?

Fraglich bleibt ohnehin, ob es der SPD in einer möglichen Koalition mit der Union gelingt, das Vorhaben in dieser Form zu verwirklichen. Im Wahlprogramm von CDU/CSU ist ein Bekenntnis zu Elterngeld und Elternzeit zu finden, die Familienstartzeit sucht man aber vergebens. Dabei gibt es seit 2019 bereits eine entsprechende EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Deutschland hat es bisher verabsäumt, diese auch in nationales Recht zu gießen.

Stephan Stracke, der auch künftig für die CSU im Bundestag sitzen wird, hat bereits im November einer Frage auf dem Portal abgeordnetenwatch.de entgegnet: „Sollte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der nächsten Regierung angehören, so werden wir uns der Verpflichtung annehmen, die EU-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen.“ (cln/jm) 

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

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