Unfallrisiko

Erhöhte Wachsamkeit nach Zeitumstellung: Autofahrer sollten auf Lichtverhältnisse und Wildwechsel achten

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Die Zeitumstellung am Wochenende hat auch Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmer. Bei Dämmerung herrscht aufgrund schlechterer Sicht eine größere Unfallgefahr.

In der Nacht vom 28. Oktober zum 29. Oktober dürfen Sie sich über eine Stunde länger Schlaf freuen. Dafür wird es morgens früher hell und abends eine Stunde früher dunkel. Gleichzeitig bedeutet es auch für Verkehrsteilnehmer, dass sie im Herbst wachsamer sein müssen: „Mit der Zeitumstellung wird bei einigen der Biorhythmus durcheinandergebracht und sie tun sich schwer bei der Anpassung an den neuen Rhythmus zwischen Tag und Nacht. Dabei kann die Anpassungszeit bis zu mehreren Tagen dauern. Müdigkeit und Sekundenschlaf beim Autofahren sind unterschätzte Probleme“, sagt Verkehrsexperte Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern.

Unfallrisiko bei Dämmerung steigt: Worauf Autofahrer achten sollten

Unfallzahlen des Statistischen Bundesamts von 2022 zeigen, dass 30 Prozent aller im Straßenverkehr getöteten Menschen bei Dämmerung oder Dunkelheit ums Leben gekommen sind. Der Anteil an Fußgängern ist mit 41 Prozent enorm hoch. Daher ist es wichtig, dass Fußgänger – inklusive Schulkinder – gerade zu diesen Tageszeiten mit heller Kleidung oder Reflektoren ausgestattet sind, um von Autofahrern besser gesehen zu werden. Laut ADAC sind Personen mit reflektierender Kleidung auf bis zu 140 Meter sichtbar – ohne diese Sicherheitsmaßnahme sind Fußgänger bei schlechten Sichtverhältnissen erst auf 25 Meter zu erkennen.

Bei Dämmerung sind die Lichtverhältnisse besonders schwierig.

Aber auch die Autofahrer können dafür sorgen, dass sie die Zeitumstellung schneller wegstecken. Kreipl empfiehlt viel Bewegung an der frischen Luft, zum Beispiel in Form von Spaziergängen, Radfahren oder Joggen. Wer beim Autofahren merkt, dass er müde wird, sollte eine Pause einlegen oder auf einem Rastplatz für 15 bis 20 Minuten die Augen zu machen und schlafen.

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Um sicher unterwegs zu sein, sollten Sie auch das Abblendlicht frühzeitig einschalten: So haben nicht nur Sie bessere Sicht, sondern werden auch von anderen Verkehrsteilnehmern, die hinter Ihnen unterwegs sind, schneller erkannt. Tagfahrleuchten reichen bei Dämmerung hingegen nicht aus, wie der ADAC informiert.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Vorsicht vor Wildwechsel während der Dämmerung

Nach der Zeitumstellung könnte auch das Risiko eines Wildunfalls steigen: Autofahrer sind zunehmend während der Dämmerung auf den Straßen unterwegs – genauso wie Rehe und Wildschweine. Gerade in den frühen Morgen- und Abendstunden, zwischen 7 und 9 Uhr morgens sowie 18 und 21 Uhr abends, sollten Autofahrer verstärkt auf vorausschauendes Fahren achten. Hier kommt es laut dem Deutschen Jagdverband (DJV) im Oktober und November zu den meisten Unfällen mit Dammwild.

Die Tiere verkehren häufig in der Nähe von Wäldern und Feldrändern am Straßenrand – hier gilt, Fuß vom Gas und bremsbereit sein. Wer ein einzelnes Reh sichtet, muss in der Regel davon ausgehen, dass sich noch weitere in der Nähe befinden. Läuft ein Tier auf die Fahrbahn und ist ein Zusammenstoß unvermeidlich, sollten Autofahrer auf keinen Fall unkontrolliert ausweichen. Sie könnten in den Gegenverkehr geraten oder mit einem Baum kollidieren. Stattdessen gilt: Das Lenkrad festhalten und kräftig bremsen.

Rubriklistenbild: © Oliver Mengedoht/Imago

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