VonSimon Monesschließen
Das Finden eines Parkplatzes kann stressig – und teuer sein, wenn man die Regeln nicht einhält! So ist es verboten, gegen die Fahrtrichtung zu parken. Doch es gibt Ausnahmen.
Die Suche nach einem geeigneten Parkplatz kann mitunter sehr frustrierend sein. Parkhäuser sind grade in Großstädten sehr teuer. Und auch am Straßenrand dürfen Autofahrer ihr Fahrzeug oft nur mit einer Parkscheibe oder einem Parkschein abstellen. Freie Lücken sind jedoch eher eine Seltenheit.
Um so größer ist die Freude, wenn man einen Parkplatz findet. Doch was ist, wenn sich dieser auf der anderen Straßenseite befindet? Im Grund bleiben dann nur zwei Optionen: Schnell wenden und hoffen, dass die Lücke noch frei ist oder entgegen der Fahrrichtung parken.
Links parken trotz Verbot? Diese Ausnahmen sollten Sie kennen
Es gibt dabei nur ein Problem: die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese untersagt in Paragraf 12 das Parken am linken Fahrbahnrand. Lediglich rechts ist es erlaubt, da das Ausparken gegen den Verkehrsstrom eine Gefahr darstellt. Doch wie so oft, gibt es auch hier Ausnahmen.
In Einbahnstraßen ist es etwa gestattet, sowohl links als auch rechts zu halten und zu parken. Darüber hinaus ist es zulässig, gegen die Fahrtrichtung zu parken, sofern auf der rechten Seite Schienen vorhanden sind. Wird die Tram behindert, kann das teuer werden. In diesem Fall können Sie abgeschleppt werden und müssen 70 Euro Bußgeld zahlen. Es gibt jedoch noch eine weitere Ausnahme, die nur wenige Autofahrer kennen. „In verkehrsberuhigten Zonen kann man sein Auto links entgegen der Fahrtrichtung parken – allerdings nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen“, erklärt Verkehrsrechtsanwalt Tom Louven von Geblitzt.de der Bild.
Falschparken kann für Autofahrer zum teuren Spaß werden
Doch auch Falschparken kann schnell teuer werden, wie der Verkehrsexperte weiß: „Parken Sie widerrechtlich, zum Beispiel in einer Feuereinfahrt, riskieren Sie, kostenpflichtig abgeschleppt zu werden.“ Gleiches gilt auch, wenn anderen Autofahrern kaum Platz zum Ein- oder Aussteigen bleibt. Auch wenn Sie ein anderes Auto blockieren, laufen Sie Gefahr, abgeschleppt zu werden.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Die Kosten dafür summieren sich schnell auf einige Hundert Euro. Die Gebühren unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland, schreibt die Bild. In Bayern zahlen Falschparker etwa 300 Euro für den Abschlepper. Hinzu kommen teils saftige Bußgelder:
| Verstoß | Bußgeld |
| Nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt | 15 Euro |
| ... mit Behinderung | 25 Euro |
| ... über eine Stunde | 25 Euro |
| ... über eine Stunde mit Behinderung | 35 Euro |
| Parken an einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve | bis zu 55 Euro |
| Unzulässiges Parken im Halteverbot | bis zu 50 Euro |
| Verbotswidrig Parken auf Rad- und Gehwegen – mit Sachbeschädigung | Bis zu 100 Euro und ein Punkt in Flensburg |
| Unzulässiges Parken in zweiter Reihe | bis zu 90 Euro, ein Punkt in Flesburg bei Sachbeschädigung |
| ...länger als 15 Minuten | bis zu 110 Euro, ein Punkt in Flesburg bei Sachbeschädigung |
| Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreitung der Höchstparkdauer | bis zu 40 Euro |
Darf man an einer Bushaltestelle halten?
Eine andere Situation, die man im Alltag öfters erlebt: Man will nur schnell eine Person ein- oder aussteigen lassen. Viele Autofahrer steuern dafür eine Bushaltestelle an und sparen sich somit die Suche nach einem Parkplatz. Tatsächlich ist das gemäß der StVO erlaubt.
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Jedoch dürfen Sie nicht länger als drei Minuten halten. Zudem dürfen Sie sich nicht allzu weit von Ihrem Fahrzeug entfernen. Der Grund: Sobald ein Bus kommt, müssen Sie die Haltstelle freimachen. Zum be- oder entladen sollten Sie sich also besser doch einen Parkplatz suchen. Für das unerlaubte Halten an einer Bushaltestelle werden 55 Euro fällig. Kommt es zu einer Behinderung müssen Sie mit 70 Euro rechnen, bei Sachbeschädigung sogar mit 100 Euro!
Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

