- VonBettina Menzelschließen
Extreme Raser gefährden das Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Österreich nimmt „Unbelehrbaren“ deshalb künftig das Auto weg – das gilt auch für Urlauber.
Wien – Mit harten Strafen und Bußgeldern müssen Raser in Österreich rechnen. Ab dem 1. März 2024 kann auch das Fahrzeug bei extremen Verstößen gegen das Tempolimit beschlagnahmt werden.
Österreichischer Nationalrat beschließt neues Gesetz gegen Raser: „Auto wird zur Waffe“
Gegen extreme Raser trifft die Alpenrepublik extreme Maßnahmen: Autos können künftig an Ort und Stelle beschlagnahmt werden, wie aus einer Mitteilung des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hervorgeht. Extremes Rasen gefährde die Gesundheit und das Leben von unbeteiligten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, erklärte die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler die Hintergründe der Entscheidung.
Es gebe eine Geschwindigkeit, „bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen wird“, so die Ministerin weiter. Bereits im Jahr 2021 hatte die österreichische Bundesregierung ein erstes Maßnahmenpaket gegen extremes Rasen beschlossen. Dieses enthielt etwa die Erhöhung des Strafrahmens auf 5000 Euro und die Verdopplung der Entzugsdauer des Führerscheins.
Neues Gesetz ab 1. März: Die Details im Überblick
- Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 Kilometern pro Stunde innerorts oder 70 Kilometern pro Stunde außerorts beschlagnahmen die Straßenaufsichtsorgane das Fahrzeug zunächst vorläufig.
- Innerhalb von zwei Wochen treffen die Behörden dann eine Entscheidung, ob der Raser sein Fahrzeug dauerhaft verliert. Dafür ist entscheidend, ob der Fahrer innerhalb der vergangenen vier Jahre bereits seinen Führerschein wegen zu schnellem Fahrens verloren hatte (Übertretungen laut § 7 Abs. 3 Z 3 oder 4 FSG). Ebenso ist das Auto weg, wenn die Geschwindigkeit innerorts um mehr als 80km/h innerorts oder 90 km/h außerorts überschritten wurde.
- Das Auto wird in diesen Fällen entschädigungslos versteigert. Zusätzlich ist gemäß § 17 VStG eine Geldstrafe möglich, um den Raser damit von weiteren Übertretungen abzuhalten.
Quelle: Österreichisches Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität
Rund ein Fünftel (22,7 Prozent) aller tödlichen Verkehrsunfälle auf Österreichs Straßen wurden im Jahr 2022 durch zu schnelles Fahren verursacht, wie ein Blick in die Statistik zeigt. Nur Unachtsamkeit und Ablenkung waren mit einem Anteil von 25,6 Prozent für mehr Tote verantwortlich.
Neues Gesetz gegen Raser: „Wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen“
Das zweite Maßnahmenpaket, das nun die Möglichkeit der Beschlagnahmung des Pkw enthält, soll ab 1. März 2024 in Kraft treten. Es greife, „wenn andere Strafen nicht mehr wirken“, so Gewessler weiter. Das neue Gesetz richtet sich demnach insbesondere an rücksichtslose Wiederholungstäter, die das Leben anderer bewusst aufs Spiel setzen. Wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 Kilometern pro Stunde innerorts und 70 Kilometern pro Stunde außerhalb des Ortsgebiets werden mit der Beschlagnahmung des Autos geahndet, wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar“ seien, hieß es. „Denn wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen“, so die Ministerin weiter.
Wer allerdings innerhalb einer Ortschaft mit über 80 Kilometern pro Stunde zu schnell fahre oder außerhalb mit 90 km/h könne auch schon beim ersten Mal sein Auto verlieren. Der Staat sieht für die abgenommenen Pkw dann eine Versteigerung vor. Der Besitzer erhält kein Geld. „Das Fahrzeug wird in diesem Fall entschädigungslos verwertet“, heißt das im Beamtendeutsch. Die neue Regel gilt offenbar auch für Touristen und schließt auch da Rasen auf Motorrädern mit ein. Ziel der Verkehrssicherheitsstrategie Österreichs ist es, die Zahl der Verkehrstoten bis 2030 zu halbieren. Indes strebt das Europaparlament an, Fahrverbote künftig EU-weit durchzusetzen.
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