Kunden werden getäuscht

Verbraucherzentrale deckt irreführende Verkaufsmasche im Supermarkt auf

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In Lebensmitteln ist nicht zwingend enthalten, was als Geschmack angegeben ist. Die Verbraucherzentrale nennt das eine „legale Verbrauchertäuschung“.

Kassel – Ist in Lebensmitteln wirklich das drin, was auf dem Etikett versprochen wird? Dass das nicht immer der Fall ist, deckte die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt auf. In Supermärkten und Discountern wird getrickst. Auch bei der „Schrumpflation“ handelt es sich um Tricks der Supermärkte.

Verbraucherzentrale deckt Täuschung auf Etiketten in Supermärkten auf

Ist auf dem Etikett eines Produkts im Supermarkt die Aufschrift „Vanillegeschmack“ gedruckt, gehen viele Verbraucher wohl davon aus, dass Vanille enthalten ist. Ähnlich verhält es sich mit Pistazien oder Nüssen – diese befinden sich trotz Abbilds auf dem Etiketts nicht immer im Lebensmittel. Problematisch kann es immer dann werden, wenn auf Etiketts von Lebensmitteln die Wörter „Geschmack“, „Flavour“, „Taste“ oder „Typ“ gedruckt wurden.

In Lebensmitteln ist nicht immer das enthalten, was auf dem Etikett steht oder abgebildet ist – Verbraucher sollten genau lesen.

Der Aufdruck „Vanillegeschmack“ heißt nicht zwingend, dass Vanille enthalten ist, vielmehr handelt es sich meist lediglich um Aromen, die hinzugefügt wurden. Illegal ist diese Praktik nicht, für die Verbraucherzentrale Hamburg handelt es sich dennoch um eine „legale Verbrauchertäuschung.“ Die Verbraucher könnten aufgrund der Aufschrift oder von Bildern auf dem Etikett davon ausgehen, dass eine bestimmte Zutat enthalten ist, die sich auf der Zutatenliste aber nicht wiederfinden lässt.

In diesen Produkten im Supermarkt ist nicht das drin, was draufsteht

Gefunden hat die Verbraucherzentrale diese Praktik auf vielen Fertigprodukten im Supermarkt. Besonders beliebt ist der bereits beschriebene „Vanillegeschmack“. Ob in Getränken, Dessertsoße oder beliebten Joghurts: Obwohl die Vanille auf der Vorderseite des Etiketts zu lesen ist und damit ein eindeutiges Kaufkriterium darstellt, lässt sich lediglich Aroma in der Zutatenliste finden. Ein beliebter Joghurt mit der Ecke von Müller enthält ebenfalls nur ein Pistazien-Aroma, obwohl die Pistazien auf der Verpackung sogar aufgedruckt wurden.

„Rein rechtlich sind Umschreibungen mit dem Zusatz Typ, Taste oder Geschmack erlaubt. Doch viele Verbraucherinnen und Verbraucher fallen trotzdem auf den Etikettenschwindel herein, weil ihnen die Bedeutung nicht klar ist“, kritisiert die Verbraucherzentrale scharf. Geht es nach den Verbraucherschützern, wäre diese Verkaufspraktik nicht mehr erlaubt. Ein Dorn im Auge sind der Verbraucherzentrale auch Mogelpackungen. Dabei werden Produkte in Supermärkten bei gleichbleibendem Preis verkleinert, sodass Verbraucher diese versteckte Preiserhöhung nicht mitbekommen.

Rubriklistenbild: © photothek/Imago (Symbolbild)

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