Führerschein nicht bestanden? So oft dürfen Sie die Prüfung wiederholen
VonSimon Mones
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Die Führerscheinprüfung stellt viele vor große Herausforderungen. Immer mehr Prüflinge fallen durch. Doch wie viel Versuche hat man, um den Führerschein zu bestehen?
Wer Autofahren will, muss zunächst den Führerschein machen. Doch immer mehr Prüflinge tun sich bereits mit der theoretischen Prüfung schwer und bestehen diese nicht. Und auch bei der praktischen Prüfung wird die Durchfallquote immer höher. Dafür kann schon ein kleiner Fehler reichen. Stellt sich also die Frage: Wie oft dürfen Fahrschüler durchfallen?
Führerscheinprüfung nicht bestanden: Keine Obergrenze für Wiederholungen
Eine berechtigte Frage, insbesondere mit Blick auf die Kosten, die mit einem Führerschein verbunden sind. Wer bei der Führerscheinprüfung durchfällt, muss nicht verzweifeln. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Wiederholungen der Prüfungen.
Allerdings muss zwischen den Versuchen eine gesetzlich vorgeschriebene Pause von mindestens zwei Wochen liegen. Bei einem Täuschungsversuch verlängert sich diese Frist auf sechs Wochen. Das schreckt viele Prüflinge aber nicht ab und so schießen auch die Betrugsversuche bei der Führerscheinprüfung in die Höhe. Ein Führerscheinantrag bleibt ein Jahr gültig. Wer innerhalb dieser Frist die Praktische nicht besteht, muss auch die Theorieprüfung wiederholen.
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Führerscheinprüfung mehrfach nicht bestanden: Es droht eine MPU
Die Kosten für eine erneute Prüfung variieren je nach Führerscheinklasse. Für die Theorieprüfung fallen etwa 22,49 Euro an. Bei der praktischen Prüfung kostet die Klasse B rund 117 Euro, die Klasse A etwa 147 Euro und die Klasse C ungefähr 177 Euro. Diese Gebühren decken nur die Prüfungskosten ab, zusätzliche Fahrstunden erhöhen die Gesamtkosten.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Bei wiederholtem Durchfallen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Diese wird vor allem dann notwendig, wenn Zweifel an der Eignung des Fahrschülers bestehen, beispielsweise durch häufige schwere Fehler in der Theorieprüfung.