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Im eigenen Garten darf nicht alles einfach so angepflanzt werden: Einige Gewächse sind streng verboten. Wer das missachtet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Wer in Deutschland einen Garten pflegt, muss so einiges beachten: Einige Pflanzen, die vielleicht dekorativ wirken, gelten als invasiv und sind gesetzlich sogar streng verboten. Während dies aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) für einige Arten gilt, gibt es weitere Pflanzen, die eine besondere Gefahr für unsere Natur darstellen. Die Europäische Union hat deshalb strenge Regelungen für den Umgang mit ihnen eingeführt. Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert hohe Strafen.
Schnell wachsend und streng verboten: Invasive Arten bedrohen heimische Pflanzen
Invasive Pflanzen sind Arten, die eigentlich nicht aus Deutschland oder Europa stammen, sondern durch den Menschen hierher gebracht wurden – absichtlich oder unabsichtlich. Das Problem: Einige dieser Pflanzen breiten sich rasend schnell aus und verdrängen einheimische Arten, so der Bund für Naturschutz. Sie klauen anderen Pflanzen Licht, Wasser und Nährstoffe. Bekannte Beispiele in Deutschland sind der Götterbaum oder der Riesenbärenklau, die in vielen Regionen bereits wild wachsen.
Invasive Pflanzen können ganze Ökosysteme aus dem Gleichgewicht bringen. Sie wachsen schneller als heimische Arten und verdrängen diese, erklärt „landundforst.de“. Dadurch leiden nicht nur die Pflanzen selbst, sondern auch die Tiere, die von ihnen abhängig sind. Die Europäische Union hat deshalb eine Liste von Pflanzen erstellt, die nicht angebaut oder gehandelt werden dürfen – zum Schutz der Natur, so der Bund für Naturschutz.
Alarmstufe Rot: Invasive Pflanzen, die Deutschlands Ökosysteme zerstören
Zu den invasiven Pflanzenarten gehören in Deutschland rund 40 Arten, die auf der sogenannten Unionsliste stehen. Einige davon sind bereits weit verbreitet, wie der Riesenbärenklau oder das Drüsige Springkraut, weiß „landundforst.de“. Andere, wie der Baumwürger oder die Wasserhyazinthe, sollen bis 2027 komplett verschwinden. Die Muschelblume (Pistia stratoides) soll sogar noch im Jahr 2024 nicht mehr auffindbar sein.
Ein paar der bekannten invasiven Arten sind:
- Götterbaum (Ailanthus altissima)
- Japanischer Hopfen (Humulus scandens)
- Große Wassernabel (Hydrocotyle ranunculoides)
Diese Pflanzen breiten sich schnell aus und können ganze Ökosysteme durcheinanderbringen. Es gibt aber auch Arten, die bisher noch nicht wild in Deutschland vorkommen, wie das Anden-Pampasgras oder der Kudzu.
Damit eine Art unter die Verbots-Verordnung fällt, muss sie laut Verordnung „die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen gefährden oder nachteilig beeinflussen“. Und zwar in einem Ausmaß, welches ein konzertiertes Vorgehen auf Unionsebene erfordere, erklärt „landundforst.de“ weiter. Arten, die nicht wild lebend und auch auf keinen Fall im eigenen Garten angepflanzt werden dürfen, sind zum Beispiel:
- Weidenblatt-Akazie
- Alligatorkraut
- Blaustängelige Besensegge
- Kreuzstrauch
- Ballonwein
- Anden-Pampasgras
- Steppengras
- Chilenischer Riesenrhabarber
- Falscher Wasserfreund
- Nadelblättriges Nadelkissen
- Persischer Bärenklau
- Chinesischer Buschklee
- Japanischer Kletterfarn
- Japanisches Stelzengras
- Afrikanisches Lampenputzergras
- Mesquitebaum
- Kudzu
- Okamuras Braunalge
- Chinesischer Talgbaum
Bußgeld statt Gartenfreude: Warum der Anbau invasiver Pflanzen teuer werden kann
Wenn sich Personen nicht an die Regeln halten und trotzdem invasive Pflanzen anbauen oder verkaufen, müssen sie mit heftigen Strafen rechnen. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vor. Diese Strafen sollen sicherstellen, dass sich die problematischen Pflanzen nicht weiter ausbreiten und die Natur schädigen.
Es reicht also nicht, wenn Hobbygärtner oder Naturliebhaber sagen: „Die Pflanze ist doch nur in meinem Garten, das schadet doch niemandem.“ Sobald eine dieser Pflanzen im Freien wächst, kann sie sich unkontrolliert vermehren und ernsthafte Probleme verursachen, so „landundforst.de“.
Rubriklistenbild: © Norman Krauß/Shotshop/IMAGO
