Zuschlag für Niedriglöhner

Erstmals Grundrente für mehr als die Hälfte der Berechtigten – wer geht leer aus?

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Wer viele Jahre für wenig Geld gearbeitet hat, kann auf die staatliche Grundrente hoffen. Erstmals erhält mehr als die Hälfte der Geringverdiener mit Anspruch diesen Zuschlag.

Viele Geringverdiener erhalten einen ganz besonderen Zuschlag zu ihrer monatlichen Rente. Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente soll Menschen zugutekommen, die lange gearbeitet, aber nur unterdurchschnittlich verdient haben und deshalb im Alter eine geringe Altersente beziehen. Das Gute daran: Der Einkommensbonus wird automatisch mit der regulären Rente ausgezahlt, muss also nicht extra beantragt werden. Allerdings sind die Hürden, um an das Geld zu kommen, relativ hoch.

Mehr als die Hälfte mit Anspruch bekommt Grundrente – Millionen Senioren gehen leer aus

Um die Grundrente in voller Höhe zu kassieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der gesetzlich Versicherte 35 an sogenannten Grundrentenzeiten vorweisen können. Damit meint der Gesetzgeber Zeiten, in denen die Betroffenen als Erwerbstätige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Aber auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen wurde, zählen dazu, erklärt die Deutsche Presseagentur (dpa).

Wer nur 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht, kommt ebenfalls in den Genuss der Grundrente - dann allerdings in abgespeckter Form. Die Zahl der grundsätzlich Anspruchsberechtigen steigt weiter an: Bis Ende 2024 lag diese bei rund 2,75 Millionen Menschen, wie das Rentenportal ihre-vorsorge.de berichtet. Das sind fast 150.000 mehr Personen als im Vorjahresvergleich. Nicht bei jedem von ihnen landet das Geld aber auch automatisch auf dem Bankkonto. echo24.de berichtet, wie hoch der Zuschlag im Schnitt bei Frauen und Männern ausfällt.

Grundrenten-Novum! Erstmals erhalten sie mehr als die Hälfte der Berechtigten

Erstmals seit Einführung der Grundrente im Jahr 2021 erhielten knapp mehr als die Hälfte der Senioren mit theoretischem Anspruch die staatliche Sozialleistung wirklich ausgezahlt. In den Jahren davor guckte die Mehrzahl langjähriger Geringverdiener noch in die Röhre. Mehr als Hälfte der Ruheständler erhielt die Grundrente nicht. Die Überweisung fiel wegen der Anrechnung von (Partner-)Einkommen weg. 

Jetzt stehen 1,4 Millionen Grundrentenempfängern (51 Prozent) fast 1,35 Millionen (49 Prozent) grundsätzlich ebenfalls Berechtigte gegenüber, die trotz generellem Anspruch leer ausgehen – ihnen wird der Zuschlag wegen hohen Partnereinkommens verwehrt. Durchschnittlich war bei den Betroffenen das eigene Einkommen knapp 82 Euro zu hoch, wie aus den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) hervorgeht. echo24.de berichtet über weniger Rente wegen Ehe? Das sollten Paare vor der Hochzeit wissen.

Hohe Hürden: Welche Zeiten zur Grundrente nicht dazu gezählt werden

Das durchschnittliche Einkommen bei der Grundrente muss über das gesamte Berufsleben mindestens 30 Prozent und darf höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen. Stellen Einkommensprüfer fest, dass der Verdienst über dieser Grenze liegt, kann die Grundrente nicht gezahlt werden.

Auch weitere Hürden erschweren den Bezug. So werden für den Zuschlag auch Zeiten der Arbeitslosigkeit und solche, in denen man Erwerbsminderungsrente bezogen hat, nicht berücksichtigt. Geringfügige Beschäftigungen, bei denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, zählen ebenfalls nicht dazu, informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auch die Jahre, in denen freiwillige Rentenbeiträge gezahlt wurden, werden nicht zur Grundrente angerechnet. Hier hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel mit einem Urteilsspruch Anfang Juni 2025 Klarheit geschaffen.

Rubriklistenbild: © IMAGO/Maria Diachenko

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