Corona-Herbst 2022

Maskenpflicht: Flugzeug, Bahn, Schule – diese Regeln gelten ab Oktober

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Ob im Flugzeug oder im Zug: Ab Herbst 2022 soll wieder eine Maskenpflicht gelten. Doch die Corona-Regeln sorgen für Zoff. Minister Buschmann beschwichtigt.

Berlin – Streit um das Comeback des Schnutenpullis: Die Bundesregierung hat die Kritik an dem neuen Corona-Schutzkonzept für den kommenden Herbst und Winter scharf zurückgewiesen. So verteidigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die mögliche Verschärfung der Maskenpflicht ab Oktober. Ihm sei es auch lieber, auf neue Corona-Regeln in Deutschland zu verzichten, sagte der Liberale der Bild am Sonntag. Jedoch müssen man nach Experteneinschätzung von einer Zunahme der Fallzahlen und einer hohen Belastung für das Gesundheitssystem ausgehen. Um eine Überlastung zu vermeiden, wolle man mit den mildesten Mitteln arbeiten. „Das ist die Maske.“

Maskenpflicht: Im Corona-Herbst 2022 werden die Corona-Regeln verschärft – Buschmann verteidigt Schutzkonzept

Seit Tagen wird das neue Corona-Schutzkonzept der Bundesregierung in Politik und Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatten für die Ampel-Koalition die gemeinsamen Linien ausgelotet und einen Entwurf für die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Wegen einer drohenden Ansteckungswelle im Corona-Herbst 2022 sollen die Bundesländer ab Oktober wieder die Maskenpflicht verhängen dürfen. Darüber hinaus soll bundesweit die bestehende Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugzeug bestehen bleiben. Außerdem sollen die Länder über weitergehende Regeln entscheiden dürfen.

Bringen die Maskenpflicht ab Oktober zurück: Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Corona-Regeln in Deutschland: Lauterbach und Buschmann basteln am Kompromiss im Infektionsschutzgesetz

Das neue Schutzkonzept löste aber umgehend viel Unmut aus. Fauler Kompromiss und viel zu kompliziert, hieß es nach der Vorstellung. Tatsächlich gab es zuvor innerhalb der Ampel-Koalition von Bundeskanzler Olaf Scholz viele divergierende Interessen. Während die FDP vor allem auf wenig Einschränkungen des öffentlichen Lebens setzt, will die SPD um Gesundheitsminister Lauterbach, der selber an Corona erkrankt ist und zur Behandlung das Medikament Paxlovid nimmt, die Zügel im Infektionsschutzgesetzt wieder schärfer anziehen. Beide Richtungen mussten nun unter einen Hut gebracht werden.

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Angesichts der Entscheidungsfreiheit der Bundesländer warnte der Virologe Hendrik Streeck bereits vor einem „Flickenteppich“ in Deutschland. Um das zu vermeiden, brauche es klare Vorgaben für die Länder, wann Maßnahmen wie die Maskenpflicht an Schulen ergriffen werden sollten, sagte der Wissenschaftler dem Fernsehsender Welt. Doch was gilt jetzt genau? Das zeigt die folgende Übersicht über das neue Corona-Schutzkonzept:

Flugzeug, Bahn, Schule, Innenräume: Die Maskenpflicht kommt zurück – das gilt ab Oktober in Deutschland

  • Bundesweit gilt die Maskenpflicht in diesen Bereichen:
  • Flugzeug und Fernzüge
  • Bus und Bahn des öffentlichen Nahverkehrs
  • bei Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (inklusive Testpflicht)
  • für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten (inklusive Testpflicht)
  • in öffentlich zugänglichen Gebäuden, jedoch mit Ausnahmen für Personen, die frisch getestet, vor höchstens 90 Tagen von einer Corona-Infektion genesen oder vollständig geimpft sind. Die letzte Impfung darf in diesem Fall aber maximal nur drei Monate zurückliegen.
  • in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und Schülerinnen und Schüler, aber erst ab der 5. Klasse und wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre
  • bei Außenveranstaltungen, wenn der Betrieb des Gesundheitssystems gefährdet ist und wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann
  • bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, wenn der Betrieb des Gesundheitssystems gefährdet ist. Dann soll es auch keine Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen mehr geben

Insofern enthält das bisherige Schutzkonzept durchaus viele Wenn und Aber. Verkompliziert wird die Sache dadurch, dass die Bundesländer die Corona-Regeln verschärfen können, wenn das Gesundheitssystem vor dem Kollaps steht. Dann können weitere Hygienekonzepte im Freizeit- und Kulturbereich, Personenobergrenzen und Mindestabstände vorgeschrieben werden können. Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und die pauschale Schließung von Schulen sind in dem Gesetzentwurf von Lauterbach und Buschmann derzeit aber nicht vorgesehen. Diese Instrumente seien nicht mehr verhältnismäßig, betonte Buschmann.

Neue Corona-Regeln: Niedersachsen signalisiert Zustimmung zur verschärften Maskenpflicht

Bereits am kommenden Dienstag (9. August) sollen die Gesundheitsminister der Länder über das Schutzkonzept beraten. Ungeachtet der großen Kritik signalisierte Niedersachsen vorab Zustimmung zu den Corona-Regeln. „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung rechtzeitig Eckpunkte für das neue Infektionsschutzgesetz vorlegt“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) bereits in der vergangenen Woche. Er dränge schon seit Langem wieder auf die Maskenpflicht in Innenräumen. Es sei wichtig, dass die Länder „mit einem großen Instrumentenkasten auf das jeweilige Infektionsgeschehen reagieren können“. Deshalb seien gerade auch die Details des Gesetzentwurfs entscheidend.

Rubriklistenbild: © Hauke-Christian Dittrich/Kay Nietfeld/dpa/Montage

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