- VonJoshua Eiblschließen
Kai Hartwigschließen
Wer denkt bei Bella Italia nicht sofort an Sonne und Pizza? Dabei sollten Sie ein kurioses Gesetz im Italien-Urlaub unbedingt beachten. Sonst kann das Dolce Vita schnell zum teuren Vergnügen werden.
München – Italien belegt auf der Rangliste der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen regelmäßig einen der oberen Plätze. Das Land erwartet in der diesjährigen Urlaubssaison bis zu 442 Millionen Übernachtungen. Neben Strand, Sonne und Spaghetti Carbonara gibt es in Italien aber auch eine verrückte Regel, die schnell teuer werden kann. Und zwar für alle Autofahrer.
Die Fensterscheibe herunterkurbeln, den kühlen Fahrtwind auf dem Weg über den Brenner zu genießen – viele Autofahrer machen das, gerade in der Sommerhitze. Das mag zwar optimal auf den Urlaub einstimmen und lässig daher komme. Es kann aber schnell richtig teuer werden. Denn in Italien ist der heraushängende Arm am Autofenster strafbar.
Bußgeld im Urlaub: Heraushängender Arm kann für Autofahrer in Italien teuer werden
Aus Sicht der italienischen Ordnungshüter gehören beide Hände an das Lenkrad. Wer sie dort nicht hat, riskiert ein saftiges Bußgeld. Die Geldstrafe für Autofahrer, die mit herausgehängten Arm ihren Wagen steuern, liegt in Italien zwischen 41 und 168 Euro – so kann die zur Schau gestellte Lässigkeit auch schnell zum Verhängnis werden.
Generell sollten Sie die italienischen Verkehrsregeln bei Ihrem Besuch beachten: Auch das Benutzen des Smartphones am Steuer kostet laut dem ADAC sogar mindestens 165 Euro. Nicht zu zahlen ist dabei eine schlechte Idee – denn wird das Bußgeld nicht innerhalb der in dem Bescheid genannten Frist von 60 Tagen bezahlt, verdoppelt sich die Strafe sogar.
Für Schnellzahler gibt es bei den meisten Verkehrsverstößen in Italien sogar einen Rabatt: Wird der Betrag innerhalb von fünf Tagen nach der Zustellung des Bescheides bezahlt, spart man sich 30 Prozent des geforderten Bußgeldes. Nicht bezahlte Bußgelder können übrigens nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland vollstreckt werden.
Freihändiges Fahren in Deutschland nicht verboten – doch Experte rät dennoch zu Händen am Lenkrad
Ganz anders sieht das in Deutschland aus, wie ein Experte für Verkehrsrecht IPPEN.MEDIA erklärte. „Die Straßenverkehrsordnung verbietet den Autofahrern das freihändige Fahren nicht“, erläuterte Rico Jäde, Rechtsanwalt bei freem: „In § 23 Abs. 3 S. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist lediglich geregelt, dass Radfahrer und Kraftradfahrer nicht freihändig fahren dürfen.“ Der Experte weiter: „Ein Bußgeld droht also nicht, wenn der Autofahrer einen Arm aus dem Fenster hält. Selbst bei freihändigem Fahren droht in Deutschland kein Bußgeld.“
Ähnlich verhalte es sich bei der Wahl der Schuhe durch den Autofahrer, meinte der Fachmann für Verkehrsrecht: „Ein bekanntes Vergleichsbeispiel ist das Fahren ohne festes Schuhwerk. Es ist in der Straßenverkehrsordnung nicht geregelt, dass das Barfußfahren untersagt ist. Es wurde bereits gerichtlich bestätigt, dass hierfür keine Geldbuße zu zahlen ist (OLG Bamberg, 2 Ss OWi 577/06; OLG Celle, 322 Ss 46/07).“
Allerdings sollte man es laut Jäde nicht mit dem Freihändigfahren übertreiben. „Ein dauerhaftes freihändiges Autofahren dürfte gegen das Gebot der ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme verstoßen. Im Übrigen droht ein Bußgeld, wenn ein Dritter durch dieses Verhalten geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Bei einem Verkehrsunfall dürfte dies stets der Fall sein“, so der Verkehrsrechtsexperte. Die klare Empfehlung des Anwalts lautet daher: Sowohl in Bella Italia als auch in der Heimat sollten die Hände immer ans Lenkrad.
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