VonSimon Monesschließen
Ein Führerschein heißt nicht, dass man alle Verkehrsregeln kennt. Verwirrung gibt es auch bei den Pfeilen auf dem Halteverbotsschild. Dabei ist es nicht kompliziert.
Wer ein Auto fahren will, muss für viel Geld den Führerschein machen. Doch der „Lappen“ alleine heißt noch lange nicht, dass die Verkehrsregeln auch wie aus dem Effeff beherrscht werden. Im Gegenteil, der ADAC hat massive Wissenslücken bei den Autofahrern festgestellt. Auch bei den Verkehrsschildern ist nicht jedem die richtige Bedeutung bekannt.
Ein gutes Beispiel dafür ist das Halteverbot. Hier gibt es nämlich zwei unterschiedliche Versionen: das eingeschränkte und das absolute Halteverbot. Das eingeschränkte Halteverbot (oft auch als Parkverbot bezeichnet) erkennen Sie an einem diagonalen roten Strich auf blauem Grund. Hier ist das Halten für bis zu drei Minuten gestattet. Ausnahmen gibt es für des Be- und Entladen des Fahrzeugs sowie das Ein- und Aussteigen. Im absoluten Halteverbot (rotes X auf blauem Grund) sind Halten und Parken tabu.
Pfeile auf Halteverbotsschild markieren Geltungsbereich
So weit, so einfach, doch manchmal befinden sich noch weiße Pfeile auf den Schildern. Was hat es damit auf sich? Auch das ist relativ leicht. Die weißen Pfeile zeigen den Autofahrern die Zone an, in denen das Halte- oder Parkverbot gilt.
Ein Pfeil in Fahrtrichtung markiert dabei den Beginn der Zone. Der Pfeil, der in die Gegenrichtung zeigt, markiert wiederum das Ende des absoluten oder eingeschränkten Halteverbots an dieser Stelle. Befindet sich auf dem Schild ein Pfeil in beide Richtungen, befinden Sie sich innerhalb der Verbotsstrecke.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen




Falsch geparkt: Diese Strafen drohen
Das Parken oder Halten kann jedoch auch durch andere Regeln verboten werden – etwa durch Zusatzschilder, die weitere Einschränkungen oder Ausnahmen festlegen. Möglich sind zudem temporäre Verbote mittels mobilen Schildern. Diese heben alle anderen Vorschriften für den ruhenden Verkehr auf.
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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Diese mobilen Verkehrszeichen dürfen nicht verschoben werden. Ansonsten droht ein Bußgeld, wie auch fürs falsch Parken. Und das kann mitunter sehr saftig ausfallen. Sogar Punkte in Flensburg sind möglich:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Parken auf Geh- oder Radweg | 55 Euro | - |
| Parken an enger und unübersichtlicher Straßenstellen | 35 Euro | - |
| Parken im Bereich einer scharfen Kurve | 35 Euro | - |
| Parken auf Fußgängerüberweg sowie bis zu fünf Meter davor und dahinter | 25 Euro | - |
| Parken im (eingeschränkten) Halteverbot | 25 Euro | - |
| Parken bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen | 15 Euro | - |
| Parken auf Autobahn oder Kraftfahrtstraße | 70 Euro | 1 |
| Parken an Engstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 100 Euro | 1 |
| Parken vor Feuerwehrzufahrt | 55 Euro | - |
| Parken vor Feuerwehrzufahrt mit Behinderung: | 100 Euro | 1 |
| Parken auf Sperrfläche | 25 Euro | - |
| Parken in verkehrsberuhigtem Bereich | 10 Euro | - |
| Parken in zweiter Reihe | 55 Euro | - |
| In einer Pannenbucht unberechtigt parken | 25 Euro | - |
| Parklücke unberechtigt besetzt | 10 Euro | - |
| Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz | 55 Euro | . |
Rubriklistenbild: © Christine Roth/Imago

