Launischer April

Kälteeinbruch in Deutschland: Brauche ich jetzt wieder Winterreifen?

  • schließen

Das wechselhafte Aprilwetter sorgt für Unsicherheit bezüglich der Reifenwahl. Müssen jetzt wieder die Winterreifen drauf oder dürfen die Sommerpneus bleiben. Was Sie jetzt wissen müssen.

„April, April, der macht, was er will“, diese Redensart kennt wohl fast jeder Deutsche. Und aktuell zeigt sich der Frühling passenderweise wieder einmal von seiner launischen Seite. Nach fast schon sommerlichen Temperaturen am Wochenende ist es nun wieder sehr frisch in Deutschland. Nachts sind sogar wieder einstelligen Temperaturen möglich. Wer der „O bis O-Regel“ gefolgt ist und schon Sommerreifen aufgezogen hat, dürfte sich da fragen, ob er jetzt wieder auf Winterreifen zurückwechseln muss.

Temperaturen in Deutschland sinken: Keine allgemeine Winterreifenpflicht

Die Antwort auf diese Frage lautet: Jein. Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland keine allgemeine Winterreifenpflicht. Hierzulande schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) stattdessen eine situative Winterreifenpflicht vor. Heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch darf nur mit den entsprechenden Pneus gefahren werden.

Je nach Wetter können Winterreifen auch im April noch Pflicht sein.

Und auch die Faustregel Oktober bis Ostern ist rechtlich nicht bindend. Der ADAC rät daher zu einem Blick aus dem Fenster, aufs Thermometer und den Wetterbericht. „Wenn die Außentemperatur kontinuierlich die 7-Grad-Marke knackt, können Sie guten Gewissens auf Sommerreifen umsteigen“, erklärt der Reifenhändler Vergölst.

ADAC rät, bei Winterwetter Autos mit Sommerreifen stehenzulassen

Bei winterlichen Wetter- und Straßenverhältnissen sollten Autofahrer, die bereits Sommerreifen aufgezogen haben, ihr Fahrzeug besser stehen lassen, rät der ADAC. Die Pneus für die kalte Jahreszeit erkennt man am Alpine-Symbol (Schneeflocke mit stilisiertem Berg) oder dem M+S-Zeichen. Letztere sind ab dem kommenden Winter indes verboten.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Zum 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Wer innerorts 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, zahlt statt wie früher 35 nun 70 Euro. © Sebastian Gollnow/dpa
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder. © Uwe Anspach/dpa
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläutert hatte. Dies gelte dann, wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren.  © Paul Zinken/dpa
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie früher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet. (Archivbild/Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie früher 35 Euro rechnen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. (Archivbild/Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.  © Patrick Seeger/dpa
Polizei-Kontrollaktion zu Drogen und Alkohol
Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. (Archivbild/Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa
Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.  © Patrick Pleul/dpa

Wer nicht wechseln will, kann zu Ganzjahresreifen greifen. Allerdings sind diese nicht für alle Autofahrer sinnvoll. Rechtlich ist es zudem erlaubt, auch im Sommer mit Winterpneus zu fahren. Sinnvoll ist das aber nicht, wie auch ein ADAC-Test zeigt. So verlängert sich der Bremsweg deutlich – vor allem auf trockenen Straßen. Und auch die Fahreigenschaften verschlechtern sich. Zudem nutzen sich die Winterreifen im Sommer stärker ab und der Spritverbrauch steigt.

Bußgeld, Punkt und Unfallmitschuld: Sommerreifen bei Winterwetter können teuer werden

Wer trotz winterlichen Wetters mit Sommerreifen unterwegs ist, geht ein hohes Risiko ein. So droht ein Bußgeld von 60 Euro. Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss 80 Euro bezahlen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Und auch dem Fahrzeughalter drohen 75 Euro und ein Punkt.

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter unseres Partners 24auto.de

Und auch bei einem Unfall wird es teuer. „Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden“, betont der ADAC. Zudem kann es auch bei unverschuldeten Unfällen Ärger mit der gegnerischen Versicherung geben. So ist etwa eine Mitschuld möglich.

Rubriklistenbild: © Wolfgang Kumm/dpa

Kommentare