VonRobin Dittrichschließen
Die neue Campingsaison ist gestartet. Bei einer Kontrolle müssen Camper nun eine bestimmte Prüfung vorweisen, die bisher empfohlen wurde.
Update vom 17. Juni, 14.48 Uhr: Bald ist es so weit: Ab Donnerstag (19. Juni) müssen Fahrzeuge mit eingebauten Flüssiggasanlagen eine gültige Gasprüfung vorweisen – und zwar nach dem technischen Standard DVGW G 607. Das betrifft vor allem Wohnmobile und Wohnwagen. „Wurde vor dem 19. Juni 2024 keine Prüfung nach G 607 durchgeführt, muss bis spätestens zum Stichtag eine Erstprüfung erfolgen“, informiert der TÜV Verband. Danach muss die Prüfung alle zwei Jahre durchgeführt werden.
„Flüssiggas im Camper ist zwar praktisch, aber bei defekten Anlagen hochgefährlich“, warnt Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband. „Die neue Regelung bringt mehr Klarheit und mehr Sicherheit – für die Fahrzeughalter, ihre Mitreisenden, aber auch für Nachbarn auf dem Campingplatz und Rettungskräfte im Ernstfall.“ Wer ohne gültige Gasprüfung unterwegs ist, riskiert Bußgelder zwischen 15 und 60 Euro.
Urlaubssaison mit wichtiger Neuerung: Camper müssen 2025 spezielle Prüfung nachweisen
Erstmeldung: München – Camping ist vor allem beim Urlaub im eigenen Land überaus beliebt. Wohnmobile und Wohnwagen müssen dabei einige Richtlinien einhalten. Zusätzlich gab es Empfehlungen für die Sicherheit im Straßenverkehr, diese werden jetzt zur Pflicht.
ADAC berichtet über neuerliche Pflicht für Camper
Über die Neuerungen für Camper berichtete unter anderem der ADAC in einer Mitteilung. Konkret geht es bei der Neuregelung um die Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen. Ab dem 19. Juni 2025 müssen diese regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden. Für die neuerliche Pflicht wurde eigens ein Paragraf in die Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.
Mit Flüssiggas können in vielen Wohnmobilen und Wohnwagen Kühlschränke, Herde oder Heizungen betrieben werden. Wenn die Flüssiggasanlage nicht korrekt funktioniert, besteht dringende Unfallgefahr, weil beispielsweise Gas austreten und sich entflammen kann, warnt der ADAC. Wer die Flüssiggasanlage noch nicht zur Überprüfung gebracht hat, kann dies noch bis zum 19. Juni 2025 nachholen, dann endet eine Übergangspflicht, wodurch der Check verpflichtend wird.
Nichteinhaltung der neuen Richtlinien – es drohen Bußgelder für Camper
Die Überprüfung der Flüssiggasanlage kann durch anerkannte Sachkundige sowie durch unabhängige Prüfer erfolgen. Als Teil der Hauptuntersuchung kann diese Prüfung nicht durchgeführt werden. Je nach Region und Sachverständigem kostet die Überprüfung zwischen 40 und 80 Euro, in der Regel sind dafür rund 20 bis 45 Minuten nötig. Wer die erforderliche Prüfungspflicht bei einer Kontrolle nicht nachweisen kann, muss mit Bußgeldern zwischen 15 und 60 Euro rechnen – je nach Fristüberschreitung.
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Auch der Auto Club Europa e.V. (ACE) rät dringend dazu, den eigenen Camper verkehrssicher zu halten. Wer demnach eine gründliche Überprüfung nach der Winterpause verzichtet, „riskiert Sicherheitsmängel oder sogar Pannen.“ So sind die Kontrolle von Dichtungen, Batterie und Elektronik sowie Reifen dringend zu empfehlen. Auch hier wird auf die verpflichtende Überprüfung der Flüssiggasanlage hingewiesen: „Die Gasprüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt und das entsprechende Prüfprotokoll im Fahrzeug mitgeführt werden.“ In Italien droht vielen Urlaubern mit Auto oder Camper ein Preisschock. (rd)
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