Auch Kitzbühel-Reisende betroffen

„Das ist Abzocke“: Zahlreiche Deutsche erhalten fieses Anwaltsschreiben nach Österreich-Urlaub

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Wer im Ausland Auto fährt, sollte sich mit den dortigen Verkehrsregeln vertraut machen. In Österreich können Autofahrer etwa für eine „Besitzstörung“ belangt werden.

Kitzbühel – In anderen Ländern gelten andere Verkehrsregeln – auch für Urlauber. In Österreich herrscht etwa ein striktes Tempolimit von 130. Zudem drohen Mittelspurfahrern saftige Strafen. Das Land hält jedoch noch weitere, deutlich unbekanntere Regelungen für Autofahrer bereit. Eine davon hat ein deutscher Urlauber schmerzlich zu spüren bekommen.

Deutscher Urlauber fassungslos über Schreiben: „Österreich war eigentlich immer ein schönes Urlaubsland“

Matthias Krämer war bereits mehrfach in Österreich, Probleme hatte er bislang nie. „Österreich war eigentlich immer ein sehr schönes und erstrebenswertes Urlaubsland“, erklärt der Deutsche im Gespräch mit dem Verbrauchermagazin „Wiso“ von ZDF. Jetzt sieht er das jedoch anders. Grund ist ein fieses Schreiben, das der Urlauber nach seinem letzten Aufenthalt erhielt.

Welche Arten von Blitzern gibt es? So unterschiedlich sehen die Kontrollgeräte aus

Claudia Pirke, Polizeioberkommissarin und Peter Gnida, Polizeioberkommissar, stehen mit einer Laserpistole vor einer Schule und messen die Geschwindigkeit der Fahrzeuge in einer 30iger Zone.
Bei der Geschwindigkeitsmessung mit Laser-Geräten kommen infrarote Lichtimpulse zum Einsatz. Es gibt diese Geräte für die Hand (siehe Foto), bei denen der Bediener ein Fahrzeug anvisieren muss, und stationär, dann sucht sich das Gerät selbstständig Fahrzeuge zum Messen. Auch Abstandsmessungen können mit Laserpistolen durchgeführt werden. © Patrick Pleul/dpa
Ein Pkw fährt an der Kamera eines Blitzers auf der Autobahn A9 vorbei. Die Anlage mit dem Namen „Einseitensensor ES 8.0“ kann auch bei sehr hohem Verkehrsaufkommen dicht hintereinanderfahrende Autos auch auf mehreren Spuren messen.
Am häufigsten werden Autofahrern die klassischen „Radarkontrollen“ begegnen. Die mobilen Messgeräte senden Radarstrahlen aus, die vom gemessenen Fahrzeug reflektiert werden. Gemessen wird die Geschwindigkeit vom Fahrbahnrand oder eine Brücke aus. © Jan Woitas/dpa
Fahrzeuge passieren am 17.10.2017 an der Autobahn A1 bei Kamen (Nordrhein-Westfalen) einen sogenannten "Enforcement Trailer", eine mobile Anlage zur Geschwindigkeitsmessung. Die Anlage besitzt eine eigene Stromversorgung und kann über mehrere Tage selbstständig die Geschwindigkeiten messen. Der Standort des Trailers ist dabei jederzeit veränderbar. Es ist die erste Anlage dieser Art der Dortmunder Polizei.
Relativ neu sind die sogenannten „Enforcement Trailer“. Sie funktionieren mit Laserstrahl und sind als Fahrzeugheck getarnt - mit Kennzeichen und Rücklichtern sind die Blitzer am Fahrbahnrand schwer zu erkennen. © Bernd Thissen/dpa
Ein Videowagen der Verkehrspolizei überprüft die Geschwindigkeit eines Verkehrteilnehmers auf der A10.
Mit einem System namens „ProViDa“ können die Beamten aus zivilen Polizeifahrzeugen im fließenden Verkehr Geschwindigkeiten und Sicherheitsabstand der Verkehrsteilnehmer messen. Dazu sind vorne und hinten am Fahrzeug Kameras angebracht. Die Messung wird per Knopfdruck auf Video aufgezeichnet. © Bernd Settnik/dpa
MONOcam gegen Handysünder im Testeinsatz
Mit der MONOcam, einer Spezialkamera, geht die Polizei auf Jagd nach Handysündern am Steuer. Die Kamera steht etwa auf einer Autobahnbrücke und löst automatisch aus, sobald ein Telefon und die typische „ans Ohr halten“-Haltung erkannt wird. Es handelt sich noch um ein Pilotprojekt in Deutschland.  © Harald Tittel/dpa
Polizist Michael Strohschein kontrolliert den Abstand zwischen Fahrzeugen auf der Autobahn A2 in der Region Hannover. Die Polizei Hannover hat am Morgen bei einer Schwerpunktkontrolle Sicherheitsabstände von Fahrzeugen überprüft und zahlreiche Verstöße festgestellt.
Häufig auf Brücken an Autobahnen wird der Sicherheitsabstand gemessen. Dabei können Bild- oder Videoaufnahmen zum Einsatz kommen. Daher gilt: Achtung, es „blitzt“ nicht! © Demy Becker/dpa
Eine stationäre Blitzanlage steht in der Eugen-Richter-Straße
Stationäre Blitzanlagen sehen ganz unterschiedlich aus. Sie sind überall in Deutschland verteilt - inner- und außerorts. Hier ist ein etwas neueres Modell zu sehen, eine Blitzersäule. Hier kommt ein Laser-Messsystem zum Einsatz. © Martin Schutt/dpa
Eine Blitzeranlage steht in der Innenstadt von Trier.
Auch diese Blitzersäule ist häufig am Straßenrand zu sehen. Bis zu vier Spuren lassen sich durch die Laser abdecken. Und: Die Blitzersäulen können in beide Richtungen messen. Bei vier dunklen Ringen werden beide Fahrtrichtungen abgedeckt, bei drei Ringen nur eine.  © Harald Tittel/dpa
Blitzer zur Geschwindigkeitsmessung stehen auf der Rader Hochbrücke an der Autobahn A7.
Solche stationären Blitzer zur Geschwindigkeitsmessung sieht man häufig an Autobahnen. © Carsten Rehder/dpa
Eine bereits abgeschaltete Radarmessanlage des Typs „Traffipax“ steht an einer Kreuzung.
Ein alter „Starenkasten“. Das Messgerät arbeitet mit Piezokristallen, die in Messingsträngen quer unter der Fahrbahn liegen. Fährt ein Fahrzeug darüber, verformen sich die Kristalle, wodurch Elektrizität entsteht. . Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs lässt sich mithilfe der Abstände der Messingstränge errechnen. Allmälich werden die stationären Kästen gegen Blitzersäulen ausgetauscht. © David Young/dpa
Eine Kontrollstelle zur Erfassung der Maut für LKW steht an der Bundesstraße 87 zwischen Frankfurt (Oder) und Müllrose.
Achtung, Verwechslungsgefahr! Bei den blauen Säulen handelt es sich nicht um einen Blitzer, sondern um eine Kontrollstelle zur Erfassung der Maut für LKW. © Patrick Pleul/dpa

