Altersvorsorge

Vom Studium bis zur Elternzeit: Wie Sie Ihre Rentenansprüche erhöhen können

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Weniger Berufstätigkeit führt zu geringerer Rente? Das trifft nicht immer zu. Denn auch Zeiten ohne Arbeit können in der Rentenabrechnung berücksichtigt werden.

München — In Deutschland sorgen sich viele Menschen um ihre Altersvorsorge. Laut einer Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), befürchten 45 Prozent der 30- bis 59-Jährigen, dass sie im Ruhestand finanziell schlecht aufgestellt sind. Besonders Mütter oder Menschen, die spät in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, müssen häufig mit einer kleineren Rente auskommen.

Doch es gibt Tipps, mit denen gerade diese Gruppen mehr Rente bekommen können. Denn was viele Menschen nicht wissen: Im Rentenbescheid werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen keine Beiträge in die Rentenkassen gezahlt worden.

Studenten, Mütter und Arbeitslose: So können Sie arbeitsfreie Zeiten auf die Rente anrechnen

Menschen, die lange studiert haben, können sich ihre Studienzeit anrechnen lassen. Das ist ab dem 17. Lebensjahr für maximal acht Jahre möglich. Und es gilt selbst dann, wenn ein Studium nicht beendet wurde. Wichtig ist allerdings, dass Rentenversicherte ihre Studienjahre bei der Rentenkasse beweisen können, etwa mit Zeugnissen oder Immatrikulationsbescheinigungen.

Dem Rentenbescheid entnehmen Sie alle wichtigen Informationen in Bezug auf ihre Rente. (Symbolbild)

Ähnliches gilt für Mütter, die aufgrund der Kindererziehung längere Zeit nicht berufstätig waren. Sie haben einen Anspruch auf die sogenannte „Mütterrente“. Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, haben Sie Anspruch auf bis zu drei Jahre pro Kind. Laut der Deutschen Rentenversicherung werden Kindererziehungszeiten so gewertet, als hätten Sie normal Beiträge gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten.

Lücken im Rentenbescheid füllen: Rentenexpertin empfiehlt Rentenberatung

Auch vorübergehende Arbeitslosigkeit kann als Anrechnungszeit zur Rente gewertet werden. Um Anspruch darauf zu haben müssen Rentenversicherte bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein und staatliche Unterstützung erhalten. Dann wird diese Zeit automatisch angerechnet. Auch Menschen, die aufgrund von Krankheit nicht mehr arbeiten können, bekommen diese Zeit für ihre Rente anerkannt. Dazu müssen entsprechende Nachweise der Krankenkassen oder der Ärzte bei der Rentenversicherung vorgelegt werden.

Für Menschen, die nach wie vor um ihre Rente besorgt sind, könnte sich auch eine Rentenberatung lohnen. Im Gespräch mit ZDF Heute empfiehlt Katja Braubach, Rentenexpertin bei der Deutschen Rentenversicherung, Versicherten zwischen dem vierzigsten und fünfzigsten Lebensjahr Kontakt zur Rentenversicherung aufzunehmen. Dabei kann das Versicherungskonto auf Lücken durchsucht werden sowie ein aktueller Stand zur Rente mitgeteilt. (jus)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Wolfilser

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