VonLars Bredthauerschließen
Wer falsch parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Manch eine Parkmöglichkeit sieht dagegen auf den ersten Blick korrekt aus. Aber auch hier droht eine Strafe.
Hamm - In Schrittgeschwindigkeit lassen Autofahrer links und rechts Parkplätze zurück, auf den andere Fahrzeuge abgestellt sind. Dann kommt sie: die freie Parklücke. Schnell einlenken oder den Rückwärtsgang einlegen – und schon ist das Auto abgestellt. Doch so einfach ist es dann doch nicht. Bei einem etwas versteckten Fehler droht ein Bußgeld.
Parken ist erlaubt – doch ein kleiner Fehler kostet trotzdem ein Bußgeld
Über Parken kann viel diskutiert werden. Ist die Lücke groß genug für mein Fahrzeug? Benötige ich einen Parkschein oder Parkscheibe? Darf ich hier gar kostenlos stehen? Wer falsch parkt, muss mit Strafen rechnen. Manchmal auch in Zonen, wo parken erlaubt ist. Geld bezahlen müssen Verbraucher aber definitiv, wenn sie falsch parken. Im konkreten Fall geht es um 15 Euro.
Teuer wird es, wenn Fahrzeuge beispielsweise im absoluten Halt- oder Parkverbot stehen – insbesondere seit der neue Bußgeldkatalog gilt. Aber auch wenn Autofahrer ihren Wagen entgegengesetzt der Fahrtrichtung abgestellt haben, werden sie zur Kasse gebeten – obwohl auf beiden Straßenseiten das Parken an sich erlaubt ist. So heißt es etwa in Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung, dass das Parken am Straßenrand nur in Fahrtrichtung erlaubt ist. Ist das Auto entgegengesetzt zur Fahrtrichtung am Fahrbandrand abgestellt worden, wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig.
Regel soll für Gefahrenvermeidung sorgen
In erster Linie will der Gesetzgeber damit das Unfallrisiko verringern. Teilweise muss der Verkehrsteilnehmer zum Ein- und Ausparken die Gegenfahrbahn überqueren oder ein Wendemanöver auf der Straße einlegen. Die beschriebene Regel gilt auf normalen Straßen mit zwei Fahrbahnen, aber auch auf beengten Straßen, die grundsätzlich in beide Richtungen befahren werden dürfen.
Ausnahmen gibt es dagegen bei Einbahnstraßen. Sind hier beide Seiten zum Parken freigegeben, dürfen Sie sich rechts und links hinstellen. Das Fahrzeug muss dabei aber auf beiden Seiten in Fahrtrichtung geparkt werden. Speziell wird es, wenn am rechten Straßenrand Schienen verlaufen. Auch dann ist es in Ordnung, sein Auto auf der anderen Seite abzustellen.
Ein Knöllchen muss es nicht immer sein
Hängt das Knöllchen erst einmal an der Windschutzscheibe, ist nicht mehr viel zu machen. Es kann aber auch vorkommen, dass ein Bußgeld ohne den ausgestellten Zettel gezahlt werden muss.
Rubriklistenbild: © Monika Skolimowska/dpa
