- VonBettina Menzelschließen
1000 Euro Strafe für wenige Momente Falschparken? In Österreich offenbar keine Seltenheit. Die Besitzstörungsklage machts möglich.
Klagenfurt – Wenn Autofahrer einen Strafzettel an der Windschutzscheibe flattern sehen, wissen sie bereits, was folgt. Für das Falschparken sind in Deutschland meist zwischen 20 und 40 Euro fällig. Ein österreichisches Paar erhielt nun Monate nach dem Urlaub im Bundesland Kärnten ein Knöllchen der anderen Art: Satte 1067,47 Euro schlagen für die Urlauber zu Buche, wie Krone.at berichtet. Ein besonderes Gesetz in Österreich macht das möglich.
Strafzettel in Österreich: Über tausend Euro für Urlaubspaar in Kärnten
Die beiden Kärntner waren für einen Skiurlaub im eigenen Bundesland unterwegs. Um ihre Ski aus dem Auto zu laden, hielten die Reisenden laut dem österreichischen Portal nur kurz auf einem Privatgrundstück. Fünf Monate später flatterte eine Besitzstörungsklage vom Besitzer des Grundstücks ins Haus. Der will nun über 1000 Euro von dem Paar. Kein Einzelfall: Kurzes Wenden auf Privatgrund kann in Österreich ebenfalls teuer werden: Ein Urlauber aus Baden-Württemberg drehte im österreichischen Kitzbühel in einer Sackgasse um und stand dabei mit dem Hinterreifen für wenige Momente im Grundstück eines Anwohners. Kostenpunkt für ihn: 345 Euro.
Möglich macht das die Besitzstörungsklage. Eine solche Störung liegt nach österreichischem Recht dann vor, wenn jemand in fremde Besitzrechte eingreift, wohl wissend, dass es sich um fremdes Eigentum handelt. Laut Angaben der Wirtschaftskammer ist dafür ein „sehr kurzes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz“ schon ausreichend. Besitzstörungs-Post aus Österreich sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, rät Michael Niessen, Leiter des Auslandsrechts des ADAC. „Die meisten Gerichte neigen dazu, zugunsten des Grundbesitzers zu entscheiden und nicht zugunsten des Autofahrers.“
Besitzstörungsklage in Österreich: Das hat es mit dem Rechtsmittel auf sich
Falschparken ist in Österreich genau wie in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings gilt das für öffentlichen Grund, nicht aber für Privatgrundstücke. Voraussetzung ist etwa ein gut sichtbar angebrachtes Schild, das auf das Parkverbot auf dem privaten Grund hinweist. Will der Besitzer sein Recht einklagen, erhalten die Falschparker meist eine Klageandrohung sowie eine Zahlungsaufforderung, die sich im Rahmen zwischen 150 und 400 Euro bewegt, wie Autorevue berichtete. Das ist noch die kostengünstigste Lösung.
Denn kommt der Fall vor Gericht, fallen zusätzlich Anwalts- und womöglich Gerichtskosten an. Letztere sind im Fall einer Niederlage vom Fahrer zu tragen und können einen vierstelligen Betrag ausmachen. Nicht immer sieht das Gericht einen „rechtswidrigen Eingriff“ in fremden Besitz als gegeben an, es geht vielmehr um Einzelfallentscheidungen. So kann etwa eine unzureichende Beschilderung des Privatgrundstücks zu einer Klageabweisung führen. In jedem Fall raten Experten, bei der Parkplatzsuche in Österreich einen großen Bogen um Privatgrundstücke zu machen und Ausschau nach Hinweisschildern zu halten.
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