Es droht Ärger

Verkehrsschild selbst basteln und aufstellen: Ist Anwohnern so etwas erlaubt?

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Manchmal stellen Anwohner selbst gebastelte Schilder auf, wenn sie sich vom Verkehr gestört fühlen. Doch spätestens, wenn diese echten Verkehrszeichen ähneln, droht Ärger.

So mancher Anwohner wünscht sich vor seiner Haustüre eine Spielstraße beziehungsweise einen verkehrsberuhigten Bereich – dann sinkt der Lärm und die Gefährdung durch Autos und Motorräder. Manche Bürger werden auch selbst tätig: In Wohngebieten sieht man gelegentlich selbstgebastelte Verkehrsschilder. Meist wollen die Anwohner die Autofahrer damit davon überzeugen, freiwillig langsamer zu fahren, als sie eigentlich dürften. Aus Sicherheits-Perspektive sicher nachvollziehbar – doch: Ist das eigentlich erlaubt? Darf man selbst gebastelte Verkehrsschilder aufstellen? Und wenn ja: Wo?

Ein selbst gebasteltes Schild muss sich immer deutlich von einem „echten“ Verkehrszeichen unterscheiden

Zunächst einmal muss man dabei zwischen privatem und öffentlichem Grund unterscheiden. Doch selbst auf privatem Grund darf man nicht in jedem Fall einfach ein in Eigenregie ein Verkehrsschild aufstellen – beziehungsweise ein Zeichen, das mit einem echten Verkehrsschild verwechselt werden kann. Geregelt ist das in § 33 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Verboten ist das Aufstellen oder Anbringen dort, „wo sie sich auf den Verkehr auswirken können“.

Wie eine ADAC-Juristin in einem YouTube-Video erklärt, bedeutet dies, dass man auf einem privaten Grundstück, das öffentlich zugänglich ist (etwa weil keine Schranke vorhanden ist), keine Schilder aufstellen darf, die mit einem echten Verkehrszeichen verwechselt werden können. Ein selbstgebasteltes Schild muss sich immer deutlich von einem echten Verkehrsschild unterscheiden. Eine Ausnahme wäre, wenn die zuständige Straßenverkehrsbehörde das Aufstellen des Schildes genehmigt.

Wenn selbst gebasteltete Schilder echten Verkehrszeichen ähneln, kann großer Ärger drohen. (Symbolbild)

Selbst aufgestellte Schilder auch auf Privatgrund: Anwohner scheitern mit Klage

Auf einem nicht öffentlich zugänglichen Privatgrund darf man solche Schilder theoretisch aufstellen – aber auch nur dann, wenn sie nicht in irgendeiner Weise den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen. Vor einiger Zeit hatten Anwohner in Freiburg „Freiwillig Tempo 30“ Schilder auf Privatgrund aufgestellt – waren aber daraufhin aufgefordert worden, diese zu entfernen. Sie klagten dagegen, scheiterten aber vor Gericht.

Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist

Ein Carsharing-Parkplatz-Verkehrsschild
Vier Personen stehen um ein halbiertes Auto – dieses Schild gibt vielen Verkehrsteilnehmern Rätsel auf. Betrachtet man das Fahrzeug allerdings als „geteilt“, wird die Sache schon deutlich klarer: Dieses Zeichen weist nämlich auf einen Carsharing-Parkplatz hin. © Stefan Sauer/dpa
Verkehrszeichen für autonomes Fahren
Es gibt Verkehrszeichen, die wirken wie aus einer anderen Welt – und in diesem Fall ist es tatsächlich auch so: Dieses schwarz-weiße Schild ist nämlich für die digitale Welt bestimmt – für den menschlichen Fahrer ist es bedeutungslos. Das Schild, das vor allem in Südbayern zu finden ist, ermöglicht es autonomen Fahrzeugen im Testbetrieb, exakt ihren Standort zu bestimmen.  © Future Image/Imago
Verkehrsschild Fahrradstraße
In einer Fahrradstraße dürfen grundsätzlich nur Fahrräder und E-Scooter fahren. Allerdings gibt es Ausnahmen, auf die durch Zusatzschilder hingewiesen wird. In diesem Beispiel sind (Klein-)Krafträder, Mofas sowie mehrspurige Kraftfahrzeuge – also auch Lkw – zugelassen. Es gilt jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – und auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden. © Gottfried Czepluch/Imago
Verkehrszeichen Radschnellweg
Ein grünes Schild mit einem weißen Fahrrad kennzeichnet sogenannte Radschnellwege – unabhängig von der Beschaffenheit der Straße. Auch bei sandigen Straßen beispielsweise, soll dadurch kenntlich gemacht werden, dass es sich um einen Radschnellweg handelt. © Panthermedia/Imago
Schild Sackgasse Durchgang für Radfahrer und Fußgänger
Das Sackgassen-Schild dürften die meisten Verkehrsteilnehmer kennen – doch es gibt auch eine besondere Variante, die nicht so oft zu sehen ist. Für Kraftfahrzeuge ist in diesem Fall Schluss – doch für Fußgänger und Radler gibt es in dieser Sackgasse einen Durchgang. © Christian Ohde/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Verwechslungsgefahr! Wenn man Autofahrer fragt, welches Verkehrsschild an einer Spielstraße zu sehen ist, dürfte man wohl von nahezu jedem die gleiche Antwort bekommen: Ein blau-weißes Rechteck, auf dem ein Erwachsener und ein Kind abgebildet sind, die Fußball spielen – dazu ein sich näherndes Auto. Doch das ist falsch: Dieses Schild weist auf einen verkehrsberuhigten Bereich hin. Hier sind Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Trotz des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme müssen Autos und Radfahrer besonders vorsichtig fahren und notfalls auch anhalten. Zudem ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Gerichten zufolge sind das zwischen 5 und 15 km/h. © Michael Gstettenbauer/Imago
Verkehrsschild Spielstrasse
Und hier ist das „echte“ Spielstraßen-Schild: Es besteht aus einem Verbotsschild für Fahrzeuge aller Art, darunter ist ein Zusatzschild mit einem Fußball spielenden Kind angebracht. „Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht“, erklärt der ADAC auf seiner Homepage. © Carsten Koall/dpa
Grünpfeil an roter Ampel
Der Grünpfeil (nicht: Grüner Pfeil) an Ampeln erlaubt allen Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens. Allerdings nur, wenn diese zuvor an der Haltelinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. © Martin Müller/Imago
Verkehrsschild grüner Pfeil für Radfahrer
Vom Grünpfeil-Schild gibt es auch noch eine spezielle Variante: In diesem Fall ist es nur Radfahrern erlaubt, bei Rotlicht rechts abzubiegen. Natürlich nur unter den Voraussetzungen, die auch für den „normalen“ Grünpfeil gelten. © Rüdiger Wölk/Imago
Verkehrsschild Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen
Das Verkehrszeichen für das „normale“ Überholverbot dürfte allen Autofahrern bekannt sein. Dieses Schild ist eine Abwandlung davon. Es schreibt explizit ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen vor. Das bedeutet in Straßenabschnitten, die mit diesem Verkehrszeichen ausgeschildert sind, dürfen mehrspurige Fahrzeuge (Autos, LKWs) keine Motorräder oder Fahrräder überholen. © Michael Gstettenbauer/Imago

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Verkehrsschilder auf öffentlichem Grund dürfen nur von der Behörde aufgestellt werden

Auf öffentlichem Grund darf ein selbstgebasteltes Verkehrsschild in keinem Fall aufgestellt werden: Hier ist nur die Behörde für das Anordnen und Aufstellen der Zeichen zuständig. Ob das selbst aufgestellte Schild vielleicht sogar zur Verkehrssicherheit beitragen würde, spielt dafür keine Rolle.

Vor einiger Zeit hatte der Verkehrsclub AvD in einer Mitteilung selbst aufgestellte Tempo-30-Schilder als „gefährlichen Unsinn“ bezeichnet. Wer im fließenden Verkehr wegen eines falschen Tempo-30-Schilds bremse, könne andere Verkehrsteilnehmer, die nicht damit rechnen, in Gefahr bringen.

Wer unerlaubt ein Schild aufstellt, wird zumeist wohl erst einmal aufgefordert, es zu entfernen. Doch laut ADAC kann man sich auch schadensersatzpflichtig oder sogar strafbar machen, beispielsweise wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Nach § 315b StGB droht eine Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis. Wer also auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte vor dem Aufstellen eines Schildes in jedem Fall bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nachfragen.

Rubriklistenbild: © Steinach/Imago

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