Experte warnt

Vorsicht bei der Parkplatzsuche: Verkehrsschilder verrücken ist strafbar

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Parkplatznot treibt manch einen zu kreativen Lösungen. Ein Verkehrsrechtsexperte warnt jedoch: Das Verrücken von Verkehrsschildern ist strafbar.

Die Parkplatzsuche kann schnell frustrierend werden. Egal, wo man schaut, ist alles voll. Wer dann nach langer Suche einen freien Parkplatz findet, muss oftmals einen Parkschein ziehen. Alternativ sorgt ein temporäres Halteverbot dafür, dass man das eigene Auto nicht abstellen darf. Würde man das Verkehrszeichen jedoch nur etwas verrücken, wäre genug Platz. Aber ist das überhaupt erlaubt?

Verkehrsschilder besser nicht verrücken: Es kann als Straftat gewertet werden

Genau diese Frage hat die Bild dem Verkehrsrechtsanwalt Christian Marnitz von Geblitzt.de gestellt. Der Experte rät mit Nachdruck davon ab, ein Verkehrsschild zu verrücken – es könnte als Straftat gewertet werden. So handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (Paragraf 315b Strafgesetzbuch) und Amtsanmaßung (Paragraf 132 Strafgesetzbuch) und kann entsprechend bestraft werden.

Verkehrsschilder verrücken ist kein Kavaliersdelikt.

Für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sieht der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Es ist aber auch eine Geldstrafe möglich. Ausschlaggebend dafür sind die Schwere des Verstoßes sowie möglich Vorstrafen. Bei der Amtsanmaßung fällt das Strafmaß geringer aus: Es reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Haft.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

 Vorsicht vor dem eigenen Verkehrsschild: Es droht ein Bußgeld

Übrigens: Auch das Aufstellen eines Verkehrsschildes könnte als Straftat gewertet werden. „Das gilt übrigens auch für Zeichen oder Schilder, die mit echten Verkehrszeichen verwechselt oder deren Wirkung beeinträchtigen können“, betont Martnitz. „Beispielsweise dann, wenn man ein selbst gebasteltes Tempo-30-Schild im Vorgarten aufstellt.“

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Wer also einfach ein Verkehrsschild im Vorgarten aufstellt, muss mindestens mit einer Strafe in Höhe von 15 Euro rechnen. Straffrei kommt man indes davon, wenn manche Verkehrsschilder im Winter zugeschneit sind. Und auch wenn der Parkschein zu geschneit ist, müssen Autofahrer nicht mit einem Knöllchen rechnen.

Rubriklistenbild: © Funke Foto Services/Imago

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