Bonuszahlungen zusätzlich möglich

Bürgergeld für Alleinstehende und Alleinerziehende – so hoch sind die Zuschüsse

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Mit dem Bürgergeld werden auch Alleinstehende und Alleinerziehende unterstützt. Im Jahr 2024 sind die Zuschüsse höher als im Vorjahr.

Bis Ende 2022 wurde in Deutschland umgangssprachlich von Hartz IV gesprochen, wenn von der Grundsicherung für Arbeitssuchende die Rede war. Seit 2023 wird das Arbeitslosengeld II als Bürgergeld bezeichnet. Es soll Menschen, die sich in sozialer Not befinden, helfen und sie finanziell unterstützen.

Bürgergeld gibt es auch für Alleinstehende und Alleinerziehende – Regelbedarf entscheidet über Höhe

Neben Arbeitssuchenden können auch jungen Menschen Bürgergeld beziehen. Laut dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung soll das Bürgergeld „denjenigen ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können“. Darunter fallen auch Alleinerziehende und Alleinstehende, sofern sie ihren Alltag nicht aus eigener Kraft finanziell bestreiten können. Doch wie hoch ist das monatliche Bürgergeld für Alleinstehende und Alleinerziehende?

Auch Alleinerziehende können Bürgergeld beantragen. Der Auszahlungsbetrag wurde 2024 erhöht.

Es gibt insgesamt sechs Regelbedarfsstufen. Die Höhe des Bürgergeldes, das an berechtigte Empfängerinnen und Empfänger ausgezahlt wird, variiert jedoch. Faktoren wie das Alter oder der Beziehungsstatus beeinflussen die Höhe der Sozialleistung. Auch die Anzahl der Kinder und ob diese alleine oder gemeinsam erzogen werden, wirken sich auf die Höhe des Bürgergeldes aus. Auf Basis dieser Faktoren wird ein Regelbedarf ermittelt.

  • Regelbedarfstufe 1: Alleinstehende und Alleinerziehende
  • Regelbedarfstufe 2: Paare (Auszahlung je Partner)/Bedarfsgemeinschaften
  • Regelbedarfstufe 3: Volljährige in Einrichtungen
  • Regelbedarfstufe 4: Jugendliche von 14-17 Jahre
  • Regelbedarfstufe 5: Kinder von 6-13 Jahre
  • Regelbedarfstufe 6: Kinder von 0-5 Jahre

Bürgergeld für Alleinstehende und Alleinerziehende: So hoch sind die Zuschüsse vom Staat

Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld müssen im ersten Jahr ihrer Leistungsberechtigung zunächst nicht auf ihre eigenen Ersparnisse zurückgreifen. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs können sich Betroffene auf die sogenannte Karenzzeit berufen. Erst ab einem Vermögen von 40.000 Euro muss dieses zur Finanzierung herangezogen werden, wie auf bundesregierung.de. zu lesen ist.

Zum Beginn des Jahres 2024 wurde das Bürgergeld erhöht:

  • Alleinstehende und Alleinerziehende fallen unter Regelbedarfsstufe 1: Sie erhalten seit 1. Januar 2024 ein monatliches Bürgergeld von 563 Euro
  • Im Jahr 2023 lag der Auszahlungsbetrag des Bürgergelds in Regelbedarfstufe 1 noch um 61 Euro niedriger bei 502 Euro

Weitere Bonuszahlungen für Weiterbildungsmaßnahmen möglich – eine soll 2024 gestrichen werden

Alleinstehende oder Alleinerziehende, die Bürgergeld beziehen, erhalten zusätzliche Unterstützung, wenn sie an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Diese sollen den Erwerb eines Berufsabschlusses ermöglichen und dazu beitragen, wieder dauerhaft Arbeit zu finden und nicht mehr auf das Bürgergeld angewiesen zu sein. Das monatliche Weiterbildungsgeld beträgt 150 Euro und wird „für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt“, so die offizielle Website der Bundesregierung.

Seit dem 1. Juli 2023 gibt es zudem einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. Dieser wird für Weiterbildungen ausgezahlt, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen. Diese Regelung soll jedoch durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 abgeschafft werden. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits am 2. Februar 2024 zugestimmt, der Bundesrat muss noch folgen. Bis das neue Gesetz und damit die Neuregelung zum Bürgergeld in Kraft tritt, sollen Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger den 75-Euro-Bonus noch erhalten, sofern sie eine geförderte Maßnahme bereits begonnen haben.

Harte Sanktionen beim Bürgergeld geplant – wenn Empfangende „Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern“

Eine weitere Änderung im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes betrifft ebenfalls das Bürgergeld. Nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger mit Sanktionen rechnen, wenn sie „die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit beharrlich verweigern“, wie auf bundesregierung.de angegeben wird. In diesem Fall kann auch Alleinstehenden oder Alleinerziehenden das Bürgergeld für bis zu zwei Monate gestrichen werden.

Eine aktuelle Statistik zeigt nun, wie viele „Totalverweigerer“ es derzeit wirklich unter den Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern gibt. Auch bei der Frage, ob sich Arbeiten mit Aussicht auf Bürgergeld überhaupt lohnt, kam eine Studie zu einem klaren Ergebnis. (kh)

Der Redakteur hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.

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