Deutliche Erhöhung

Wie hoch muss das Jahresbruttogehalt für einen Rentenpunkt 2025 sein?

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Um einen Rentenpunkt innerhalb eines Jahres zu erwerben, ist ein bestimmtes Jahresgehalt nötig. Das richtet sich nach einem spezifischen Durchschnitt.

Frankfurt – Um später einmal eine Rente zu erhalten, muss man in die Rentenkasse einzahlen. Diese Einzahlungen werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und -geber getragen. Beim Arbeitgeber gehen die fälligen 9,3 Prozent automatisch vom Bruttogehalt ab. Durch die Beitragszahlungen sammeln Arbeitnehmer Rentenpunkte. Der Wert eines Rentenpunkts variiert, da er sich am aktuellen Durchschnittseinkommen in Deutschland orientiert.

Im Vergleich zum Vorjahr braucht man 2025 ein um einiges höheres Bruttogehalt, um sich einen Rentenpunkt zu verdienen.

2025 ist ein deutlich höheres Jahresbruttogehalt nötig, um dieses Jahr einen Rentenpunkt zu verdienen

Wer genau den Durchschnittsverdienst erzielt, erwirbt innerhalb eines Jahres einen vollen Rentenpunkt. Im Jahr 2024 war dafür ein Jahresbruttogehalt von 45.358 Euro erforderlich, was einem monatlichen Einkommen von 3779,83 Euro entspricht. Für das Jahr 2025 steigt das erforderliche Gehalt auf 50.493 Euro Jahresverdienst oder 4207,75 Euro pro Monat, wie das Portal VermögensZentrum berichtet.

Die Zukunft der Rente ist ungewiss. Vertreter der Wirtschaft plädieren für ein höheres Renteneintrittsalter und eine Reduzierung der Sozialabgaben. Auch in der kommenden Legislaturperiode wird das Thema wohl eine zentrale Rolle spielen. Erst vor kurzem hat die CDU einen neuen Rentenplan vorgestellt.

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Rentenpunkte sind Grundlage der Rentenberechnung

Derzeit hat ein Rentenpunkt einen Wert von 39,32 Euro. Die Höhe der Rente lässt sich grob anhand des Rentenwerts, der Anzahl der Rentenpunkte (auch Entgeltpunkte genannt) sowie weiterer Faktoren berechnen:

Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = Monatliche Rente

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Der Zugangsfaktor in der Formel beschreibt die eventuell anfallenden Zu- und Abschläge. Der Rentenartfaktor gibt an, um welche Rentenart es sich handelt. Bei Altersrenten beträgt dieser Faktor 1,0. Es existieren verschiedene Rentenfaktoren:

  • Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten – 1,0,
  • Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung – 0,5
  • Vollwaisenrenten – 0,2
  • Halbwaisenrenten – 0,1.
  • Witwenrenten – 0,55 oder 0,6.

Am 1. Juli dürfen sich Rentner erst einmal freuen, denn eine Rentenerhöhung steht an. Ist das Geld dennoch knapp, kann die Rente mit einem Minijob aufgebessert werden. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. (sp)

Rubriklistenbild: © Bihlmayerfotografie/IMAGO

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