- VonMichel Guddatschließen
Viele Eltern fahren mit dem Auto in den Urlaub. Stau lässt sich dabei oft nicht vermeiden, außer die Kinder bleiben von der Schule fern. Eine gute Idee?
München – Rote Bremslichter, Autos mit Warnblinker am Horizont – und schon ist der Zauber einer Sommerreise verflogen. Kaum im Stau angekommen, gehen die Diskussionen über die Route und den Zeitpunkt der Abreise los. Schnell fällt der Satz: „Wären wir doch mal früher gefahren.“ Wer das als Eltern von schulpflichtigen Kindern aber wörtlich nimmt, muss unter Umständen mit einer hohen Strafe rechnen.
Sommerferien in Bayern: Familien nehmen ihre Kinder früher aus der Schule – Das kann teuer werden
Die Sommerferien stehen Ende Juli in Bayern und Baden-Württemberg vor der Tür. Um möglichst günstig und schnell an seinen Urlaubsort zu gelangen, greifen manche Eltern hier zu einer Methode: einfach vor dem Ferienstart losfahren. Oder nach Ferienende erst wieder zurückkehren.
Nicht wenige dürften das zumindest ansatzweise verstehen. Autobahnen sind zum Ferienstart schließlich oft überfüllt, die Preise von Flügen deutlich höher. Doch seine Kinder früher aus dem Unterricht zu holen oder eben später in die Schule zu schicken, kann teuer werden.
Verletzung der Schulpflicht: Bußgeld bis zu 2.500 Euro drohen
Rechtsanwalt Christian Solmecke von WBS.LEGAL warnt: „Ohne eine offizielle Beurlaubung bzw. Freistellung der Schule verletzt man dadurch in der Regel die Schulpflicht“. Je nach Bundesland dauert diese neun bis zehn Jahre. Wer sich nicht daran halt, verhält sich ordnungswidrig und muss mit Konsequenzen rechnen.
Neben dem Vermerk im Zeugnis, dass das Kind unentschuldigt fehlte, können saftige Bußgelder drohen. Je nach Anzahl der Fehltage können bis zu 2.500 Euro verlangt werden, wie etwa in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern, informiert bußgeldkatalog.org. In Bayern müssen bis zu 1000 Euro gezahlt werden, heißt es weiter.
Schule kann bei Verdacht auf Schule schwänzen ein ärztliches Attest anfordern
Dass das Kind ausgerechnet ein paar Tage vor oder nach den Ferien „krank“ ist, könnte bei der Schulleitung schnell den Verdacht schöpfen, dass hier etwas im Busch ist. So könnte die Schule ein ärztliches Attest anfordern, im Härtefall sogar das eines Amtsarztes, wie der Rechtsanwalt Solmecke warnt. Bestätigt sich der Verdacht der Schule, dass die Schule geschwänzt wird, drohen auch hier Bußgelder.
Wer es auf offiziellem Weg anhand des üblichen Antrags versucht, muss meist mit einer Absage der Schule rechnen. Als wichtige Gründe für eine Unterrichtsbefreiung werden angesehen:
- Krankheit und Arztbesuch
- Erholungs- und Kuraufenthalte
- Sitzung der Schülervertretung
- Heirat, schwere Erkrankung oder Todesfall in der engsten Familie
- Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
- Aktive Teilnahme an sportlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
- Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
- Besuche von Beratungsstellen oder Behörden
Quelle: Elternwissen.com
Angesichts der drohenden Konsequenzen lohnt es sich vielleicht dann doch lieber in den Kauf zu nehmen, dass die Kinder im Stau zum hundertsten Mal nachfragen, wie lange es noch dauert. Vielleicht fallen den Urlaubern im Auto aber auch Spiele ein, um die Zeit zu überbrücken. Ansonsten gibt es noch weitere Tipps, um besser durch den Stau durchzukommen. (mg)
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