Theorie und Praxis

Führerschein nicht bestanden? So oft dürfen Sie die Prüfung wiederholen

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Die Führerscheinprüfung stellt viele vor große Herausforderungen. Immer mehr Prüflinge fallen durch. Doch wie viel Versuche hat man, um den Führerschein zu bestehen?

Wer Autofahren will, muss zunächst den Führerschein machen. Doch immer mehr Prüflinge tun sich bereits mit der theoretischen Prüfung schwer und bestehen diese nicht. Und auch bei der praktischen Prüfung wird die Durchfallquote immer höher. Dafür kann schon ein kleiner Fehler reichen. Stellt sich also die Frage: Wie oft dürfen Fahrschüler durchfallen?

Führerscheinprüfung nicht bestanden: Keine Obergrenze für Wiederholungen

Eine berechtigte Frage, insbesondere mit Blick auf die Kosten, die mit einem Führerschein verbunden sind. Wer bei der Führerscheinprüfung durchfällt, muss nicht verzweifeln. Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Wiederholungen der Prüfungen.

Wer die Führerscheinprüfung nicht besteht, muss in der Fahrschule nachsitzen.

Allerdings muss zwischen den Versuchen eine gesetzlich vorgeschriebene Pause von mindestens zwei Wochen liegen. Bei einem Täuschungsversuch verlängert sich diese Frist auf sechs Wochen. Das schreckt viele Prüflinge aber nicht ab und so schießen auch die Betrugsversuche bei der Führerscheinprüfung in die Höhe. Ein Führerscheinantrag bleibt ein Jahr gültig. Wer innerhalb dieser Frist die Praktische nicht besteht, muss auch die Theorieprüfung wiederholen.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Führerscheinprüfung mehrfach nicht bestanden: Es droht eine MPU

Die Kosten für eine erneute Prüfung variieren je nach Führerscheinklasse. Für die Theorieprüfung fallen etwa 22,49 Euro an. Bei der praktischen Prüfung kostet die Klasse B rund 117 Euro, die Klasse A etwa 147 Euro und die Klasse C ungefähr 177 Euro. Diese Gebühren decken nur die Prüfungskosten ab, zusätzliche Fahrstunden erhöhen die Gesamtkosten.

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Bei wiederholtem Durchfallen kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Diese wird vor allem dann notwendig, wenn Zweifel an der Eignung des Fahrschülers bestehen, beispielsweise durch häufige schwere Fehler in der Theorieprüfung.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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