Bußgeld droht

Weiße Pfeile auf Halteverbotsschild: Welche Bedeutung steckt dahinter?

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Ein Führerschein heißt nicht, dass man alle Verkehrsregeln kennt. Verwirrung gibt es auch bei den Pfeilen auf dem Halteverbotsschild. Dabei ist es nicht kompliziert.

Wer ein Auto fahren will, muss für viel Geld den Führerschein machen. Doch der „Lappen“ alleine heißt noch lange nicht, dass die Verkehrsregeln auch wie aus dem Effeff beherrscht werden. Im Gegenteil, der ADAC hat massive Wissenslücken bei den Autofahrern festgestellt. Auch bei den Verkehrsschildern ist nicht jedem die richtige Bedeutung bekannt.

Ein gutes Beispiel dafür ist das Halteverbot. Hier gibt es nämlich zwei unterschiedliche Versionen: das eingeschränkte und das absolute Halteverbot. Das eingeschränkte Halteverbot (oft auch als Parkverbot bezeichnet) erkennen Sie an einem diagonalen roten Strich auf blauem Grund. Hier ist das Halten für bis zu drei Minuten gestattet. Ausnahmen gibt es für des Be- und Entladen des Fahrzeugs sowie das Ein- und Aussteigen. Im absoluten Halteverbot (rotes X auf blauem Grund) sind Halten und Parken tabu.

Pfeile auf Halteverbotsschild markieren Geltungsbereich

So weit, so einfach, doch manchmal befinden sich noch weiße Pfeile auf den Schildern. Was hat es damit auf sich? Auch das ist relativ leicht. Die weißen Pfeile zeigen den Autofahrern die Zone an, in denen das Halte- oder Parkverbot gilt.

Der weiße Pfeil zeigt von wo bis wo das Halteverbot gilt.

Ein Pfeil in Fahrtrichtung markiert dabei den Beginn der Zone. Der Pfeil, der in die Gegenrichtung zeigt, markiert wiederum das Ende des absoluten oder eingeschränkten Halteverbots an dieser Stelle. Befindet sich auf dem Schild ein Pfeil in beide Richtungen, befinden Sie sich innerhalb der Verbotsstrecke.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Falsch geparkt: Diese Strafen drohen

Das Parken oder Halten kann jedoch auch durch andere Regeln verboten werden – etwa durch Zusatzschilder, die weitere Einschränkungen oder Ausnahmen festlegen. Möglich sind zudem temporäre Verbote mittels mobilen Schildern. Diese heben alle anderen Vorschriften für den ruhenden Verkehr auf.

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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Diese mobilen Verkehrszeichen dürfen nicht verschoben werden. Ansonsten droht ein Bußgeld, wie auch fürs falsch Parken. Und das kann mitunter sehr saftig ausfallen. Sogar Punkte in Flensburg sind möglich:

VerstoßBußgeldPunkte in Flensburg
Parken auf Geh- oder Radweg55 Euro-
Parken an enger und unübersichtlicher Straßenstellen35 Euro-
Parken im Bereich einer scharfen Kurve35 Euro-
Parken auf Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor und dahinter25 Euro-
Parken im (eingeschränkten) Halteverbot25 Euro-
Parken bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen15 Euro-
Parken auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße70 Euro1
Parken an Engstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen100 Euro1
Parken vor Feuerwehrzufahrt55 Euro-
Parken vor Feuerwehrzufahrt mit Behinderung:100 Euro1
Parken auf Sperrfläche25 Euro-
Parken in verkehrsberuhigtem Bereich10 Euro-
Parken in zweiter Reihe55 Euro-
In einer Pannenbucht unberechtigt parken25 Euro-
Parklücke unberechtigt besetzt10 Euro-
Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz55 Euro.

Rubriklistenbild: © Christine Roth/Imago

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