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Die Bundesregierung will ernsthafte Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger durchsetzen. Doch die Verfassung lässt einen Teil der Pläne gar nicht zu.
München – Bärbel Bas, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales von der SPD, hat jüngst bekräftigt, dass die Bundesregierung beim Bürgergeld härtere Sanktionen durchsetzen will. Damit greift sie eine seit Monaten schwelende Debatte auf: strengere Regeln für Leistungsbeziehende, schärfere Vermögensprüfungen, schnellere Wohnungswechsel – und im Extremfall die komplette Streichung von Sozialleistungen.
Doch Verfassungsrechtler und Sozialverbände warnen: Ein solcher Kurs hat enge rechtliche Grenzen und könnte Betroffene tief in existenzielle Notlagen drängen. Laut Bas sei das Gesetz bereits fertig, wie bild.de berichtet. Offiziell verabschiedet wurde es allerdings bislang nicht. Sie kündigte jedoch an, dass künftig deutlich strengere Regeln bei Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger gelten sollen.
Alleine eine 30-prozentige Kürzung des Regelsatzes würde für Alleinstehende einen monatlichen Verlust von mindestens 169 Euro bedeuten. „Das tut richtig weh“, warnt Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), gegenüber IPPEN.MEDIA. „Die Kürzung drängt Leistungsempfänger:innen also unweigerlich an den Rand der Gesellschaft.“
„Wäre verfassungsrechtlich nicht möglich“: Expertinnen warnen beim Bürgergeld vor Totalsanktionen
Besonders problematisch: „Die Ausgaben für ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe müssen Betroffene notgedrungen als Erstes streichen“, so Engelmeier. Beim Bürgergeld seien für Alleinstehende nur knapp 55 Euro für Freizeit und Unterhaltung vorgesehen. „Dem stehen weitere 114 Euro gegenüber, die noch an weiteren Stellen gespart werden müssen, um sich nicht zu verschulden.“
Noch schärfer fällt die Kritik an den geplanten Totalsanktionen aus. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, stellt gegenüber IPPEN.MEDIA klar: „Die vollständige Streichung der Sozialleistung bei mehrfacher Ablehnung zumutbarer Jobs wäre verfassungsrechtlich nicht möglich.“
Bürgergeld-Kürzungen von mehr als 30 Prozent sind verfassungswidrig
Sie verweist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, wonach starke Leistungskürzungen zwar prinzipiell zulässig seien, „diese aber das menschenwürdige Existenzminimum nicht gefährden dürfen“. Ein vollständiger Leistungsentzug sei „mit der Verfassung nicht vereinbar“. Auch Engelmeier betont: „Unsere grundsätzliche Haltung bei Sanktionen ist ganz klar: das Existenzminimum muss immer gewahrt sein.“
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. November 2019 klare verfassungsrechtliche Grenzen für Sanktionen in der Grundsicherung gezogen, die auch für geplante Verschärfungen beim Bürgergeld gelten. Die Karlsruher Richter erklärten Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs für verfassungswidrig, da sie das menschenwürdige Existenzminimum unterschreiten und damit gegen Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes verstoßen.
Langfristige Auswirkungen von Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger eher ein Nachteil für den Arbeitsmarkt
Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit könnten Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger kurzfristig zwar die gewünschte Wirkung zeigen und die Arbeitsaufnahme um bis zu 20 Prozent beschleunigen, allerdings würde sich dieser Effekt langfristig ins Gegenteil umkehren. Nach vier Jahren liegt die Beschäftigungswahrscheinlichkeit sanktionierter Personen sogar um vier Prozent niedriger als bei nicht sanktionierten Vergleichspersonen. Die Werte basieren auf einer Studie, bei der erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 25 Jahren betrachtet wurden, die zwischen April 2012 und März 2013 begonnen haben, Leistungen der Grundsicherung zu beziehen.
Besonders problematisch für die Regierungspläne sind die IAB-Erkenntnisse zur Beschäftigungsqualität: Sanktionierte Bürgergeld-Empfänger münden häufiger in schlechter bezahlte Jobs mit niedrigerem beruflichen Anforderungsniveau und geben diese Beschäftigungen auch öfter wieder auf. (Quellen: IPPEN.MEDIA, bild.de, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit, Bundesverfassungsgericht) (bk)
