„Besonders besorgniserregende Substanz“

Erste Produkte unter Verdacht: Umweltbundesamt findet verbotene Weichmacher in Urinproben

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Vor Kurzem hatte das UBA vermehrt Spuren von Weichmachern in Kinderurin gefunden. Nun gibt es erste Hinweise darauf, woher sie stammen könnten.

Berlin – Ende Januar (31. Januar 2024) berichtete das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einer Pressemitteilung, Rückstände eines verbotenen Weichmachers in Urinproben von Kindern gefunden zu haben. Dabei handelt es sich um die Substanz Mono-n-hexyl-Phthalat, kurz MnHexP.

MnHexP kann als Abbauprodukt im Körper, als sogenannter Metabolit, des Di-n-hexyl-Phthalats (DnHexP) entstehen und gilt der Stoffgruppe der Phthalate zugehörig. Als Weichmacher werden diese etwa in Plastikprodukten wie Spielzeug benutzt. Das kann dem Kunststoff bestimmte Eigenschaften wie mehr Elastizität verleihen. Mit der Zeit können die Weichmacher allerdings auch aus den Produkten entweichen und unter Umständen vom Menschen aufgenommen werden.

Was macht die Weichmacher für den Menschen so gefährlich?

Anwendung findet DnHexP neben Spielzeug dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zufolge aber auch in Kosmetika und Lebensmittelkontaktmaterialien, wie etwa Verpackungen. Bereits 2020 hatte etwa der Möbelriese Ikea eine Broschüre zu den Weichmachern als Warnung für seine Kunden herausgegeben.

Seit 2013 steht der Weichmacher DnHexP in der Europäischen Union auf der Liste besonders besorgniserregender Substanzen. Grund ist vornehmlich, dass der Stoff wie auch andere Weichmacher die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen gefährden kann. 2020 wurde DnHexP in den Anhang XIV der REACH-VO aufgenommen. Damit darf der Stoff in der EU seit 2023 grundsätzlich nicht mehr ohne gesonderte Zulassung verwendet werden.

Spuren gefährlicher Weichmacher in Urinproben – wie groß ist das Ausmaß der Belastung?

Dem Umweltbundesamt (UBA) zufolge gibt es nun erste Hinweise darauf, dass die im Kinderurin gefundenen MnHexP-Rückstände womöglich von Sonnencremes stammen könnten. „In unseren ersten, sondierenden Analysen sehen wir einen Zusammenhang zwischen der Belastung mit MnHexP und Kosmetika, darunter insbesondere Sonnenschutzmitteln“, erklärte die Toxikologin Dr. Marike Kolossa-Gehring vom UBA am Donnerstag.

Zugleich warnte die Toxikologin aber auch davor, wegen des Verdachtsfalls auf Sonnencreme zu verzichten. Da sie die Haut schütze, schade ein Verzicht auf Sonnencremes der Haut mehr als er nütze. 

Sonnencreme wird am Strand aufgetragen

Das Umweltbundesamt hatte im Urin zahlreicher Menschen in Deutschland Hinweise auf den gefährlichen Weichmacher entdeckt. Momentan erhebt das UBA in einer deutschlandweiten Studie weitere Daten dazu – nun allerdings von der erwachsenen Bevölkerung. Dabei sind Rückstände des gefährlichen Weichmachers neuesten Daten zufolge in 37 Prozent der Urinproben entdeckt worden. Eigenen Angaben zufolge analysiert das Umweltbundesamt die hohen MnHexP-Belastungswerte derzeit gemeinsam mit EU-Behörden. 

Wie konnten die Weichmacher trotz Verbot in die Europäische Union gelangen?

Wie aber konnten die Weichmacher überhaupt in so großem Maße nach Europa gelangen, während DnHexP doch bereits seit 2013 auf der Liste besonders gefährlicher Stoffe ausgewiesen ist und man 2020 seine Verwendung sogar in der gesamten EU verboten hatte?

Die Suche nach der Herkunft des Schadstoffs bezeichnete die Toxikologin Kolossa-Gehring als „Detektivarbeit“. Unter bestimmten Umständen könne die Substanz trotz des Verbots immer noch innerhalb der EU vorkommen, etwa in Importerzeugnissen, hieß es. Denn diese sind nicht von der EU-weiten Zulassungspflicht betroffen. „Wir haben in Recherchen gesehen, dass er theoretisch früher in Nischenanwendungen verwendet worden ist – für kleine Dichtungen oder spezielle Arten von Gummihandschuhen. Aber eigentlich könnte er nicht auf dem Markt sein, weil es keine Anmeldung und keine Zulassung für den Stoff in Europa gibt“, betonte Kolossa-Gehring in einem Interview mit dem Südwestdeutschen Rundfunk (SWR).

Aber auch alte Sonnencremes, die bereits vor Jahren in der EU hergestellt wurden, könnten die Weichmacher unter Umständen noch enthalten. Damit Verbraucher wissen, welche Produkte hiervon betroffen sind und sie dementsprechend vermeiden können, werden sie in der SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in größerer Anzahl gelistet.

Bei Kindern werden immer öfter Spuren des Weichmachers gefunden

In Nordrhein-Westfalen wurden die Versuche des LANUV an Kindergartenkindern durchgeführt. In einem Vergleich mit Urinproben von Kindern aus vorherigen Jahren habe man dort auch herausgefunden, dass die Urinproben von Kindern heutzutage deutlich mehr Spuren der Weichmacher enthalten. Während die Forscher 2015 noch kaum Weichmacher in den Urinproben fanden, lagen sie Kolossa-Gehring zufolge in den Jahren 2017 und 2018 schon bei 26 Prozent.

Im Jahr 2021 dann hatte man schließlich in 60 Prozent des untersuchten Kinderurins Belastungen mit dem Weichmacher gefunden. Für Erwachsene lasse sich bislang aber noch kein Trend abzeichnend treffen. „Das untersuchen wir gerade mit einer Zeittrendanalyse in Proben der Umweltprobenbank“, fügt die Toxikologin hinzu. (Fabian Hartmann)

Rubriklistenbild: © IMAGO/xafrica_imagesx

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