VonAdrian Kilbschließen
Angestellte beim Bund und den Kommunen bekommen ab sofort mehr Geld. Allerdings bietet der Tarifabschluss noch weitere Vorteile hinsichtlich der Urlaubstage.
Eine Vielzahl an Warnstreiks seit Januar 2025 brachte viele Bürger sprichwörtlich auf die Palme. Damit ist es nach dem Tarifabschluss am ersten Aprilwochenende erst einmal vorbei. Die 2,5 Millionen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst kassieren ab dem Frühjahr 2025 ein höheres Gehalt.
Rückwirkend zum 1. April 2025 steigen die Einkommen um drei Prozent beziehungsweise mindestens um 110 Euro im Monat. Im 1. Mai 2026 winkt dann bereits die nächste Gehaltserhöhung: 2,8 Prozent gibt es dann für die Angestellten beim Bund und der Kommunen noch einmal mehr. Zudem haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst künftig die Wahl zwischen mehr Urlaubstagen oder einem Weihnachtsgeld.
Mehr Urlaub oder Weihnachtsgeld: Diese Angestellten können es sich künftig aussuchen
Der neu ausgehandelte Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 27 Monaten, gilt allerdings rückwirkend ab 1. Januar 2025. Ab 1. Juli 2025 sollen außerdem Zulagen für die Schichtarbeit angehoben werden. Zudem soll das 13. Monatsgehalt ab 2026 steigen.
Neben flexibleren Arbeitszeitregelungen, die mehr Gleitzeit möglich machen, gibt es weitere Vorteile für die Angestellten, die in den Verwaltungen, in Kitas, im Nahverkehr, bei den Abfallbetrieben oder an Flughäfen täglich ihren Dienst tun. Das Weihnachtsgeld können sie sich nach wie vor in voller Höhe auszahlen lassen. Alternativ lässt sich die Vergütung zum christlichen Fest am Jahresende aber jetzt auch anteilig gegen bis zu drei zusätzliche Tage Urlaub eintauschen. Ab 2027 soll es zudem einen zusätzlichen Urlaubstag geben.
„Innovation“ im öffentlichen Dienst: Tarifeinigung bringt Vorteile für Millionen Beschäftige
„Für die einen Beschäftigten ist das Geld wichtiger, für die anderen die Freizeit - je nachdem, in welcher persönlichen Situation sie sich befinden“, lobt Arbeitsmarktexperte Frank Christian Starke im WDR die künftige Wahlmöglichkeit. Er sieht sogar eine „Innovation“ im öffentlichen Dienst. Ausgenommen von der Regelung sind Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Freiwillig und befristet sollen Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit weiter auf bis zu 42 Stunden die Woche ausdehnen können. Für die Mehrarbeit erhalten sie dementsprechend Zuschläge. Diese Regelung kommt bei Bund, Kommunen und Gewerkschaften, wegen möglicher entstehender Nachteile, nach fünf Jahren auf den Prüfstand, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).
Üblicherweise wird der Tarifabschluss später auf Bundesbeamte übertragen. Darüber, ob für Beschäftigte bei der Bundespolizei, beim Zoll oder in den Verwaltungen der Bundesbehörden künftig die gleichen Arbeitsbedingungen gelten, hat allerdings die neue Bundesregierung das letzte Wort. Nicht betroffen sind Beschäftigte der Länder, also zum Beispiel Lehrer, für die im Herbst separat verhandelt wird.
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