Gefahr durch Weltraumschrott

Regierung warnt Orte in Deutschland: Wer zahlt, wenn Weltraumschrott mein Haus trifft?

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In den kommenden Tagen besteht die Gefahr, dass Weltraumschrott in Deutschland abstürzt. Was im Schadensfall passiert ist klar geregelt.
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Demnächst tritt Weltraumschrott von der ISS über Deutschland in die Erdatmosphäre ein. Für dadurch entstandene Schäden muss man nicht selbst zahlen.

München – Am 8. und 9. März besteht die Gefahr, dass Trümmerteile von einem ehemaligen Teil der ISS über Deutschland niedergehen. Es wird der „Wiedereintritt eines größeren Weltraumobjektes in die Erdatmosphäre erwartet, das möglicherweise zersplittern wird“, heißt es in einer Meldung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Aktuell werde das Risiko, dass Teile des Weltraumschrotts im Gebiet der Bundesrepublik niedergehen, jedoch als gering eingestuft. Und selbst wenn es dazu kommen sollte und die Trümmer das eigene Hab und Gut beschädigen, besteht kein Grund zur Sorge. Wer in diesem Fall für die Schäden aufkommt, ist nämlich klar geregelt: im Weltraumvertrag der Vereinten Nationen.

Weltraumschrott von der ISS könnten Deutschland treffen – wer haftet für Sachschäden?

Der 1967 verabschiedete Vertrag beinhaltet auch ein Haftungsübereinkommen, wie der Sender n-tv informiert. Dieses sieht vor, dass das Land, dem der Weltraumschrott gehört, für bei einem Crash entstehende Schäden aufkommen muss. Das bestätigte auch Dr. Holger Krag, Experte für Weltraumschrott bei der ESA im Gespräch mit der Bild: „Falls auf der Erde ein Schaden entstehen sollte, haftet immer der sogenannte Startstaat, das heißt, das Land, das etwa einen Satelliten ins All gebracht hat“

Bei dem aktuell erwarteten Weltraumschrott handelt es sich um alte Batteriepakete der Internationalen Raumstation ISS. Dass diese nun wieder in die Erdatmosphäre eintreten ist geplant und wenn alles gut geht, sollen diese großteils in der Erdatmosphäre verglühen.

Bei Schäden durch nicht menschengemachten Weltraumschrott haftet in den meisten Fällen die Versicherung

Anders verhält es sich jedoch, wenn der Schaden am Eigentum nicht durch menschengemachten Weltraumschrott entstanden ist, sondern etwa durch einen Meteoriten. So schlug etwa vergangenes Jahr ein Meteorit in den Vorgarten einer Familie in Deutschland ein. In diesem Fall greift je nachdem, was beschädigt wurde, ein anderer Versicherungsschutz:

  • Schäden am Haus werden nur von der Wohngebäude- und Hausratversicherung übernommen, wenn durch den Einschlag ein Brand entsteht
  • Schaden am Auto: Vollkaskoversicherung
  • Personenschäden: Unfallversicherung

Ähnliches gilt auch, wenn das Auto durch Weltraumschrott beschädigt wird. Die Flugbahn der Alt-Batterien lassen sich auf der Webseite satview.org verfolgen. Unter anderem befinden sich wohl Teile Hessens in dem gefährdeten Korridor. (sp)

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