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Abstimmung im Europaparlament: Fahrverbote sollen bald EU-weit gelten

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Das Europaparlament will härter gegen Verkehrssünder vorgehen. Ein Fahrverbot könnte dann EU-weit greifen. Bei den Details gibt es noch unterschiedliche Meinungen.

Andere Länder, andere Sitten. Das gilt bislang auch bei den Verkehrsregeln im Ausland. Oftmals drohen Autofahrern dort nämlich deutlich härtere Strafe als in Deutschland. In Tschechien wurde die Bußgelder jüngst erst verdreifacht und auch in Italien wird es künftig je nach Vergehen teurer. Wer im EU-Ausland ein Fahrverbot kassiert, darf in seinem Heimatland aber bislang weiterfahren. Das könnte sich aber bald ändern.

Das Europaparlament strebt mehrheitlich an, Fahrverbote EU-weit durchzusetzen. Laut Mitteilung des EU-Parlaments in Straßburg könnte eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h den Führerscheinentzug zur Folge haben. Die Parlamentarier planen, diese Regelung zu verschärfen, sodass schon bei 30 km/h über dem Limit in Wohngebieten der Führerschein entzogen werden kann. In Deutschland ist das bereits ab 26 km/h zu viel der Fall. Wenn ein EU-Land ein Fahrverbot verhängt, sollte innerhalb von 25 Tagen geklärt sein, ob dieses Verbot EU-weit gültig ist.

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Europaparlament für einheitliches Fahrverbot: Mitgliedsstaaten verhandeln nach EU-Wahl

Bevor neue Vorschriften in Kraft treten können, muss ein Kompromiss mit den EU-Mitgliedstaaten erzielt werden. Eine gemeinsame Position gibt es bisher jedoch noch nicht. Darüber soll erst nach den Parlamentswahlen im Sommer verhandelt werden. Nach einer Einigung auf eine Richtlinie haben die Mitgliedstaaten in der Regel etwa zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Mit den EU-Staaten muss noch ein Kompromiss ausgehandelt werden.

Die Parlamentarier möchten, dass das Fahren ohne gültigen Führerschein als schwerwiegender Verkehrsverstoß eingestuft wird – ähnlich wie Trunkenheit am Steuer oder tödliche Verkehrsunfälle. Dadurch würden Informationen über den Entzug der Fahrerlaubnis automatisch mit dem EU-Staat geteilt, der den Führerschein ausgestellt hat.

Fahrverbot in ganz Europa: EU will Zahl der Verkehrstoten senken

Das Vorhaben wurde fraktionsübergreifend begrüßt. Der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner betonte, dass auch gefährliches Parken, riskantes Überholen, das Überfahren einer durchgezogenen Linie und Fahrerflucht erfasst und zu einem Fahrverbot führen sollten. Er verwies auf Daten der EU-Kommission, die zeigen, dass etwa 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße nicht geahndet werden. Das Ziel sei es, die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Der Vizepräsident des EU-Parlaments, Jan-Christoph Oetjen, sagte: „Wer in einem Land einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, hat sein Recht auf Fahren in der EU verwirkt.“ Es sei wichtig, dass Verstöße einheitlich und klar definiert seien, so der FDP-Politiker.

Debatte um Punktesystem für EU-Fahrvebot

Doch genau in diesem Punkt herrscht Uneinigkeit. So plädiert der CSU-Politiker Markus Ferber dafür, dass neue Regeln nur für schwere Verkehrsverstöße gelten sollten, die Leben gefährden. Ein EU-weites Punktesystem nach deutschem Vorbild lehnt er indes ab.

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Die deutsche Grünen-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg hingegen befürwortet ein solches System. Alle Mitgliedstaaten sollten sich dazu verpflichten, sagte sie.

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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