Sozialgericht Hannover

Renten-Urteil mit großen Folgen: Für welche Senioren es mehr Geld gibt

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Die Deutsche Rentenversicherung steht künftig in der Pflicht, aktiv über die Option der Teilrente zu informieren. Besonders, wer Angehörige pflegt, profitiert.

Wer mit 63 Jahren eine Rente bekommen möchte, ohne hohe Abschläge hinnehmen zu müssen, bekommt von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit der Teilrente eine Lösung serviert. Seit 1. Januar 2023 können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Weitere Rentenpunkte hamstern und Rentenansprüche ergattern ist auf diesem Weg möglich. Doch viele Versicherte wissen nicht über die Option Bescheid – was sich jetzt ändern soll.

Wer die Teilrente bezieht, kann weiter Ansprüche erwerben. Darüber muss die Rentenversicherung Versicherte aufklären.

Mehr Geld für Senioren: Wer von neuem Rentenurteil profitiert

Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass die DRV künftig aktiv auf die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs hinweisen muss. Eine Frau hatte rückwirkend eine Teilrente beantragt, nachdem sie bereits in Vollrente gegangen war, wie t-online berichtet. Sie sah sich nicht ausreichend über ihre Möglichkeiten informiert – weshalb die DRV jetzt nachsitzen und ihre Altersrente neu berechnen muss.

Die Klägerin ging nach Rentenbeginn weiter eine nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit nach und hätte über die Pflegekasse weiter Sozialversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung zahlen können. Das hätte später eine höhere Rente und damit mehr Geld im Alter bedeutet.

Für welche Rentner es durch Urteil zur Teilrente mehr Geld geben kann

Sinnvoll ist sei die Teilrente vor allem für Menschen, die noch im Berufsleben bleiben wollen oder ab dem Regelalter Angehörige mindestens mit mindestens Pflegegrad zwei pflegen, erklärt Rentenberater Thomas Gasch gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). Für viele von ihnen tun sich jetzt durch das Urteil wahrscheinlich ganz neue Möglichkeiten auf.

Wie funktioniert die Teilrente?

Wer vorzeitig Rente beziehen will, muss sich den monatlichen Betrag nicht komplett auszahlen lassen. Auch ein Teilbetrag zwischen 10 und 99,99 Prozent der vollen Rentenhöhe ist möglich .Der Anteil, verzichten wurde, wird dann auf Wunsch mit Erreichen des Rentenregelalters ausgezahlt - zum Beispiel mit 67. Von der Teil- auf die Vollrente umzustellen, geht sowohl zu einem früheren als auch zu einem späteren Zeitpunkt und kann Monat für Monat neu erfolgen. Voraussetzung ist zunächst ein vollständiger Antrag bei der DRV.

Pflegekassen zahlen Rentenbeiträge nämlich weiter – unter der Voraussetzung, dass noch nicht vollständig die Rente angetreten wurde. Teilrentnern steht bei sozialversicherungspflichtigem Hinzuverdienst auch weiterhin Krankengeld zu. Allerdings müssen sie aufpassen, weil ihnen durch die Teilrente der Verlust der Betriebsrente droht.

Und auch diejenigen, sich bereits im Ruhestand befinden, können womöglich mehr Geld herausschlagen, wenn die Rentenversicherung ihrer Hinweispflicht nicht nachgekommen ist. Indem sie rückwirkend einen neuen Rentenbescheid fordern, bringt dieser teilweise deutliche Nachzahlungen mit sich.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Sascha Steinach

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