VonSarah Neumeyerschließen
Preiserhöhungsklauseln von Netflix und Spotify sind laut einem Urteil eines Berliner Gerichts unwirksam.
München – Zurückliegende Preiserhöhungen von Netflix und Spotify könnten von zwei Urteilen des Kammergerichts Berlin betroffen sein. Grund sind Preisanpassungsklauseln in den Nutzungsbedingungen, bei denen es nicht auf die Zustimmungen von Kunden ankommen soll, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Mitteilung am Freitag (24. November 2023) erklärt.
Vorausgegangen war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin. In zwei Berufungsurteilen hat das Kammergericht das vorausgegangene Urteil nun bestätigt. Laut Spotify sind die aktuellen Preiserhöhungen nicht vom Urteil betroffen.
„Die Urteile sind ein starkes Signal“, so die Beurteilung von Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. „Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten.“
Urteil stärkt Verbraucher: Preiserhöhungsklauseln bei Netflix und Spotify unwirksam
Die Streaming-Anbieter Netflix und Spotify dürfen ihre Preise ohne die Zustimmung von Kundinnen und Kunden nicht einseitig anpassen, fasst Brockfeld die Einschätzung des Gerichts zusammen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Unternehmen auch gegen dieses Urteil vorgehen werden.
Laut der Einschätzung von Stiftung Warentest könne Netflix vor den Bundesgerichtshof ziehen, die Erfolgschancen seien jedoch aussichtslos. Bei Netflix geht es in der Klage der Verbraucherzentrale um folgende Formulierung in den Nutzungsbedingungen: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“
Preisanpassungsklauseln in den Nutzungsbedingungen von Netflix
Laut dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.12.2021 sei diese Formulierung unklar und lasse nicht erkennen, dass Verbraucher gerichtlich prüfen lassen können, ob das Unternehmen die Interessen seiner Kunden bei einer solchen einseitigen Preiserhöhung fair berücksichtigt habe. Laut Netflix beruhten die Preiserhöhungen nicht auf der Preisanpassungsklausel und Kundinnen und Kunden seien ausdrücklich um ihre Zustimmung gefragt worden.
„Für das Unternehmen geht es um viel Geld“, so Stiftung Warentest. Das Verbraucherportal hat berechnet, dass Kundinnen und Kunden, die bereits bis Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo gestartet haben, inzwischen bis zu 426 Euro nur für Preiserhöhungen gezahlt haben. In Deutschland ist Netflix der am zweithäufigsten genutzt Streaming-Anbieter für Filme und Serien nach Amazon Prime.
Auf die aktuellen Preiserhöhungen von Spotify hat das Urteil laut Angaben des Unternehmens keinen Einfluss. „Die Möglichkeit, unsere Preise anzupassen, wird nicht in Frage gestellt und die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung hat keinen Einfluss auf die Preiserhöhung, die derzeit in Deutschland vorgenommen wird, da wir uns dabei nicht auf die angegriffene Klausel stützen“, informierte das Unternehmen gegenüber IPPEN.MEDIA. Bestehende Abonnentinnen und Abonnenten hätten nach Angaben des Unternehmens eine E-Mail mit den neuen Preisen für ihr Konto erhalten, und hätten drei Monate Zeit, diese zu prüfen und sich für den neuen Preis zu entscheiden. (sne)
*Transparenzhinweis: Das Statement von Spotify haben wir nachträglich eingefügt.
Rubriklistenbild: © IMAGO/Christopher Neundorf

