Novelle für neues Postgesetz

Regierung will Post mehr Zeit für Zustellung einräumen – Brauchen Briefe bald länger?

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Geht es nach der Deutschen Post und des Bundeswirtschaftsministeriums, halten Empfänger künftig Standardbriefe später in den Händen. Dadurch sollen Kosten gesenkt werden.

Berlin – Bereits Ende 2022 beschäftigte sich Berlin mit den Problemen, die die Deutsche Post in der Zustellung hat, im Frühjahr 2023 wurde erneut an der Postgesetz-Novelle gearbeitet. Besprochen wurde eine Art Zwei-Klassen-Zustellung, bei der eiligere Sendungen ein höheres Porto kosten sollte.

Zuletzt äußerte der Konzern Pläne, sich mit Standardbriefen mehr Zeit zu lassen, um die Kosten zu senken. Zuspruch bekam dieses Gedankenspiel nun von der Bundesregierung. Demnach will das Wirtschaftsministerium der Deutschen Post in der Beförderung von Briefen per Gesetz mehr Zeit einräumen, wie am Freitag (24. November) bekannt wurde.

Wirtschaftsministerium gibt grünes Licht: Briefe dürfen auch erst drei Tage später kommen

Bisher müssen mindestens 80 Prozent der Briefe am folgenden Werktag zugestellt werden. Nach dem neuen Gesetzesvorschlag des Ministeriums soll diese Vorgabe bis auf den dritten Werktag nach dem Einwurf des Absenders erweitert werden. Dann sollen 95 Prozent der Sendungen angekommen sein.

Spätestens am vierten Werktag soll nahezu jeder Empfänger seine Post in den Händen halten - 99 Prozent der Sendungen müssen gemäß der Novelle dann zugestellt sein. Durch die Regeländerung hätte der Postkonzern DHL weniger Zeitdruck und könnte Kosten senken, heißt es vonseiten des Wirtschaftsministeriums.

Als sogenannter Universaldienstleister, der überall in Deutschland Briefe zustellen muss, ist die Deutsche Post verpflichtet, mindestens 12.000 Filialen zu haben; auch in Dörfern. In den meisten Fällen wird diese Funktion von Supermärkten, Schreibwarenhändler oder Kioske übernommen. Eine solche Präsenzpflicht soll auch künftig bestehen bleiben. Allerdings kann die Post in bestimmten Fällen auch Automaten aufstellen. wie viele gibt es?

Mit dem Vorschlag trägt das Ministerium der Tatsache Rechnung, dass das Tempo der Briefbeförderung im Digitalzeitalter für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine untergeordnete Rolle spielt. Wichtig ist hingegen, dass die Schreiben überhaupt ankommen, etwa Rechnungen oder Schreiben von Behörden. Sorgen, dass auf dem Postweg rausgeschickte Weihnachtsgrüße rechtmäßig erst zu Silvester eintreffen, muss man sich aber keine machen. Die Gesetzesnovelle soll frühestens im Frühjahr 2024 greifen.

Garantierte Zustellung am nächsten Tag: Expressversand zehnmal so teuer wie Standard bei Deutsche Post

Zwischenzeitlich angedachte Porto-Erhöhungen, um die Kosten zu senken, wurden mittlerweile wieder verworfen. Der Standardversand von Briefsendungen gekostet:

Art der SendungPorto-Kosten
Postkarte0,70 Euro
Standardbrief0,85 Euro
Großbrief1,60 Euro
Quelle: Deutsche Post

Wer es besonders eilig hat, kann einen versicherten Expressbrief in Auftrag geben. Die garantierte Zustellung binnen 24 Stunden lässt sich die Deutsche Post jedoch stattlich bezahlen: Je nach Briefgröße beziehungsweise Gewicht, müssen Kunden zwischen 11 und 15 Euro für eine eilige Briefsendung in die Hand nehmen. Allerdings haftet dafür die Deutsche Post (bis 500 Euro) und verspricht eine Zustellung bis zum nächsten Werktag auch vor 9 Uhr, einschließlich samstags.

Sendung kommt nicht bei? Tipps und Rechte von Sendern und Empfängern

Einfache Standardbriefe sind hingegen nicht versichert, informiert die Verbraucherzentrale. „Geht ein einfacher Standardbrief verloren, stehen den Absendern daher in der Regel keine Schadenersatzansprüche zu“, heißt es auf deren Homepage. Anders sieht es mit Einschreiben aus. Geht das verloren oder ist beschädigt, stehen einem bis zu 25 Euro Entschädigung zu. Allerdings muss der Schaden nachgewiesen werden können. Bei wichtigen Dokumenten empfiehlt sich daher ein Einschreiben.

Künftig könnte es länger dauern, bis Sendungen im Briefkasten landen. Mit einer entsprechenden Gesetzesnovelle springt das Wirtschaftsministerium dem Unternehmen der Deutschen Post beiseite. (Symbolfoto)

Wird durch ein stark verspäteter oder verloren gegangener Brief eine Frist verpasst, eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt oder eine Mahnung fällig, besteht laut Verbraucherzentrale bei normalen Briefsendungen ebenfalls kein Anspruch gegen die Post. Sie rät dazu, Kontakt zu dem Absender aufzunehmen und über die verspätete Zustellung zu informieren. „Denn die Absender müssen den Zugang des Schreibens bei Ihnen nachweisen“, so die Verbraucherzentrale.

Wer Post erwartet und nach sieben Werktagen noch immer keine in den Händen hält, kann laut Verbraucherzentrale die Deutsche Post mit einer Nachforschung beauftragen. Dazu werden folgende Angaben benötigt:

  • Daten des Absenders
  • Angaben des Empfängers
  • Angaben zur Einlieferung (Datum und Stelle)
  • Wenn vorhanden, die Sendungsnummer (befindet sich auf der Quittung)
  • Sowie den Einlieferungsbeleg, falls dieser vorliegt

Das Gesetz räumt der Post 20 Tage ein, ehe eine Sendung als verloren gilt. Beschwerde kann beim Unternehmen sowie bei der Bundesnetzagentur eingelegt werden. Im ersten Halbjahr 2023 häuften sich rund 16.000 Reklamationen gegen die Post an. (rku/dpa)

Rubriklistenbild: © Rolf Poss/Imago

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