- VonLeon Alischschließen
Weihnachtszeit bedeutet Konsum. Viele Bürgergeld-Empfänger sind davon allerdings ausgenommen. Ein Verein will diese unterstützen.
Berlin – Die Vorweihnachtszeit ist eingeläutet und der Konsum steigt an. Viele Menschen besorgen Geschenke. Für über fünf Millionen Menschen, die laut Statistischem Bundesamt Ende 2023 Bürgergeld bezogen, ist das jedoch erschwert. Das Geld reicht häufig nicht für ein üppiges Fest.
Um dem entgegenzuwirken hat der Verein Sanktionsfrei eine besondere Aktion gestartet. Er verschenkt in der Vorweihnachtszeit 150 Euro anrechnungsfrei an Bürgergeld-Bezieher. Darüber informiert er auf seiner Website.
Der Verein Sanktionsfrei
Der Verein Sanktionsfrei hat seinen Sitz in Berlin und setzt sich nach eigenen Angaben „für eine menschenwürdige Grundsicherung“ ein. Ziel des Vereins ist es, das Bürgergeld sanktionsfrei zu machen.
Dafür gleicht dieser Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger auf Basis von Spenden aus. Ferner stellt er Kontakt zu Anwälten her und unterstützt damit Bürgergeld-Empfänger bei Widersprüchen. Der Verein sieht sich als politische Kampagne.
150 Euro Weihnachtsgeld: Verein will Bürgergeld-Empfänger unterstützen
Wie Sanktionsfrei schreibt, verstärken steigende Strom- und Lebensmittelkosten gepaart mit dem ansteigenden Konsum zur Weihnachtszeit das Gefühl der gesellschaftlichen Ausgrenzung. Menschen in der Grundsicherung würden diese ohnehin bereits erleben. Der Verein wolle dem entgegenwirken.
Die 150-Euro-Aktion läuft bereits im vierten Jahr in Folge. Wie der Verein selbst finanziert sie sich durch Spenden. Menschen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Asylbewerberleistungen empfangen, können sich mittels eines Online-Formulars anmelden und an der Verlosung teilnehmen. Bis zum 11. Dezember (12 Uhr) ist die Anmeldung möglich, die Auslosung erfolgt noch am selben Tag.
Weihnachts-Verlosung für Bürgergeld-Empfänger finanziert durch Spenden
Laut Sanktionsfrei erfolgt die Übermittlung des Geldes „schnell und unbürokratisch“. „Wurdest du ausgewählt, kontaktieren wir dich und überweisen dir nach Prüfung deiner Daten 150 Euro Weihnachtsbonus“, schreibt die Organisation.
Jeder Haushalt kann nur einmal an der Verlosung teilnehmen. Wie der Verein mitteilt, werden die 150 Euro an „so viele Menschen wie möglich“ ausgezahlt.
Weihnachtsgeld gestrichen: Bürgergeld-Empfänger bekommen eigentlich keine Zusatzzahlung
Für Bürgergeld-Empfänger ist ebenfalls wichtig, dass die 150 Euro laut Sanktionsfrei nicht als Einnahme angerechnet werden. Der Verein bezieht sich damit auf den sogenannten Tafelparagrafen (§ 11a (4) SGB II). Dieser sagt aus, dass Zahlungen der freien Wohlfahrtspflege an Empfänger von Bürgergeld und Grundsicherung nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Die Zahlungen dürfen die Lage der Empfänger jedoch nicht so massiv beeinflussen, dass diese die Leistungen vom Staat nicht mehr benötigen.
In der Tat ist vom Staat aus für Bürgergeld-Empfänger kein Weihnachtsgeld vorgesehen. Während viele Berufstätige dieses in unterschiedlicher Höhe von ihrem Arbeitgeber erhalten, gibt es vom Staat seit 2005 keinen Zuschuss mehr zu Weihnachten. Nur in gewissen Ausnahmen können Empfänger Bürger- und Weihnachtsgeld erhalten.
Zu hoch, zu niedrig? Bürgergeld spaltet Politik auch vor Weihnachten
Das Bürgergeld ist in der Politik großes Wahlkampfthema. Während einerseits argumentiert wird, die monatliche Summe sei zu niedrig, wird dem entgegnet, der Lohnabstand zu Berufstätigen sei zu gering. Eine Studie hat dies zuletzt untersucht – und kommt zu einem gemischten Fazit. (lab)
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