Defekte Klimaanlage

Privater Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistungsausschluss gilt nicht in jedem Fall

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Beim privaten Autoverkauf wird fast immer ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Der gilt aber nicht in jedem Fall – das zeigt nun eine BGH-Entscheidung.

Ein Gebrauchtwagenkauf ist immer mit besonderen Risiken verbunden – insbesondere, wenn man das Fahrzeug nicht bei einem Händler, sondern von privat kauft. In aller Regel wird in so einem Fall ein sogenannter Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart. Zeigt sich bei dem gekauften Fahrzeug dann ein Mangel, hat der Käufer keinen Anspruch auf Gewährleistung. In bestimmten Fällen aber schon, wie nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt.

Online-Inserat für einen Oldtimer mit dem Zusatz: „Klimaanlage funktioniert einwandfrei“:

In dem vorliegenden Fall ging es um einen Oldtimer: Einen Mercedes-Benz 380 SL aus dem Jahr 1981 mit einer Laufleistung von rund 150.000 Kilometern. In der Online-Anzeige war unter anderem zu lesen: „Klimaanlage funktioniert einwandfrei. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“. Eine entsprechende Passage fand sich auch im Kaufvertrag.

Wenn bei einem Gebrauchtwagen eine konkrete Beschaffenheit vereinbart wird, kann diese laut BGH nicht einfach von der Gewährleistung ausgeschlossen werden. (Symbolbild)

Klimaanlage des Oldtimers defekt: Käufer will die Reparaturkosten ersetzt haben

Im März 2021 kaufte der Kläger das Fahrzeug für 25.000 Euro, im Mai 2021 beanstandete er dann aber, dass die Klimaanlage defekt sei. Daraufhin verlangte er vom Verkäufer, dass dieser die Reparaturkosten in Höhe von 1.750 Euro übernehme. Der jedoch verweigerte die Zahlung – und verwies auf den vereinbarten Ausschluss der Gewährleistung.

