Erlaubt oder nicht?

Überfahren der gelben Ampel: Welche Konsequenzen drohen?

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Eine gelbe Ampel überfahren, das scheint für viele kein Problem zu sein. Doch es gibt eine klare Regelung. Und sie könnte kostspielig enden.

Grün heißt gehen, rot bedeutet stehen. Diesen ganz einfachen Merksatz kennt wohl jedes Kind. Und auch für Autofahrer gilt: Leuchtet die Ampel grün, darf man fahren. Zeigt sie jedoch Rot, heißt es warten. Doch was ist, wenn die gelbe Lampe brennt? Darf man dann noch weiter fahren oder muss man schon anhalten?

Ampel bei Gelb überfahren: StVO gibt klare Antwort

Viele Autofahrer habe dazu eine klare Meinung: Solange die Ampel nicht rot ist, wird weitergefahren. Damit verstoßen sie aber gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). In Paragraf 37, Absatz 2 heißt es nämlich unter anderem: „Gelb ordnet an: ‚Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten‘.“

Bei Gelb darf man nur in Ausnahmefällen weiter fahren.

Heißt im Klartext: War die Ampel zuvor grün, müssen Autofahrer auf Rot warten. Wer trotzdem weiterfährt, dem droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Die Strafe fällt somit deutlich geringer aus, als wenn eine rote Ampel überfahren wird.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Blitzer lösen auch bei Gelb aus

Wie beim Rotlicht gibt es natürlich Ausnahmen, in denen auch eine gelbe Ampel überfahren werden darf. Voraussetzung für ein Verwarngeld ist nämlich, dass es dem Fahrer möglich ist, gefahrlos anzuhalten. Ist also im Rückspiegel zu erkennen, dass der Hintermann sehr dicht auffährt, darf die gelbe Ampel überfahren werden, um einen Auffahrunfall zu vermeiden. Zudem dürfen Autofahrer auch dann weiterfahren, wenn es nicht möglich ist, durch mittelstarkes Bremsen an der Haltelinie zum Stehen zu kommen.

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In der Regel dürfte es aber möglich sein, gefahrlos bei Gelb anzuhalten. Und mitunter ist es auch ratsam, denn manche Ampel-Blitzer sind so eingestellt, dass sie auch bei Gelb auslösen. Die Fotos lassen jedoch keinen Rückschluss darauf zu, ob eine gefahrlose oder mittelstarke Bremsung möglich war. Ein Einspruch kann sich also lohnen, ohne dass man sich eine gute Ausrede einfallen lassen muss.

Rubriklistenbild: © Waldmüller/Imago

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