50+1-Regel im Fokus: Kartellamt verstärkt Druck auf DFL und einzelne Vereine
VonNiklas Kirk
schließen
Das Bundeskartellamt befürwortet den Erhalt der 50+1-Regel – bei konsequenter Umsetzung. Dies erhöht den Druck auf bisherige Sonderfälle.
Frankfurt – Kommt ein jahrelanger Streit im deutschen Fußball nun zu einem Ende? Am Montag (16. Juni) veröffentlichte das Bundeskartellamt seine Einschätzung zur 50+1-Regel im deutschen Profifußball. Die Behörde sieht weiterhin „keine grundsätzlichen Bedenken“ gegen die Regelung, fordert jedoch von der DFL konkrete Nachbesserungen in der Praxis – mit großen Auswirkungen auf die bisherigen Ausnahmefälle.
Gleichwertige Mitgliedschaften: Kartellamt nimmt RB Leipzig ins Visier
Kartellamtspräsident Andreas Mundt formulierte drei zentrale Anforderungen, die eine gleichwertige Anwendung der Regel sicherstellen soll. Erstens müsse die DFL bei allen Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga garantieren, dass die Mitgliedschaft im Mutterverein offen ist – und damit die Mitbestimmung durch Fans gewahrt bleibt. Besonders im Fokus steht dabei RB Leipzig. Das Kartellamt äußerte Zweifel, ob der dortige eingetragene Verein (e.V.) für stimmberechtigte Neumitglieder tatsächlich ausreichend offen ist.
Zweitens solle die DFL dafür sorgen, dass die Grundsätze der 50+1-Regel auch bei internen Abstimmungen eingehalten werden. Hintergrund ist der Fall Hannover 96, bei dem Geschäftsführer Martin Kind bei einer Investoren-Abstimmung mutmaßlich gegen die Weisung des Muttervereins stimmte und sich in einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung gegen seine Absetzung in der Profi-Abteilung zur Wehr setzte. Der Bundesgerichtshof gab jedoch dem Stammverein recht.
XXL-Blockfahne, Heimatverbundenheit und „ewiger Oka“: Diese Eintracht-Choreos gehen unter die Haut
Einheitliche Wettbewerbsbedingungen: Ausnahmenregelungen in Wolfsburg und Leverkusen vor dem Aus?
Der kritischste Punkt betrifft jedoch die Sonderregelungen für Leverkusen und Wolfsburg. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende 2023 sei ein dauerhafter Bestandsschutz für Ausnahmen unter den bisherigen Bedingungen nicht länger rechtssicher. Die Wettbewerbshüter fordern, dass zukünftig alle Clubs einheitlichen und fairen Wettbewerbsbedingungen unterliegen. Das bedeutet: Auch bei Wolfsburg und Leverkusen muss langfristig sichergestellt sein, dass der Mutterverein die Kontrolle über die Profiabteilung behält und offen für Neumitglieder ist.
Für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen hält das Kartellamt einen längeren Übergangszeitraum für möglich – unter Verweis auf die sportliche und wirtschaftliche Bedeutung der betroffenen Klubs. Die teils jahrzehntelangen Ausnahmeregelungen scheinen jedoch bald der Geschichte anzugehören. Eine schnelle Umsetzung der Anforderungen durch die Bonner Behörde wäre sehr zur Freude der Befürworter von 50+1, die in der Regel einen Schutz der Mitgliederrechte gegenüber den ausgelagerten Profiabteilungen sehen.
Zukunft der 50+1-Regel: neue Fan-Proteste in Sicht?
Wie geht es nun weiter? Wie die Sportschau bezugnehmend auf das Bundeskartellamt berichtet, soll nach den aktuellen Empfehlungen eingestellt werden. Möglich seien jetzt Verhandlungen zwischen der DFL und den betroffenen Klubs über strukturelle Anpassungen.
Denkbar sind aber auch politische Manöver innerhalb der Liga – bis hin zu einem Vorstoß zur Abschaffung der Regel oder juristischen Schritten gegen 50+1. Martin Kind und Hassan Ismaik gehörten hier über Jahre zu den prominentesten Verfechtern einer Abschaffung. Etwaige Manöver, die 50+1-Regel weiter aushöhlen oder auf eine vollständige Abschaffung zielen, wären derweil ein perfekter Nährboden für eine Protestwelle aus den Fankurven – womöglich in einem Ausmaß, das sogar die Proteste gegen den Investoren-Deal der DFL übertrifft.
Die DFL selbst kündigte an, die Empfehlungen sorgfältig zu prüfen. Es gelte nun, die Regel weiterzuentwickeln und eine rechtssichere Zukunftslösung zu finden. „Die 50+1-Regel ist elementarer Bestandteil des deutschen Fußballs“, bekräftigte Hans-Joachim Watzke, Sprecher des DFL-Präsidiums. Ziel sei es, die Regel gemeinschaftlich abzusichern und zu stärken. (nki)