Parkplatz-Abzocke in Österreich – Fiese Masche kann auch Urlauber treffen
VonBettina Menzel
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Parken auf Privatgrund kann in Österreich teuer werden. In Wien will eine Firma aus der besonderen Rechtslage offenbar Profit schlagen.
Wien – Ein besonderes Gesetz in Österreich lässt Falschparken mancherorts zur Kostenfalle werden. Denn bereits ein kurzes Halten oder Wenden auf einem Privatgrundstück kann einen drei- oder sogar vierstelligen Betrag kosten. Das ist dann der Fall, wenn der Besitzer des Grundstücks eine sogenannte Besitzstörungsklage anstrengt. In Wien will die Firma „D22 Construction“ aus der Rechtslage in Österreich nun laut einem Medienbericht Profit schlagen. Das geht aus Recherchen des österreichischen Portals Heute.at hervor.
Besitzstörungsklage: Falschparken in Österreich kann teuer werden
Wer sein Auto auf einem Privatgrundstück parkt, wohl wissend, dass es sich um fremdes Eigentum handelt, greift demnach laut österreichischem Gesetz in fremde Besitzrechte ein. Laut Angaben der Wirtschaftskammer ist ein „sehr kurzes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz“ dafür schon ausreichend. Ein gut sichtbar angebrachtes Schild, das auf ein Parkverbot auf dem privaten Grund hinweist, ist Voraussetzung.
Die Besitzstörungsklage wird zur Masche: So gehen die Parkplatz-Abzocker in Wien vor
Die Firma „D22 Construction“ hat Recherchen von Heute.at zufolge ein Privatgrundstück in der Pragerstraße 94-98 in Wien-Floridsdorf angemietet. Und überwacht dieses mittels einer Kamera in einem dort geparkten silbernen Hyundai ohne Kennzeichen. Wer vor dem Grundstück hält oder wendet, bekommt in der Regel kurz darauf eine hohe Rechnung. Wird diese nicht bezahlt, droht eine Besitzstörungsklage. Auf einem Schild am Eingang heißt es: „Privatparkplätze zu vermieten. Anmietung und Besichtigung ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung.“
Schon Ende November hatte das Portal von dieser Praxis berichtet, damals hatte offenbar eine Dashcam in einem blauen Smart die Überwachung übernommen. Auch Privatgrundstücke an der Franz-Eduard-Matras-Gasse, sowie ein Schotterparkplatz auf der Breitenleer Straße 50 in Wien sollen betroffen gewesen sein. Der blaue Smart habe allerdings auf öffentlichem Grund gestanden, was die Überwachung mittels Dashcam laut Datenschutzbehörde unzulässig mache, heißt es in dem Bericht. In der Pragerstraße ist der silberne Hyundai nun jedoch auf dem Privatgrundstück selbst geparkt, wie Fotos zeigen.
Parkplatz-Abzocke in Wien: Was tun, wenn eine Rechnung ins Haus flattert?
Wer das Privatgrundstück nicht befahren hat, sollte auch keine Strafe zahlen müssen, heißt es von Experten. „Das Halten (10 Minuten) vor einer Einfahrt ist sogar erlaubt, wenn der Lenker im Fahrzeug verbleibt“, teilte ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried Heute.at dazu mit. Anders sieht es aus, wenn das Privatgrundstück tatsächlich befahren wurde. „Sofern die Besitzstörung tatsächlich stattgefunden hat und vorwerfbar ist, ist zur Vermeidung einer Besitzstörungsklage eine Unterlassungserklärung rechtswirksam unterfertigt abzugeben“, rät der Rechtsanwalt Franz Szyszkowitz von BLS Rechtsanwälte.
„Vermieden sollte dabei aber werden, eine – in der Unterlassungserklärung oft enthaltene – Übernahme von pauschalen Unkosten ebenfalls zuzusagen“, so der Anwalt gegenüber dem Kreditschutzverband 1870. Eine Schadenersatzzahlung werde sich aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens nicht zur Gänze vermeiden lassen, „allerdings finden sich viele Argumente gegen die begehrte Höhe“, meint Szyszkowitz und verweist auf ein zuletzt ergangenen Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien (35 R 126/21). Dieses habe „als angemessene Kosten für ein anwaltliches Schreiben bei einem vergleichbaren Fall maximal 53,28 Euro angesehen.“