Drogenbeauftragter Streeck

Cannabis-Gesetz auf der Kippe? „Ich schließe nichts aus“ – erster CDU-Plan sickert durch

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Im Herbst soll das Cannabis-Gesetz „evaluiert“ werden. Geht es nach dem Drogenbeauftragten Hendrik Streeck, könnte es geändert werden. Dazu passt ein aktueller Gesetzesentwurf.

Es war eines der Streitthemen der Koalitionsgespräche von Schwarz-Rot: das Cannabis-Gesetz. So hatten CDU und CSU nicht nur im Wahlkampf ein Ende des Gesetzes versprochen, sondern diese Position auch bis zum Schluss in den Verhandlungen gehalten. „Wir machen die Teillegalisierung von Cannabis rückgängig“, hieß es in einem entsprechenden Vermerk der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe. Durchsetzen konnte sich die Union damit nicht. Es soll aber eine „Evaluation“ des Cannabis-Gesetzes geben. Eine erste Bestandsaufnahme steht im Herbst an.

Streck zum Cannabis-Eigenanbau: „Ein guter Gärtner bekommt mit einer Ernte 350 Gramm“

Dann könnte es noch einmal Änderungen geben, glaubt zumindest der neue Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck. „Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Gesetz nochmal geändert wird“, sagte der CDU-Politiker im Interview mit dem Münchner Merkur von IPPEN.MEDIA. Laut Streeck ist das Gesetz der Ampel-Koalition an einigen Stellen „in sich nicht schlüssig.“

Ein Beispiel: „Zu Hause darf man bis zu 50 Gramm Cannabis haben und mit bis zu drei Hanfpflanzen sein eigenes Cannabis anbauen. Ein guter Gärtner bekommt aus einer Hanfpflanze aber mit einer Ernte bereits bis zu 350 Gramm. Soll der Rest dann entsorgt werden? Das Gesetz ist logisch nicht durchdacht.“

Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck (CDU, re.) im Gespräch mit Politikreporter Andreas Schmid.

Ende des Cannabis-Gesetzes? „Ich schließe nichts aus“

Zudem seien in der Debatte um das Gesetz „viele besorgte Stimmen von Ärzten, Kinderpsychologen, Eltern- und Lehrerverbänden oder von Polizisten nicht gehört“ worden. Das aber stimmt allerdings nur zum Teil. Im Gesundheitsausschuss haben die genannten Verbände Stellungnahmen mit ihren Standpunkten vorgelegt.

Inwiefern diese Bedenken auch in das Gesetz eingeflossen sind, ist laut dem Drogenbeauftragten zumindest fraglich. Streeck, der als Corona-Virologe bekannt wurde, ging im Interview vor allem auf medizinische Bedenken ein. „Meine ärztliche Empfehlung ist: gar nicht kiffen, aber erst recht nicht in jungen Jahren.“ Denn: „Viele wissen nicht, dass die Hirnreifung erst mit 25 Jahren abgeschlossen ist. Cannabis kann wie Alkohol erhebliche Schäden verursachen – bei Impulskontrolle oder der Lernfähigkeit.“

Wie das Cannabis-Gesetz angepasst werden könnte, ließ Streeck offen. „Es geht um die Auswirkungen des Gesetzes: Konsumverhalten, Schwarzmarkt oder Konsum von Medizinalcannabis.“ Doch: „Noch können wir da keine seriösen Antworten geben.“ Ein Ende des Cannabis-Gesetzes, wie es die Union gefordert hatte, sei aber denkbar. „Ich schließe nichts aus im Moment, da ich nicht weiß, was die Daten zeigen werden“, antwortete Streeck auf eine entsprechende Frage (siehe auch das Video).

CDU-Gesundheitsministerin plant strengere Regeln bei medizinischem Cannabis

Dass es Änderungen geben wird, ist nach aktuellem Stand wahrscheinlich. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant derzeit strengere Regeln bei der Abgabe von medizinischem Cannabis. Verschreibungen von Cannabisblüten soll es nur noch nach persönlichem Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin in der Praxis oder bei Hausbesuchen geben, wie aus einem Referentenentwurf des Ressorts hervorgeht, der unserer Redaktion vorliegt. Zudem soll es Medizinalcannabis nur noch in Apotheken und nicht mehr per Postversand geben.

Hintergrund sind wohl sogenannte Versandapotheken, die medizinisches Cannabis im Internet anbieten. In wenigen Klicks kann man dort zu einem Rezept kommen. Bei manchen Anbietern ist kein direkter Arztkontakt erforderlich; es reicht eine Videosprechstunde oder gar das kontaktlose Ausfüllen eines Fragebogens. Hier will das Ministerium nachschärfen.

Cannabis-Blüten für medizinische Zwecke. (Archivbild)

Auch der Anwalt Peter Homberg, der unter anderem Cannabis-Unternehmen vertritt, geht von Änderungen im Gesetz aus, sagt uns aber auch: „Gerade ein Verbot des Versands von medizinischem Cannabis durch Apotheken schießt weit über das Ziel hinaus.“ Es lasse sich „im Lichte der zuverlässigen Versorgung von Patienten mit ärztlich verordneten Cannabis-Medikamenten kaum rechtfertigen“. Die Branche, deren Geschäft mit Rezepten boomt, argumentiert auch damit, dass es im Falle einer Gesetzesänderung für Patienten schwieriger werden würden, an medizinisches Cannabis zu kommen.

Im Zuge der Teil-Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 war auch der Umgang zu medizinischen Zwecken neu geregelt worden. Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz gestrichen und ist seitdem ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Behandelt werden können damit unter anderem Schmerzen.

Rubriklistenbild: © IMAG=/Chromorange/IMAGO/Torsten Leukert

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