VonMarvin K. Hoffmannschließen
Mit dem neuen Gesetz ist Kiffen seit dem 1. April erlaubt – unter Voraussetzungen. Die Bubatzkarte zeigt, wo es verboten ist.
Hamm – Kiffen ist in Deutschland ab 1. April legal. Nach langem Ringen wurde das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis dann doch noch durchgewunken. Überall darf man sich aber auch in Zukunft nicht einfach so einen Joint anzünden und das Gras genießen. Es ist klar geregelt, wo und wann Marihuana geraucht werden darf. Die sogenannte Bubatzkarte kann dabei helfen.
25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt
In Zukunft ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt – diese Menge darf dann auch im öffentlichen Raum mit sich geführt werden. In der Wohnung können Kiffer bis zu 50 Gramm aufbewahren. Drei Pflanzen gleichzeitig dürfen sogar angebaut werden – die würden allerdings viel mehr abwerfen. Dem Gesetz nach müsste dieser Überschuss nach der Ernte dann sofort vernichtet werden.
Diese Ernte wiederum ist auch nur für den Eigenkonsum zulässig. Die Weitergabe an andere ist verboten. Außerdem müssen Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.
Wo ab 1. April gekifft werden da, ist klar geregelt
Es gibt also trotz Cannabis-Legalisierung viele Auflagen zu beachten. Einer der wichtigsten wohl: Der Konsum, also das Kiffen an sich, ist nicht überall gestattet:
- Der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen ist verboten.
- In Fußgängerzonen ist der Marihuana-Konsum von 7 Uhr bis 20 Uhr verboten, also von 20.01 Uhr bis 6.59 Uhr erlaubt.
- Untersagt ist das Kiffen auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Vor allem der letzte Punkt dürfte für viele Fragen sorgen, schließlich wird kein Kiffer mit einem 100-Meter-Maßband in der Tasche herumlaufen. Woher soll man also den richtigen Abstand zu Spielplätzen und anderen Stätten einhalten? Hier kommt die Bubatzkarte ins Spiel.
Bubatzkarte zeigt, wo Cannabis geraucht werden darf
Diese ist im Internet öffentlich abrufbar und zeigt auf einer Karte rote Bereiche an, in denen das Kiffen verboten ist und bleibt. Achtung: Die Karte könnte fehlerhaft sein. Wichtig ist auch immer die „Sichtbarkeit“. Kiffer sollten also im Zweifel lieber noch ein paar Meter Abstand mehr halten oder eine Ecke weiterziehen.
Die Bubatzkarte wurde nach eigenen Angaben von einem Softwareentwickler aus Koblenz programmiert. „Die Karte wurde zunächst aus persönlichem Interesse entwickelt, da es zum Zeitpunkt, als der Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, keine Karte existierte und es daher schwer einzuschätzen war, was genau ein Abstand von (damals) 250 Metern in der Praxis bedeuten würde“, heißt es. Irgendwann habe es dann eine Karte für ganz Deutschland gegeben „und sie wurde unter der Annahme, dass sie auch andere interessieren könnte, im Fediverse publik gemacht“. Nun kann sie jeder öffentlich einsehen – und den richtigen Abstand für den Joint herausfinden.
