Lieferengpässe bei Kinder-Arznei

Medikamente Mangelware: Wie Lauterbach Kinder mit Arznei versorgen will

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Medikamente für Kinder sind in diesem Winter Mangelware. Eine erste Lösung des Problems ging schief. Jetzt scheint Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Lösung gefunden worden zu sein.
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Medikamente für Kinder sind im Winter 2022 Mangelware. Eine erste Lösung des Problems ging schief, jetzt scheint Gesundheitsminister Lauterbach eine gefunden zu haben.

Berlin – Angesichts der Lieferengpässe bei Kinder-Medikamenten in Deutschland drängt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) weiterhin auf eine schnelle Lösung. Ein erster Versuch ging schief, weil er schlecht vorbereitet und nicht mit den Krankenkassen abgesprochen war. Wie tagesschau.de berichtet, soll jetzt eine Lösung gefunden worden sein. Besonders betroffen von Lieferengpässen bei Medikamenten sind Arzneien für Kinder: Fiebersäfte und Zäpfchen sind in weiten Teilen der Republik vergriffen.

Mangelware Medikamente: Wie Gesundheitsminister Lauterbach Kinder mit Arznei versorgen will

Wie es in dem Bericht der Tasgesschau heißt, habe schlicht die rechtliche Grundlage für den Plan des Gesundheitsministers gefehlt. Der neue Plan von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht nun vor, dass bei bestimmten Fertigarzneimitteln für Kinder mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwendungsform vorliegen, ab Februar 2023 für drei Monate die Festbeträge komplett ausgesetzt werden.

Wird der Festbetrag für diese Medikamente ausgesetzt, können Pharmaunternehmen mehr Geld für Medikamente verlangen. Im Gesundheitsministerium hofft man nun, dass die Aussetzung des Festbetrags dazu führt, dass die Pharmaunternehmen vermehrt eben die Medikamente produzieren, die derzeit Mangelware sind. Wie es bei tagesschau.de heißt, sollen bis zu 180 Medikamente von den Lieferengpässen betroffen sein.

Was sind Festbeträge bei Medikamenten?

Ein vom Arzt verschriebenes Arzneimittel bezahlt in Deutschland größtenteils die Krankenkasse. Doch jeder Preis wird natürlich nicht dafür bezahlt. Bei vielen Medikamenten gibt es eine Obergrenze in der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind die sogenannten Festbeträge.

Sie werden gebildet, wenn mehrere Arzneimittel als vergleichbar eingestuft werden (Generika) und die Kassen eine niedrige Obergrenze zur Erstattung festlegen wollen. Arzneimittelgruppen, die auf diese Art bestimmt werden, nennt man Festbetragsgruppen. Etwa 80 Prozent der ärztlichen Verordnungen betreffen Arzneimittel aus Festbetrags.

Quelle: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.

Im Zuge der Aussetzung des Festbetrags müssen Patienten in Zukunft keine Aufzahlung mehr in den Apotheken für Medikamente leisten. Dies übernehmen lauf tagesschau.de die Krankenkassen für die kommenden drei Monate. Als Aufzahlung wird die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis (AVP) für ein Arzneimittel bezeichnet. Statt Aufzahlung wird auch der Begriff Mehrkosten verwendet.

Lieferengpässe bei Medikamenten: Aufzahlung ausgesetzt – Krankenkassen übernehmen Mehrkosten

Der Festbetrag eines Arzneimittels ist der maximale Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für dieses Medikament bezahlen. Ist der Verkaufspreis in der Apotheke höher als der Festbetrag, müssen gesetzlich Versicherte die Differenz selbst zahlen. Alternativ erhalten sie ein anderes Arzneimittel ohne Aufzahlung, das therapeutisch gleichwertig ist. Um in Zukunft solche Lieferengpässe bei Medikamenten zu vermeiden, soll es Krankenkassen in Zukunft nicht mehr gestattet zu sein, Rabattverträge mit günstigen Arzneimittelanbietern zu schließen.

Da die Hersteller dieser Generika häufig in Asien sitzen, kam es in der Vergangenheit aufgrund der Corona-Pandemie auch hier zu Unterbrechungen der Lieferketten. In Zukunft müssen Krankenkassen auch europäische Hersteller berücksichtigen. Dies gilt nicht nur für Kindermedikamente, sondern auch für Medikamente, auf denen keinerlei Patentrechte mehr ruhen.

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