Verkehrsschild selbst basteln und aufstellen: Ist Anwohnern so etwas erlaubt?
VonSebastian Oppenheimer
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Manchmal stellen Anwohner selbst gebastelte Schilder auf, wenn sie sich vom Verkehr gestört fühlen. Doch spätestens, wenn diese echten Verkehrszeichen ähneln, droht Ärger.
So mancher Anwohner wünscht sich vor seiner Haustüre eine Spielstraße beziehungsweise einen verkehrsberuhigten Bereich – dann sinkt der Lärm und die Gefährdung durch Autos und Motorräder. Manche Bürger werden auch selbst tätig: In Wohngebieten sieht man gelegentlich selbstgebastelte Verkehrsschilder. Meist wollen die Anwohner die Autofahrer damit davon überzeugen, freiwillig langsamer zu fahren, als sie eigentlich dürften. Aus Sicherheits-Perspektive sicher nachvollziehbar – doch: Ist das eigentlich erlaubt? Darf man selbst gebastelte Verkehrsschilder aufstellen? Und wenn ja: Wo?
Ein selbst gebasteltes Schild muss sich immer deutlich von einem „echten“ Verkehrszeichen unterscheiden
Zunächst einmal muss man dabei zwischen privatem und öffentlichem Grund unterscheiden. Doch selbst auf privatem Grund darf man nicht in jedem Fall einfach ein in Eigenregie ein Verkehrsschild aufstellen – beziehungsweise ein Zeichen, das mit einem echten Verkehrsschild verwechselt werden kann. Geregelt ist das in § 33 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Verboten ist das Aufstellen oder Anbringen dort, „wo sie sich auf den Verkehr auswirken können“.
Wie eine ADAC-Juristin in einem YouTube-Video erklärt, bedeutet dies, dass man auf einem privaten Grundstück, das öffentlich zugänglich ist (etwa weil keine Schranke vorhanden ist), keine Schilder aufstellen darf, die mit einem echten Verkehrszeichen verwechselt werden können. Ein selbstgebasteltes Schild muss sich immer deutlich von einem echten Verkehrsschild unterscheiden. Eine Ausnahme wäre, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde das Aufstellen des Schildes genehmigt.
Selbst aufgestellte Schilder auch auf Privatgrund: Anwohner scheitern mit Klage
Auf einem nicht öffentlich zugänglichen Privatgrund darf man solche Schilder theoretisch aufstellen – aber auch nur dann, wenn sie nicht in irgendeiner Weise den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen. Vor einiger Zeit hatten Anwohner in Freiburg „Freiwillig Tempo 30“ Schilder auf Privatgrund aufgestellt – waren aber daraufhin aufgefordert worden, diese zu entfernen. Sie klagten dagegen, scheiterten aber vor Gericht.
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Verkehrsschilder auf öffentlichem Grund dürfen nur von der Behörde aufgestellt werden
Auf öffentlichem Grund darf ein selbstgebasteltes Verkehrsschild in keinem Fall aufgestellt werden: Hier ist nur die Behörde für das Anordnen und Aufstellen der Zeichen zuständig. Ob das selbst aufgestellte Schild vielleicht sogar zur Verkehrssicherheit beitragen würde, spielt dafür keine Rolle.
Vor einiger Zeit hatte der Verkehrsclub AvD in einer Mitteilung selbst aufgestellte Tempo-30-Schilder als „gefährlichen Unsinn“ bezeichnet. Wer im fließenden Verkehr wegen eines falschen Tempo-30-Schilds bremse, könne andere Verkehrsteilnehmer, die nicht damit rechnen, in Gefahr bringen.
Wer unerlaubt ein Schild aufstellt, wird zumeist wohl erst einmal aufgefordert, es zu entfernen. Doch laut ADAC kann man sich auch schadensersatzpflichtig oder sogar strafbar machen, beispielsweise wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Nach § 315b StGB droht eine Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis. Wer also auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte vor dem Aufstellen eines Schildes in jedem Fall bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachfragen.