„Zugeschneites Parkticket“: Ist es notwendig, die Windschutzscheibe zu räumen?
VonSimon Mones
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Das Auto ist vorschriftsmäßig geparkt, doch plötzlicher Schneefall verhüllt Parkschein oder Parkscheibe. Droht eine Geldbuße, wenn diese nicht mehr erkennbar sind?
Die Temperaturen fallen und die Tage werden immer kürzer. Untrügliche Zeichen dafür, dass der Winter naht und mit ihm der Schnee. Das Auto wird dann gerne mal in eine dicke Schneedecke gehüllt. Um so ärgerlicher, wenn man auf einem Parkplatz parkt, auf dem ein Anwohnerparkausweis, ein Parkticket oder eine Parkscheibe erforderlich ist. Aber droht eine Strafe, wenn das Auto von Schnee bedeckt ist?
Parkschein unter einer Schneedecke: Was droht bei einer verdeckten Windschutzscheibe?
Die klare Antwort lautet: Nein. Obwohl die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorschreibt, dass ein Parkausweis von außen gut sichtbar im Auto platziert werden muss. Der Autofahrer erfüllt diese Pflicht bereits, indem er den Ausweis hinter die Windschutzscheibe legt. Während der Parkzeit muss das Auto jedoch nicht überwacht werden. Daher ist es bei Schneefall nicht notwendig, zum Fahrzeug zu gehen und die Windschutzscheibe freizukratzen.
Das gilt auch für vom Schnee verdeckte Verkehrsschilder. Ob sie ihre Gültigkeit behalten, hängt vom jeweiligen Verkehrszeichen ab. Ein Stoppzeichen ist aufgrund seiner achteckigen Form auch im verschneiten Zustand noch erkennbar. Ebenso ist das Schild „Vorfahrt gewähren“ leicht zu identifizieren.
Verschneite Temposchilder gelten nicht – es sei denn, Sie sind ortskundig.
Komplizierter wird es bei Verkehrsschildern mit gleicher Form. Wenn ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild mit Schnee bedeckt ist, können Autofahrer nicht erkennen, welche Geschwindigkeit erlaubt ist. Gerichte haben daher entschieden, dass solche Verkehrszeichen ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie verschneit sind. Allerdings müssen Autofahrer im Nachhinein nachweisen, dass das Schild nicht erkennbar war.
Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen
Es gibt jedoch auch hier Ausnahmen: Ortskundige Autofahrer müssen sich auch an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, wenn das Schild nicht lesbar ist. Die Gerichte gehen davon aus, dass diese die Geschwindigkeitsbegrenzungen kennen sollten. Wer also in der Nähe seines Wohnorts geblitzt wird, kann sich nicht herausreden.
Auch verschneite Parkverbotsschilder behalten ihre Gültigkeit. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Das bedeutet: Zuerst sollte das Schild von Hand vom Schnee befreit und sichergestellt werden, dass das Parken erlaubt ist.