Winterreifenpflicht?

Sommerreifen im Winter „Ursache für zahlreiche Unfälle“ – es droht eine Geldstrafe

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Glatteis und Schnee fordern Autofahrer im Winter. Dabei sind Sommerreifen keine gute Idee. Winterreifen sind sogar Pflicht – allerdings mit einer Einschränkung.

Hamm - Autofahrer werden im Winter wegen des Wetters oftmals gefordert. Schnee, Kälte und Glätte sorgen häufig für schwierige Fahrbedingungen. Aus diesem Grund sollte das Auto bestens für dieses Wetter gerüstet sein – besonders wichtig sind dabei Winterreifen. Von O bis O dauert nach dem Volksmund der Nutzungszeitraum von Reifen. Winterreifen sollten Autofahrer von Oktober bis Ostern nutzen, Sommerreifen entsprechend umgekehrt. Aber sind Autofahrer im Winter dazu verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren?

Sommerreifen im Winter – es droht ein saftiges Bußgeld

Wer im Winter mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs ist, hat womöglich ein Problem. Denn: Das ist weder eine gute Idee noch erlaubt. Seit 2010 gilt in Deutschland zwar nicht die generelle Pflicht für Winterreifen, aber die situative Winterreifenpflicht.

Demnach muss bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen gefahren werden. So steht es in Paragraf 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschrieben.

Warum eigentlich Winterreifen im Winter?

Winterreifen haben - anders als Sommerreifen - sehr viele Lamellen im Profil. Mit diesen läuft die Traktion des Reifens besser und Fahrer können bei Glätte und Schnee besser anfahren. Auch der Bremsweg wird dadurch verkürzt – die Unfallgefahr sinkt also.

Autofahrt im Winter mit Sommerreifen – es drohen saftige Bußgelder

Es droht sogar eine Geldstrafe für Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen erwischt werden. Dann kann es ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt im Flensburg geben. Gab es eine Behinderung, erhöht sich das Bußgeld sogar auf 80 Euro, bei einer Gefährdung auf 100 Euro. Autofahrer, die mit Sommerreifen auf winterlicher Straße einen Unfall bauen, müssen 120 Euro zahlen und es gibt einen Punkt in Flensburg.

„Immer noch ist eine falsche Bereifung die Ursache für zahlreiche Unfälle im Winter, die oft tödlich enden. Wer bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur das eigene Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer“, so Reifendirekt. Aus diesem Grund wird inzwischen nicht mehr nur der Fahrer bestraft, wenn ein Auto im Winter noch Sommerreifen drauf hat. Auch der Halter des Fahrzeugs muss mit einem Bußgeld rechnen. Satte 75 Euro gibt es, wenn ein Halter eine Fahrt mit Sommerreifen erlaubt hat. „Selbst wenn man nicht der Verursacher ist, trägt man eine Mitschuld“, erklärt Reifendirekt. In einem solchen Fall zahlt auch die Versicherung nicht mehr die volle Schadenssumme.

Eine Ausnahme gibt es aber: Ein im Winter geparktes Auto mit Sommerreifen wird nicht bestraft. Die situative Winterreifenpflicht gilt nämlich nur, wenn ein Auto in Bewegung ist.

Wann müssen Winterreifen aufgezogen werden?

Einen Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen legt die Straßenverkehrsordnung nicht fest. Paragraph 2 der STVO schreibt nur vor, dass sie genutzt werden müssen, wenn auf der Straße winterliche Verhältnisse mit „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ herrschen. 

Sind Allwetterreifen im Winter erlaubt?

Sofern sie eine M+S Kennzeichnung tragen, sind auch Allwetterreifen oder sogenannte Ganzjahresreifen im Winter erlaubt. Die Abkürzung M+S steht dabei für „Matsch und Schnee“. Allwetterreifen bilden einen Kompromiss zwischen den Eigenschaften von Winterreifen und Sommerreifen.

Aber Achtung: 2018 wurde ein neues Alpine-Symbol, das einen dreigezackten Berg mit einer Schneeflocke zeigt, für die Kennzeichnung von Winter- und Ganzjahresreifen eingeführt. Reifen mit dem M+S-Schriftzug waren zwar weiterhin zulässig, doch diese Frist endet bald. „Gesetzlich erlaubt ist die Nutzung von vor 2018 produzierten M+S Reifen noch bis Ende September 2024“, so reifen.com. Neu produzierte Reifen müssen künftig mit dem Schneeflocken-Symbol versehen sein, um als Winterreifen zu gelten.

Übrigens: Auch das Fenster des Autos offen lassen, kann teuer werden. Nicht nur ein Bußgeld könnte dann fällig werden. Geregelt ist das in der Straßenverkehrsordnung.

Rubriklistenbild: © Imago/ Eibner-Pressefoto

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