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Auszahlung der Energiepreispauschale: Wie man die 300 Euro vom Staat bekommt

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Geschenktes Geld vom Staat: Im September erhalten deutsche Arbeitnehmer 300 Euro Energiepauschale.
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Der Staat überweist uns im September die Energiepauschale. Wie wird die EPP beantragt? Wann wird sie ausgezahlt? Was ist mit Rentnern und Selbstständigen? Alle Antworten.

Update vom 5. September um 10:15 Uhr: Die Energiepreispauschale (EEP) in Höhe von 300 Euro soll in diesem Monat an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Inzwischen hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bereits das 3. Entlastungspaket angekündigt, das auch eine Energiepauschale für Rentner und Studenten vorsieht. Wer von den Ergebnissen zum 3. Entlastungspaket der Bundesregierung noch profitiert, wurde in einem Übersichtstext zusammengetragen.

Erstmeldung vom 2. August um 12:25 Uhr: Bremen – Endlich mal gute Nachrichten: Wir bekommen vom Staat Geld geschenkt. Denn Berufstätige bekommen als Ausgleich für hohe Kosten durch die Inflation jetzt die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) vom Staat. Immerhin in einer Höhe von 300 Euro. Natürlich haben deutsche Bürger dazu viele Fragen: Wann kommt die EEP? Wie funktioniert die Auszahlung der Energiepreispauschale? Wer bekommt die Energiepreispauschale und wann? Und was ist mit Rentnern und Selbstständigen? In diesem FAQ erhalten Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Energiepauschale.

Auszahlung der Energiepreispauschale: So kriegen Sie die 300 Euro vom Staat

In der Ukraine herrscht immer noch der Krieg mit Russland – und das hat auch Auswirkungen auf die Deutschen. Durch die Inflation sind die Preise für Butter, Holz und Benzin hoch. Hinzu kommt: Wegen unserer Lieferungen von Panzern an Russland, wie etwa dem Gepard-Panzer, dreht uns Putin im wahrsten Sinne den Gashahn zu, weswegen es im Winter zum Gasnotstand kommt. Die Folge: Auch Gas wird knapp und teuer. Und wir müssen das alles zahlen... 200 bis 300 Euro mehr muss eine vierköpfige Familie an Mehrkosten für Gas berappen, sagt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Experten schätzen, dass es viel mehr Geld sein könnte – bis zu 1000 Euro und mehr.

Aus all diesen Gründen gibt es vom Staat nun Entlastung für unsere Geldbeutel: Im Rahmen des Entlastungspakets hat die Ampel-Regierung beschlossen, jedem Beschäftigten in Deutschland 300 Euro zu zahlen. Doch wie funktioniert die Auszahlung? Was muss man tun, um das Geld auf dem Konto zu haben? Wer bekommt die Energiepauschale, und wer nicht? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum 300-Euro-Bonus wissen müssen.

Auszahlung der Energiepauschale: Wann wird die Energiepreispauschale ausgezahlt?

Schon am 1. September soll die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) als einmaliger 300-Euro-Bonus erfolgen. Die Energiepauschale wird zusätzlich zum Gehalt auf das Konto überwiesen.

Auszahlung von 300 Euro am 1. September: Wer bekommt die Energiepreispauschale?

Jeder, der zum 1. September 2022 in einem „ersten Arbeitsverhältnis“ steht und einer der Steuerklassen I bis V angehört, beziehungsweise als Minijobber pauschal versteuert wird, bekommt die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber ausbezahlt. 

Das bedeutet: Alle aktiv Erwerbstätigen bekommen die Energiepreispauschale (EEP) als Auszahlung – also Arbeitnehmer, Beamte, Angestellte, Menschen in Ausbildung, Werkstudierende, Studierende, die ein Praktikum machen oder einen Teilzeit-Job haben, sowie in Minijobs Beschäftigte. Voraussetzung: Der Wohnsitz muss in Deutschland sein.

Energiepreispauschale: Welche Arbeitnehmer erhalten die 300 Euro?