Die zehn seltensten Autos der Welt – und was sie kosten

Das wertvollste Auto der Welt: Mercedes-Benz 300 SLR Uhlenhaut Coupé.
Uhlenhaut-Coupé: Teurer als der Mercedes 300 SLR Coupé, benannt nach dem Ingenieur und Daimler-Benz-Vorstand Rudolf Uhlenhaut, ist kein anderes Auto auf der Welt. Es erzielte bei einer Versteigerung 135 Millionen Euro. Ein weiteres Exemplar des für Autorennen konzipierten, aber nie eingesetzten 302-PS-Wagens von 1955 steht (ohne Motor) im Stuttgarter Mercedes-Museum. © Mercedes-Benz AG – Communicati
Ferrari 250 GTO
Ferrari 250 GTO: Gerade mal 39 dieser Rennwagen wurden von 1962 bis 1964 produziert. Damals kostete das Coupe mit 301 PS starkem V12-Motor 18.000 US-Dollar – vor einigen Jahren erzielte ein von Stirling Moss pilotiertes Exemplar bei einer Auktion über 38 Millionen Dollar. Ein anderer Wagen soll sogar für 70 Millionen Dollar privat verkauft worden sein. © Simon West/Imago
Aston Martin DB4 GT Zagato
Aston Martin DB4 GT Zagato: 20 Exemplare der leichteren und verbesserten Version des normalen DB4 wurden Anfang produzierte Aston Martin Anfang der 60er-Jahre. Eines der 314 PS starken Coupés mit viel Alu-Teilen wurde vor Kurzem für 14,3 Millionen Dollar versteigert. © Ingo Wagner
Mercedes 300 SL Flügeltürer
Mercedes 300 SL Flügeltürer: 1.400 Coupés und 1.858 Roadster baute Mercedes von 1954 bis 1963 – die frühere, geschlossene Version mit den charakteristischen, nach oben schwingenden Türen ist also die rarere und auch höher gehandelte. Der bisherige Auktions-Höchstpreis des bis zu 240 PS starken Sechszylinder-Sportlers liegt bei 4,62 Millionen Dollar. © Oscar Gonzalez/Imago
Lamborghini Veneno
Lamborghini Veneno: Der (wie bei der VW-Tochter üblich) nach einem Kampfstier benannte Extremsportler wurde ab 2013 nur fünf mal gebaut. Die Leistung des V12-Motors ist mit 740 PS gar nicht mal besonders spektakulär, trotzdem fand der Roadster für die aufgerufenen 4,5 Millionen Dollar problemlos seine Käufer. © Lamborghini
Maybach Exelero
Maybach Exelero: 2005 war so einiges anders. Die Mercedes-Benz Group hieß noch DaimlerChrysler, Maybach agierte als eigenständige Marke – und baute für den Reifenhersteller Fulda diese Version der Luxus-Limousine mit 700 PS starkem V12-Motor. Gerüchten zufolge kaufte ein US-Rapper das Einzelstück, das immer mal in TV-Serien und Musik-Videos zu sehen war, für acht Millionen US-Dollar. © Mercedes-Benz
Jaguar XKSS
Jaguar XKSS: Nur 16 Exemplare dieses 237 PS leistenden Roadsters bauten die Briten 1956 und 1957. Hollywood-Star Steve McQueen erstand einen für vergleichsweise lächerliche 5.000 Dollar, der Wert dieses speziellen Exemplars wird heute auf 30 Millionen Dollar geschätzt. Schnäppchenjäger können den „Jag“ aber schon für 1,5 Millionen schießen. © Daniel Prest/Imago
Ferrari Testa Rossa
Ferrari 250 Testa Rossa: Der Rennwagen wurde 1957 bis 1961 in verschiedenen Varianten und mit bis zu 390 PS 34 mal gebaut. Der mittlerweile legendäre Name steht für die roten Zylinderköpfe. Das bislang teuerste Exemplar wurde für 39,8 Millionen US-Dollar versteigert. © epa ansa Benvenuti/Ho
BMW 507
BMW 507: Der ikonische Roadster von Designer Albrecht Graf von Goertz wurde 1956 bis 1959 nur 252 mal gefertigt. Mit 150 PS war er seinem direkten Konkurrenten, dem offenen Mercedes SL 300, zwar leistungsmäßig unterlegen, US-Stars wie Elvis Presley griffen trotzdem zu – sein Exemplar ist heute wieder in BMW-Besitz. Der Marktwert für gut gepflegte 507 liegt bei etwa zwei Millionen Dollar. © Imago
W Motors Lykan HyperSport
W Motors Lykan HyperSport: Der durch den Film „Furious 7“ bekannte, 792 PS starke Supersportler ist das einzige nicht europäische Auto dieser Liste – er stammt nämlich aus dem Libanon. Seit 2012 wurde er sieben mal gebaut, im Preis von 3,4 Millionen Dollar sind 420 Diamanten an den Scheinwerfern inbegriffen. © Ali Haider

Einwandfrei funktionierende Klimaanlage laut BGH Teil einer Beschaffenheitsvereinbarung

In den Vorinstanzen war im Sinne des Verkäufers entschieden worden – der BGH sah die Sache jedoch anders. Die sowohl im Online-Inserat als auch im Kaufvertrag getroffene Aussage, dass die Klimaanlage einwandfrei funktioniere, sei Teil einer Beschaffenheitsvereinbarung, heißt es in einer Mitteilung des BGH. Doch der Ausschluss der Sachmängelhaftung erstrecke sich eben nicht auf jene Beschaffenheitsvereinbarung. Stattdessen beschränke sich der Gewährleistungsausschluss „auf etwaige, hier nicht in Rede stehende Sachmängel“.

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Beschaffenheitsvereinbarung kann nicht automatisch durch Haftungsausschluss nichtig werden

Die Richter betonten in ihrer Entscheidung (Az.: VIII ZR 161/23), dass eine Beschaffenheitsvereinbarung praktisch wertlos wäre, wenn sie durch einen Haftungsausschluss automatisch nichtig würde. Zwar könne das relativ hohe Fahrzeugalter sowie die Verschleißanfälligkeit eines Bauteils „für die übliche Beschaffenheit eines Gebrauchtwagens von Bedeutung sein“ – für eine, wie in diesem Fall, konkret vereinbarte Beschaffenheit spielten diese Faktoren aber keine Rolle. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf – und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurück.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Wer einen Oldtimer kaufen möchte, sollte aber nicht nur beim Kauf genau aufpassen: Auch bei der Versicherung von Oldtimern sollte man einen bestimmten Fehler vermeiden – sonst kann es am Ende teuer werden.

Rubriklistenbild: © Pond5 Images/Imago

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