Bußgelder drohen

Vorsicht beim Parkieren: Wann es ins Geld geht – und welche Ausnahmen es gibt!

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Das Finden eines Parkplatzes kann stressig – und teuer sein, wenn man die Regeln nicht einhält! So ist es verboten, gegen die Fahrtrichtung zu parken. Doch es gibt Ausnahmen.

Die Suche nach einem geeigneten Parkplatz kann mitunter sehr frustrierend sein. Parkhäuser sind grade in Großstädten sehr teuer. Und auch am Straßenrand dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug oft nur mit einer Parkscheibe oder einem Parkschein abstellen. Freie Lücken sind jedoch eher eine Seltenheit.

Um so größer ist die Freude, wenn man einen Parkplatz findet. Doch was ist, wenn sich dieser auf der anderen Straßenseite befindet? Im Grund bleiben dann nur zwei Optionen: Schnell wenden und hoffen, dass die Lücke noch frei ist oder entgegen der Fahrrichtung parken.

Links parken trotz Verbot? Diese Ausnahmen sollten Sie kennen

Es gibt dabei nur ein Problem: die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese untersagt in Paragraf 12 das Parken am linken Fahrbahnrand. Lediglich rechts ist es erlaubt, da das Ausparken gegen den Verkehrsstrom eine Gefahr darstellt. Doch wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen.

Ein Knöllchen wegen Falschparkens kann schnell teuer werden.

In Einbahnstraßen ist es etwa gestattet, sowohl links als auch rechts zu halten und zu parken. Darüber hinaus ist es zulässig, gegen die Fahrtrichtung zu parken, sofern auf der rechten Seite Schienen vorhanden sind. Wird die Tram behindert, kann das teuer werden. In diesem Fall können Sie abgeschleppt werden und müssen 70 Euro Bußgeld zahlen. Es gibt jedoch noch eine weitere Ausnahme, die nur wenige Autofahrer kennen. „In verkehrsberuhigten Zonen kann man sein Auto links entgegen der Fahrtrichtung parken – allerdings nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen“, erklärt Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven von Geblitzt.de der Bild.

Falschparken kann für Autofahrer zum teuren Spaß werden

Doch auch Falschparken kann schnell teuer werden, wie der Verkehrsexperte weiß: „Parken Sie widerrechtlich, zum Beispiel in einer Feuereinfahrt, riskieren Sie, kostenpflichtig abgeschleppt zu werden.“ Gleiches gilt auch, wenn anderen Autofahrern kaum Platz zum Ein- oder Aussteigen bleibt. Auch wenn Sie ein anderes Auto blockieren, laufen Sie Gefahr, abgeschleppt zu werden.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Die Kosten dafür summieren sich schnell auf einige Hundert Euro. Die Gebühren unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland, schreibt die Bild. In Bayern zahlen Falschparker etwa 300 Euro für den Abschlepper. Hinzu kommen teils saftige Bußgelder:

VerstoßBußgeld
Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt15 Euro
... mit Behinderung25 Euro
... über eine Stunde25 Euro
... über eine Stunde mit Behinderung35 Euro
Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurvebis zu 55 Euro
Unzulässiges Parken im Halteverbotbis zu 50 Euro
Verbotswidrig Parken auf Rad- und Gehwegen – mit SachbeschädigungBis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
Unzulässiges Parken in zweiter Reihe bis zu 90 Euro, ein Punkt in Flesburg bei Sachbeschädigung
...länger als 15 Minutenbis zu 110 Euro, ein Punkt in Flesburg bei Sachbeschädigung
Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreitung der Höchstparkdauerbis zu 40 Euro

Darf man an einer Bushaltestelle halten?

Eine andere Situation, die man im Alltag öfters erlebt: Man will nur schnell eine Person ein- oder aussteigen lassen. Viele Autofahrer steuern dafür eine Bushaltestelle an und sparen sich somit die Suche nach einem Parkplatz. Tatsächlich ist das gemäß der StVO erlaubt.

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Jedoch dürfen Sie nicht länger als drei Minuten halten. Zudem dürfen Sie sich nicht allzu weit von Ihrem Fahrzeug entfernen. Der Grund: Sobald ein Bus kommt, müssen Sie die Haltstelle freimachen. Zum be- oder entladen sollten Sie sich also besser doch einen Parkplatz suchen. Für das unerlaubte Halten an einer Bushaltestelle werden 55 Euro fällig. Kommt es zu einer Behinderung müssen Sie mit 70 Euro rechnen, bei Sachbeschädigung sogar mit 100 Euro!

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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