Behindertenparkplatz vor der Tür: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
VonSimon Mones
schließen
Gibt es in der Nähe der Wohnung oder des Arbeitsplatzes keinen Behindertenparkplatz, kann man diesen beantragen. Doch welche Voraussetzungen gibt es?
Egal ob vorm Supermarkt, der Apotheke oder im Parkhaus. Behindertenparkplätze gibt es nahezu überall. Doch gerade am Wohnort oder Arbeitsplatz fehlen oftmals Stellplätze für Menschen mit einer Behinderung. Dieser lässt sich aber problemlos beantragen, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden.
Personenbezogener Behindertenparkplatz erlaubt es andere Autos abschleppen zu lassen
Der Grund: Wird dem Antrag zugestimmt, handelt es sich um einen personenbezogenen Behindertenparkplatz. Dieser darf also nicht von der Allgemeinheit genutzt werden, sondern nur vom Antragssteller oder der fahrenden Person. Entsprechend unterscheidet sich auch das Verkehrsschild etwas vom normalen Behindertenparkplatz, dort ist nämlich entweder das Kennzeichen oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt. Diese steht auch auf dem Parkausweis, der gut sichtbar in der Windschutzscheibe liegen muss.
Parkt ein anderer Autofahrer auf dem personenbezogenen Behindertenparkplatz, haben Sie das Recht, diesen abschleppen zu lassen. Zudem wird ein Bußgeld fällig. Anders sieht es aus, wenn ein Mann auf einem Frauenparkplatz parkt. Dies hat keine Konsequenzen.
Wer kann einen Behindertenparkplatz beantragen?
Wer aber kann einen Behindertenparkplatz beantragen? Im Grunde jeder, der auch die Voraussetzungen für einen Behindertenparkausweis erfüllt und somit aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen ist. Das ist zum Beispiel der Fall bei:
Blindheit (Merkzeichen BI im Schwerbehindertenausweis)
einer außergewöhnlichen Behinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
einer beidseitigen Amelie (fehlende Gliedmaßen)
Behinderung entscheidet nicht alleine über Erfolg des Antrags
Damit der Antrag genehmigt werden kann, muss die Behinderung durch den entsprechenden Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Es fließen aber noch weitere Faktoren mit in die Entscheidung ein.
Rätselhafte Verkehrszeichen: Zehn Schilder, deren Bedeutung nicht jedem klar ist
So darf dem Antragssteller vor Ort keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein, wie ergofix.de schreibt. Anderenfalls muss begründet werden, warum die Nutzung nicht möglich ist. Zudem muss genügend Platz vorhanden sein, damit ein Behindertenparkplatz eingerichtet werden kann. Weder darf dadurch der Verkehr eingeschränkt werden, noch eine Gefahrenstelle entstehen.
Vermieter müssen einwilligen
Wer zur Miete wohnt, muss vor dem Antrag aber zunächst den Vermieter beziehungsweise der Eigentümerschaft um Erlaubnis bitten. Gleiches gilt auch für den Arbeitsplatz – zumindest dann, wenn sich der Parkplatz auf dem Grundstück befindet. In jedem Fall müssen Vermieter oder Arbeitgeber versichern, dass keine Abstellmöglichkeiten vorhanden sind.
Der eigentliche Antrag wird dann an die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder – je nach Bundesland – das Ordnungsamt gerichtet. Das entsprechende Formular findet sich in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Stadt. Antragssteller sollten sich zudem darüber informieren, ob weitere Dokumente benötigt werden. Wie etwa:
eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises
eine Kopie des Führerscheins und der Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
ein Attest des behandelnden Arztes. Darin müssen die zumutbare Wegstrecke und die Einschränkung benannt sein
Bescheinigung des Vermieters
Miet- respektive Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
Ein Rechtsanspruch auf den persönlichen Behindertenparkplatz gibt es allerdings nicht. Die Entscheidung obliegt letztlich den Behörden. Zudem ist der Stellplatz nur solange gültig, wie der Schwerbehindertenausweis. Nach fünf Jahren muss dieser also neu beantragt werden.