VonTeresa Tothschließen
Wer im Ausland Auto fährt, sollte sich mit den dortigen Verkehrsregeln vertraut machen. In Österreich können Autofahrer etwa für eine „Besitzstörung“ belangt werden.
Kitzbühel – In anderen Ländern gelten andere Verkehrsregeln – auch für Urlauber. In Österreich herrscht etwa ein striktes Tempolimit von 130. Zudem drohen Mittelspurfahrern saftige Strafen. Das Land hält jedoch noch weitere, deutlich unbekanntere Regelungen für Autofahrer bereit. Eine davon hat ein deutscher Urlauber schmerzlich zu spüren bekommen.
Deutscher Urlauber fassungslos über Schreiben: „Österreich war eigentlich immer ein schönes Urlaubsland“
Matthias Krämer war bereits mehrfach in Österreich, Probleme hatte er bislang nie. „Österreich war eigentlich immer ein sehr schönes und erstrebenswertes Urlaubsland“, erklärt der Deutsche im Gespräch mit dem Verbrauchermagazin „Wiso“ von ZDF. Jetzt sieht er das jedoch anders. Grund ist ein fieses Schreiben, das der Urlauber nach seinem letzten Aufenthalt erhielt.
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Den Brief habe ein Rechtsanwalt verfasst. Es werde ihm vorgeworfen, ein Vergehen im Straßenverkehr begangen zu haben. Hintergrund: Krämer fuhr in Kitzbühel mit seinem Wagen versehentlich in eine Sackgasse. Beim Wenden geriet er mit dem Hinterrad auf ein Privatgrundstück. Eine Überwachungskamera hielt das Vergehen, das der Anwalt als sogenannte „Besitzstörung“ bezeichnet, fest.
Deutscher Urlauber soll auf mindestens 500 Euro verklagt werden wegen Vergehen in Österreich
Eine Besitzstörung liegt nach österreichischem Recht vor, wenn ein Störer in fremde Besitzrechte eingreift, wohl wissend, dass es sich um fremdes Eigentum handelt. „Ein sehr kurzes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz wird schon als ausreichend für eine Besitzstörung angesehen“, erklärt die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Webseite. Dabei würden weder Dauer noch Tageszeit eine Rolle spielen.
- Beispiele für eine Besitzstörung:
- Abstellen des Fahrzeugs auf einem privaten Parkplatz.
- Ungefragtes Betreten einer Mietwohnung durch den Vermieter.
- Unbefugtes Austauschen von Schlössern an Wohnungen und Häusern, etwa durch Mitbewohner.
- Quelle: Wirtschaftskammer Österreich
„Ich soll verklagt werden auf mindestens 500 Euro, plus Schadensersatzkosten, plus Rechtsanwaltskosten“, sagt Krämer im Interview. Die Alternative: Er zahlt 345 Euro, dann würde die Anklage fallen gelassen. „Das hat uns fassungslos gemacht“, erklärt der Urlauber. Er habe nicht vor, die Strafe zu zahlen und wolle es auf ein Verfahren ankommen lassen. Bislang habe er jedoch nichts mehr gehört. Das Schreiben sei inzwischen fast ein Jahr alt.
Der ADAC rät deutschen Autofahrern, Besitzstörungs-Post aus Österreich ernst zu nehmen
Michael Niessen, Leiter des Auslandsrechts des ADAC, rät allerdings, Besitzstörungs-Post aus Österreich nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: „Die meisten Gerichte neigen dazu, zugunsten des Grundbesitzers zu entscheiden und nicht zugunsten des Autofahrers.“ Die Gefahr, für ein solches Vergehen belangt zu werden, lauere in ganz Österreich, warnt Niessen.
Horst Wendling kennt das Problem. Er ist Anwalt in Kitzbühel und hat bereits 30 Urlauber aus Deutschland vertreten, denen eine Besitzstörung vorgeworfen wurde, sagt er gegenüber „Wiso“. Doch im Gegensatz zu Niessen rät er Autofahrern, die Strafe nicht zu bezahlen. „Das ist Abzocke“, findet er. Für Autofahrer sei es nahezu unmöglich, zu erkennen, wo die Grenzen von öffentlichem und privatem Besitz verlaufen.
Der österreichische Automobil-Club fordert eine Gesetzesänderung, um gegen Abzocke vorzugehen
Auch in Wien in der Nähe des Hauptbahnhofs sollen deutsche Touristen in der Vergangenheit Post wegen Besitzstörungen erhalten haben. Absender ist die Firma „Zupf Di“ (auf Deutsch: „Verzieh‘ Dich“), die mit Parkplatzmietern zusammenarbeitet und Bußgelder in Höhe von 399 Euro einfordert. Wie der ORF berichtet, sehe der österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) – das österreichische Pendant zum deutschen ADAC – darin ein ausgeklügeltes Geschäftsmodell. Und fordere eine Gesetzesänderung gegen die Abzockerei.
Seit dem 1. Mai 2023 sind in Österreich bestimmte Verkehrsverstöße teurer geworden. Damit soll unter anderem gegen die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer vorgegangen werden. In Rheinland-Pfalz kam hierfür sogar bereits ein spezieller Blitzer zum Einsatz. (tt)
Rubriklistenbild: © Lennart Preiss/dpa