Den Brief habe ein Rechtsanwalt verfasst. Es werde ihm vorgeworfen, ein Vergehen im Straßenverkehr begangen zu haben. Hintergrund: Krämer fuhr in Kitzbühel mit seinem Wagen versehentlich in eine Sackgasse. Beim Wenden geriet er mit dem Hinterrad auf ein Privatgrundstück. Eine Überwachungskamera hielt das Vergehen, das der Anwalt als sogenannte „Besitzstörung“ bezeichnet, fest.

Deutscher Urlauber soll auf mindestens 500 Euro verklagt werden wegen Vergehen in Österreich

Eine Besitzstörung liegt nach österreichischem Recht vor, wenn ein Störer in fremde Besitzrechte eingreift, wohl wissend, dass es sich um fremdes Eigentum handelt. „Ein sehr kurzes Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatparkplatz wird schon als ausreichend für eine Besitzstörung angesehen“, erklärt die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Webseite. Dabei würden weder Dauer noch Tageszeit eine Rolle spielen.

  • Beispiele für eine Besitzstörung:
  • Abstellen des Fahrzeugs auf einem privaten Parkplatz.
  • Ungefragtes Betreten einer Mietwohnung durch den Vermieter.
  • Unbefugtes Austauschen von Schlössern an Wohnungen und Häusern, etwa durch Mitbewohner.
  • Quelle: Wirtschaftskammer Österreich

„Ich soll verklagt werden auf mindestens 500 Euro, plus Schadensersatzkosten, plus Rechtsanwaltskosten“, sagt Krämer im Interview. Die Alternative: Er zahlt 345 Euro, dann würde die Anklage fallen gelassen. „Das hat uns fassungslos gemacht“, erklärt der Urlauber. Er habe nicht vor, die Strafe zu zahlen und wolle es auf ein Verfahren ankommen lassen. Bislang habe er jedoch nichts mehr gehört. Das Schreiben sei inzwischen fast ein Jahr alt.

Der ADAC rät deutschen Autofahrern, Besitzstörungs-Post aus Österreich ernst zu nehmen

Michael Niessen, Leiter des Auslandsrechts des ADAC, rät allerdings, Besitzstörungs-Post aus Österreich nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: „Die meisten Gerichte neigen dazu, zugunsten des Grundbesitzers zu entscheiden und nicht zugunsten des Autofahrers.“ Die Gefahr, für ein solches Vergehen belangt zu werden, lauere in ganz Österreich, warnt Niessen.

In Österreich gelten zum Teil andere Verkehrsregeln als in Deutschland – von Strafen bleiben auch Urlauber nicht verschont.

Horst Wendling kennt das Problem. Er ist Anwalt in Kitzbühel und hat bereits 30 Urlauber aus Deutschland vertreten, denen eine Besitzstörung vorgeworfen wurde, sagt er gegenüber „Wiso“. Doch im Gegensatz zu Niessen rät er Autofahrern, die Strafe nicht zu bezahlen. „Das ist Abzocke“, findet er. Für Autofahrer sei es nahezu unmöglich, zu erkennen, wo die Grenzen von öffentlichem und privatem Besitz verlaufen.

Der österreichische Automobil-Club fordert eine Gesetzesänderung, um gegen Abzocke vorzugehen

Auch in Wien in der Nähe des Hauptbahnhofs sollen deutsche Touristen in der Vergangenheit Post wegen Besitzstörungen erhalten haben. Absender ist die Firma „Zupf Di“ (auf Deutsch: „Verzieh‘ Dich“), die mit Parkplatzmietern zusammenarbeitet und Bußgelder in Höhe von 399 Euro einfordert. Wie der ORF berichtet, sehe der österreichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club (ÖAMTC) – das österreichische Pendant zum deutschen ADAC – darin ein ausgeklügeltes Geschäftsmodell. Und fordere eine Gesetzesänderung gegen die Abzockerei.

Seit dem 1. Mai 2023 sind in Österreich bestimmte Verkehrsverstöße teurer geworden. Damit soll unter anderem gegen die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer vorgegangen werden. In Rheinland-Pfalz kam hierfür sogar bereits ein spezieller Blitzer zum Einsatz. (tt)

Rubriklistenbild: © Lennart Preiss/dpa

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