Von Kasse oder vom Regal – welchen Preis müssen Supermarkt-Kunden zahlen?
VonMichaela Ebert
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Kunden von Lidl, Kaufland und Co. kennen das vielleicht: An der Kasse hat das Produkt plötzlich einen anderen Preis als noch im Regal. Aber welcher muss jetzt gezahlt werden?
Wer Einkaufen geht, begibt sich nicht selten auch auf Schnäppchen-Jagd. Hin und wieder freuen sich Kunden dann, ein besonders unverhofftes Angebot bei Lidl, Kaufland und Co. entdeckt zu haben. Doch was, wenn sich das Schnäppchen an der Kasse gar nicht als solches herausstellt? Welcher Preis gilt dann? Der, der am Regal steht oder der, den die Kasse zeigt?
Doch wie sieht es mit den unterschiedlichen Preisangaben im Supermarkt aus? Die Verbraucherzentrale verrät: „Der Preis, der an der Kasse angezeigt wird, gilt.“ Selbst dann, wenn am Regal noch ein anderer Preis angebracht war, dürfen Supermärkte an den Kassen dennoch mehr verlangen.
Verbraucherzentrale verrät: „Angaben im Supermarkt sind nicht verbindlich“
Der Hintergrund dafür ist ein rechtlicher. Denn der Kauf – und somit die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer – findet erst an der Supermarktkasse statt. Somit geschieht dort auch erst juristisch betrachtet die Vereinbarung über den Preis. „Die Angaben im Supermarkt dagegen sind nicht verbindlich“, klärt die Verbraucherzentrale auf.
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Es lohnt sich also wachsam zu bleiben an der Supermarkt-Kasse. Nicht nur, um eventuelle Falschgeld-Scheine zu enttarnen, sondern auch, um die Preise beim Einscannen gut zu prüfen. Etwa dann, wenn sie auf dem großen Display erscheinen, sobald die Kassiererin die Ware über die Kasse zieht. Kunden dürfen dann noch ihr Veto einlegen – das Produkt wandert zurück in die Regale.
„Falscher“ Preis entdeckt: Das können Supermarkt-Kunden tun
Doch was ist, wenn der „falsche“ Preis erst nach dem Bezahlen entdeckt wird? Die Verbraucherzentrale empfiehlt dann, denn Kassenzettel noch einmal zeitnah zu prüfen – etwa auf dem Kundenparkplatz. Bei kulanten Supermärkten kann das Produkt dann wieder zurückgegeben werden. Doch in der Regel muss das Personal im Supermarkt nicht darauf eingehen und kann hart bleiben.
Generell gilt aber im Supermarkt: „Kommt Ihnen etwas komisch vor, sprechen Sie es sofort an.“ Wie die Verbraucherzentrale betont, verstößt eine vorsätzlich falsche Preisauszeichnung gegen gesetzliche Vorschriften. Es handelt sich dann sogar um eine Ordnungswidrigkeit.