Die Einmalzahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten nach Angaben des Finanzministeriums folgende Arbeitnehmer:

  • Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten
  • Minijobber
  • Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
  • Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit
  • Wer ein Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anspart
  • Wer Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst leistet
  • Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält (etwa für den Mutterschutz) 
  • Wer ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht (etwa ehrenamtliche Übungsleiter)
  • Werkstudenten oder Studenten im entgeltlichen Praktikum
  • Wer in einer Behindertenwerkstatt tätig ist
  • Wer in einem aktiven Dienstverhältnis Lohnersatzleistungen bezieht, darunter Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Transferkurzarbeitergeld

Auszahlung der Energiepreispauschale: Muss man sie beantragen?

Nein, die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt automatisch.

Auszahlung der Energiepreispauschale: Bekommen auch Selbstständige die Energiepauschale?

Ja, doch etwas anders. Die Auszahlung der Energiepreispauschale wird bei vielen nicht schon am 1. September auf dem Konto landen. Selbstständige erhalten dabei einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung – das Geld der Energiepauschale wird ihnen also nicht separat ausgezahlt. Nur, wer die Einkommenssteuer vorab gezahlt hat, bekommt die EPP in Höhe von 300 Euro im September überwiesen.

Auszahlung der Energiepreispauschale: Was erhalten Rentner im Ruhestand?

Rentner bei der Einmalzahlung der Energiepauschale eigentlich außen vor. Das sorgt auch in der Politik für hitzige Diskussionen. Schließlich haben Rentner ohnehin wenig Geld zur Verfügung. Der Manager bekommt Auszahlung der Energiepreispauschale von 300 Euro vom Staat, der Rentner nicht? Markus Söder (CSU) setzte sich aus dem Grund mit der Forderung eines neuen Entlastungspakets bereits für die Energiepauschale für Rentner ein.

Dennoch gibt es auch für Rentnerinnen und Rentner Möglichkeiten, an den Energiepreispauschale zu kommen. Da neben Vollzeit-Angestellten – entgegen der ersten Ankündigung – auch 450-Euro-Minijobber und kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte die 300 Euro der Energiepauschale erhalten, tut sich in der Folge ein Schlupfloch für Rentner auf.

CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann erklärte der Bild-Zeitung: „Es reicht aus, dass zum Beispiel ein Rentner einmal im Jahr 2022 eine Stunde auf seine Enkel aufpasst und dafür von seinen Kindern 12 Euro Mindestlohn im Rahmen eines Minijobs oder aus selbstständiger Tätigkeit erhält. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an und bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.“

Energiepreispauschale: Wer bekommt sie?

Arbeitnehmer kriegen im September 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen
Arbeitnehmer in Deutschland kriegen im September einmalig 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen. © Sebastian Gollnow/dpa/imago/Montage
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Energiepreispauschale
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Einmalzahlung der im Entlastungspaket niedergeschriebenen Energiepreispauschale. © Lars Klemmer/dpa
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen. © Marijan Murat/dpa
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen. © Waltraud Grubitzsch/dpa
Energiepauschale auch für Richterinnen und Richter
Die Energiepauschale richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darunter auch Richterinnen und Richter. © Daniel Vogl/dpa
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht. © Sina Schuldt/dpa
Minijobber bekommen die Energiepreispauschale
Etwa 44 Millionen Menschen in Deutschland werden im September von der Politik mit diesem Zuschuss unterstützt. Menschen, die einen Minijob ausführen, wird dieser Zuschuss auch gewährt. © Sebastian Gollnow/dpa
Aushilfskräfte im Bereich Land und Forstwirtschaft bekommen Energiepauschale
Aushilfskräfte im Bereich Land- und Forstwirtschaft gehören laut Bundesfinanzministerium auch zum Kreis, welche die Energiepreispauschale bekommen. © Philipp Schulze/dpa
Bundesfreiwilligendienst oder auch Jugenddienst bekommen die EPP
Junge Leute, die gerade ihren Bundesfreiwilligendienst oder Jugenddienst absolvieren, kommen ebenfalls in den Genuss der „EPP“. © Andreas Gebert/dpa
Studenten bekommen die Energiepreispauschale
Werkstudenten oder auch Studenten, die sich in einem entgeltlichen Praktikum befinden, gehören auch zu den Nutznießern der Energiepreispauschale. © Jan Woitas/dpa
Tätige Personen in einer Behindertenwerkstatt bekommen die EPP
Wer tätig in einer Behindertenwerkstatt ist, bekommt die Energiepreispauschale im September mit ausgezahlt. In einigen Fällen kann die Auszahlung auch erst im Oktober stattfinden. © Daniel Karmann/dpa
Ehen und Familien bekommen alle die Energiepreispauschale
In Ehen und Familien bekommen alle erwerbstätigen Personen im Haushalt den Zuschuss aus dem Entlastungspaket 2022. © Frank Leonhardt/dpa
Energiepreispauschale 2022 welche Personengruppen bekommt sie
Auch mit dabei: Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält wie z. B. für den Mutterschutz oder ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht, beispielsweise ehrenamtliche Übungsleiter. © Eibner/imago/Symbol
Unternehmen bezahlen die Energiepreispauschale und bekommen sie später vom Staat zurück
Bis allerspätestens Jahresende sollen die Arbeitgeber den Bonus bezahlen. Die Unternehmen können sich den Betrag später vom Staat wieder zurückholen. © Finn Winkler/dpa

