Im Dauerstreit um die Brennerroute zieht Italien eine drastische Maßnahme: Eine Klage gegen Österreich vor dem EuGH. Ein historischer Schritt mit ungewissem Ausgang.
Rom/Wien – Im anhaltenden Konflikt um die ständig überbeanspruchte Brennerstrecke leitet Italien nun rechtliche Schritte gegen das Nachbarland Österreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Die konservative Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni fasste am Montag in Rom den Beschluss, den EU-Partner zu verklagen. Damit wehrt sich Italien insbesondere gegen die umstrittene Blockabfertigung von LKWs in Tirol. Auch in Deutschland gibt es regelmäßig Proteste gegen diese Regelung.
Laut Verkehrsminister Matteo Salvini ist dies das erste Mal, dass Italien einen EU-Partner vor Gericht bringt. Salvini sprach von „Transitverboten“, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner verhängt habe.
Italien klagt gegen Österreich: Brenner-„Transitverbot“ landet vor Gericht
Die österreichische Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) verteidigte erneut die „Notmaßnahmen“ Tirols. Sie rief zu Verhandlungen auf, schließlich sei mit dem „Slot-System“ für buchbare LKW-Fahrten auf der Brennerroute ein Vorschlag vorhanden. „Es wäre jetzt an der Zeit, darüber zu sprechen – anstatt jede Woche mit rechtlichen Schritten zu drohen“, sagte sie der Nachrichtenagentur APA. „Italien wird mit seiner Maximalforderung, nämlich die Aufhebung aller Tiroler Verbote, keinen Erfolg haben“, so der Tiroler Ministerpräsident Anton Mattle (ÖVP).
Der LKW-Verkehr auf der Brennerroute hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. Laut Mattle stieg die Zahl der Lastwagen von 1,1 Millionen im Jahr 2000 auf 2,5 Millionen im vergangenen Jahr. Damit macht der Brenner heute 40 Prozent des gesamten Alpentransits im Güterverkehr aus. Entsprechend sind auch die Belastungen auf und entlang der Strecke gestiegen.
Brenner-Streit eskaliert: Bayern hofft auf schnelle Lösung
Ein EU-Mitglied kann den EuGH einschalten, wenn es der Meinung ist, dass ein anderes Mitglied gegen europäisches Recht verstößt. Vor einem Gerichtsverfahren muss allerdings die EU-Kommission damit befasst werden. Sollte die Kommission innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme abgeben, kann auch so geklagt werden. Bayern hat die Kommission bereits mehrfach aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten.
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Der bayerische Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) sagte, der Freistaat habe zusammen mit Tirol und Südtirol gehofft, „dass unsere gemeinsame Idee eines Slotsystems als Alternative zur Blockabfertigung im wahrsten Sinne des Wortes Bewegung in den Güterverkehr über den Brenner bringt“. Nun setze man auf eine schnelle Lösung durch den Europäischen Gerichtshof. Bayern bemüht sich weiterhin um konstruktive und nachhaltige Lösungsansätze.
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