VonKarolin Schaeferschließen
„Zu verschenken“-Kisten sieht man immer wieder. Wählt man jedoch den falschen Ort dafür, kann das mit einer empfindlichen Geldbuße enden.
Kassel – Ob Geschirr, alte CDs oder Bücher: Immer wieder finden sich im eigenen Haushalt Gegenstände, die nicht mehr gebraucht und aussortiert werden. Doch statt auf den Müll zu wandern, werden die Dinge nicht selten in Kartons am Straßenrand, in Hauseingängen oder auf dem Gehweg platziert. Was viele jedoch nicht wissen: nicht überall ist das Aufstellen der Kisten erlaubt.
„Zu verschenken“-Kiste abstellen kann richtig teuer werden
Mit der Aufschrift „zu verschenken“ werden Passanten dazu aufgefordert, sich kostenlos etwas mitzunehmen. So freuen sich nicht nur die privaten Spender über mehr Platz in den eigenen vier Wänden, Finder entdecken womöglich sogar etwas, das sie wirklich gut gebrauchen können. Gerade in Städten sind „Zu verschenken“-Kisten immer wieder zu sehen. Ein abgeranzter „Zu verschenken“-Fund ließ zuletzt einige sogar schwärmen.
Aus rechtlicher Perspektive könnte das allerdings problematisch werden. Denn auf öffentlichem Grund wie Gehwegen dürfen die Spendenkisten nicht abgestellt werden. Das wird als „wilde Ablagerung“ verstanden, erklärte Evi Thiermann vom Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) bei Uptopia.
Und das kann teuer werden: Denn das wilde Müllablagern ist verboten. Sie stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Die Höhe lässt sich aber nicht pauschal festlegen, sondern ist von Region zu Region sowie der Menge des Mülls unterschiedlich. Gerade bei Sperrmüll kann es ganz schön ins Geld gehen. Dabei nimmt die Menge an illegal entsorgtem Müll vielerorts zu.
Laut bussgeldkatalog.org drohen bei Verstößen etwa in Hessen folgende Kosten:
- Kleinere Gegenstände wie Geschirr, Kochtopf, Kleidung: 20 Euro
- Mehrere Gegenstände mit einem Gewicht von über 2 Kilogramm: 50 bis 1000 Euro
- Mehrere große Gegenstände mit einem Gewicht von über 100 Kilogramm: 400 bis 1500 Euro
„Zu verschenken“-Kiste vor der Haustür: Bußgeld von bis zu 5000 Euro bei Technik
Wie Nordbayern berichtete, können bei Elektrogeräten sogar schon mal bis zu 5000 Euro fällig werden. Werden in Niedersachsen mehr als fünf Autoreifen entsorgt, droht sogar ein Bußgeld zwischen 1000 und 25.000 Euro, wie dem Bußgeldkatalog zu entnehmen ist. Die passen dann aber auch offensichtlich nicht mehr in eine „Zu verschenken“-Kiste.
In Kassel werden „Zu verschenken“-Kisten aus Nachhaltigkeitsgründen toleriert, teilte ein Sprecher der Stadt auf IPPEN.MEDIA-Anfrage mit. Allerdings nur, wenn eine „geringe Fläche, kurzzeitig, ohne Behinderung oder Gefährdung des Fußgängerverkehrs genutzt wird“. Auch andere Städte dürften diese Linie womöglich fahren. Problematisch werde es aber, wenn die Dinge nicht mitgenommen werden und die Kisten dennoch stehen bleiben. Bei Mehrfamilienhäusern lasse sich der Verursacher nur selten ermitteln.
„Zu verschenken“-Kiste im öffentlichen Raum: Sondererlaubnis notwendig
Wer also kürzlich erst aussortiert hat, sollte sich gut überlegen, ob er eine „Zu verschenken“-Kiste im öffentlichen Raum anbietet. Auf dem eigenen Grundstück ist das zwar kein Problem, für den öffentlichen Raum ist aber normalerweise eine Sondernutzungserlaubnis notwendig. Das ist unter Umständen mit Kosten verbunden. Auch bei falscher Mülltrennung kann es teuer werden: Wegen eines neuen Gesetzes drohen ab 2025 hohe Bußgelder.
Aussortiertes kann aber auch anderweitig weitergegeben werden. In vielen Städten gibt es beispielsweise öffentliche Bücherschränke. Auf Flohmärkten oder Online-Portalen wie Kleinanzeigen.de können ebenfalls kostenlos Gegendstände angeboten werden. Die Entsorgung von Sperrmüll hingegen wird bei der zuständigen Abfallgesellschaft angemeldet oder direkt zum Wertstoffhof gebracht. (kas)
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