Auszahlung der Energiepauschale: Sind die 300 Euro brutto, oder netto?

Die Energiepreispauschale ist nicht steuerfrei. Wie viel landet von den 300 Euro brutto dann netto als Auszahlung auf dem Konto? Was bleibt von der Einmalzahlung der Energiepreispauschale netto übrig?

Nach den Angaben, die als Grundlage auf den Daten des Statistischen Bundesamtes beruhen, bleiben von der Einmalzahlung des Energiebonus in Höhe von 300 Euro brutto gerade einmal 193 Euro übrig, die aufs Konto überwiesen werden. Voraussetzung für die 193 Euro Netto der Energiepauschale ist ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt für Vollzeitbeschäftigte von 54.304 Euro.

 Insgesamt reicht individuelle Spanne der Abzüge bei der Energiepreispauschale nach der Steuer von 0 bis 142,42 Euro.

Die vollen 300 Euro der Energiepauschale erhalten also nur jene Arbeitnehmer, die mit ihrem Gehalt unter dem steuerlichen Freibetrag liegen. Der Freibetrag beläuft sich im Jahr 2022 auf 10. 347 Euro, während er für Verheiratete bei 20.694 Euro liegt.

Wird die Auszahlung der Energiepauschale wiederholt? Geringverdiener sollen nochmal entlastet werden

Zur Entlastung von Menschen mit wenig Einkommen bringen die Grünen jetzt eine zweite Energiepreispauschale statt Christian Lindners (FDP) Steuerreform ins Spiel. Sie plädieren für die erneute Auszahlung einer Energiepauschale – an Stelle der vorgelegten Steuerreform. „Das wäre aus unserer Sicht ein deutlich besseres Modell, das wir noch einmal wiederholen könnten“, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge am Freitag im ZDF-Morgenmagazin. Mit Blick auf Lindners Entwurf erklärte sie: „Allerdings stimmt aus unserer Sicht hier der Fokus und die Richtung noch nicht: Wir dürfen nicht die Topverdiener am meisten entlasten, sondern wir müssen diejenigen, die es am dringendsten brauchen, am meisten entlasten.“

FDP-Chef Lindner hatte seine Pläne zu Steuerentlastungen in Form eines möglichen neuen Entlastungspakets kürzlich vorgestellt. Vom Abbau der sogenannten kalten Progression sollen 48 Millionen Bürger ab 2023 profitieren, es geht um mehr als zehn Milliarden Euro als Maßnahme für die Entlastung. Allerdings steht der Vorstoß massiv in der Kritik, da bei Lindners Steuerplänen Geringverdiener den Kürzeren ziehen.

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