Saftiges Bußgeld

Bußgeld im Österreich-Urlaub: 726 Euro Strafe droht für häufigen Fehler auf Autobahnen

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In Österreich gelten andere Verkehrsregeln – auch für Urlauber. Auf der Autobahn gibt es eine besondere Regel zu beachten, sonst droht offenbar ein saftiges Bußgeld.

München – Die Tempolimits auf den Autobahnen in Österreich sind den meisten Autofahrer wohlbekannt. Mehr als Tempo 130 ist generell tabu. So fahren viele gemütlich auf den Autobahnen – allerdings besonders gerne auf der Mittel- oder Überholspur. Der „Mittelspur-Blockierer“ wechselt partout nicht auf die rechte Spur. Das nervt andere – und kann in Österreich ordentlich bestraft werden. In Deutschland ist es übrigens auch nicht erlaubt, es gibt aber Ausnahmen.

Österreich: 726 Euro Strafe droht für häufigen Fehler auf Autobahnen

Es gibt wahrscheinlich Gründe, permanent auf der Mittelspur der Autobahn zu fahren. Beispielsweise ist der Fahrbahnbelag auf der rechten Spur durch die vielen Lastwagen oft schlechter. Manchmal sind Autofahrerinnen und Autofahrer einfach nur zu bequem, um die Spur zu wechseln. Dabei verstoßen „Mittelspur-Blockierer“ gegen die Verkehrsregeln. Denn, seit 1960 gilt in Österreich das Rechtsfahrgebot. Der österreichische Automobilclub ÖAMTC teilt auf Anfrage von Merkur.de von IPPEN.MEDIA per Mail mit:

„Gemäß § 7 Abs 1 StVO hat der Lenker eines Fahrzeuges grundsätzlich so weit wie möglich rechts zu fahren. Lediglich auf markierten Fahrstreifen im Ortsgebiet sowie bei Kolonnenverkehr darf der Fahrzeuglenker den Fahrstreifen frei wählen.“ Und weiter: „Die Verhaltensvorschriften entsprechen somit grundsätzlich der Rechtslage in Deutschland, dh. es ist auf Autobahnen und Freilandstraßen grundsätzlich immer der äußerst rechte Fahrstreifen zu benützen, solange man nicht überholt oder Kolonnenverkehr vorliegt.“

Auf allen Straßen in Österreich – eben auch auf der Autobahn – muss möglichst weit rechts gefahren werden. „Das Rechtsfahrgebot, und damit auch die Verpflichtung, den rechten Fahrstreifen zu benützen, gilt grundsätzlich auf mehrspurigen Freilandstraßen und Autobahnen“, ist auch auf der Webseite der österreichischen Regierung zu lesen.

Österreich: „Mittelspur-Blockierer“ droht wohl saftige Geldstrafe

Autofahrer, die auf dem mittleren oder linken Fahrstreifen unterwegs sind, obwohl die rechte Spur frei ist, machen sich strafbar, berichtet heute.at. Sei die rechte Spur über eine größere Distanz von 300 bis 400 Metern frei, droht sogar ein Bußgeld von einer Höhe von bis zu 726 Euro.

In Österreich gibt es allerdings keinen Bußgeldkatalog wie in Deutschland. „Tatsächlich gibt es in Österreich nur für wenige Delikte einheitlich festgelegte Strafsätze“, teilt der ÖAMTC auf Anfrage mit.

Die Strafhöhen ergeben sich aus § 99 StVO, so der ÖAMTC. Die Missachtung des Rechtsfahrgebotes würde mit dem allgemeinen Strafsatz – keine Mindeststrafe, Strafrahmen bis 726 Euro – gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO geahndet.

ÖAMTC: Autofahrer sollten Bußgeld an Ort und Stelle zahlen

In der Praxis fällt die Höhe des Bußgeldes jedoch deutlich niedriger aus. Entweder müssen Autofahrer gleich an Ort und Stelle eine Strafe zahlen – nennt sich in Österreich „Organmandat“. Oder dem Fahrzeughalter flattert per Post eine Strafe mittels „Anonymverfügung“ in den Briefkasten.

ÖATMC: „Bei Missachtung des Rechtsfahrgebotes kann man in der Regel mit einer Anonymverfügung in Höhe von 50 bis 100 rechnen. Bei Organmandaten ist die Strafhöhe zumeist etwas niedriger.“

Bei einer Polizeikontrolle empfiehlt der österreichische Automobilclub, das Bußgeld gleich zu bezahlen. Vorausgesetzt, die Beanstandung sei gerechtfertigt. Bei einer Weigerung werde es dann meist teurer.

Urlaub in Österreich: Auf der Autobahn gelten bestimmte Verkehrsregeln, die Autofahrer kennen sollten.

Österreich: Drängler auf der Autobahn

„Dicht aufzufahren, also zu drängeln, die Lichthupe zu betätigen oder gar rechts zu überholen ist dennoch keine passende Reaktion“, warnt die österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (kurzASFINAG). Die Nichtbeachtung des Sicherheitsabstands kann mit einer Geldstrafe von bis 2.180 Euro geahndet werden. Im schlimmsten Fall droht ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Lichthupe und Drängeln könnten laut heute.at bis zu 726 Euro kosten.

Österreich schärft Bußgeldkatalog nach

Übrigens sind in Österreich seit dem 1. Mai 2023 bestimmte Verkehrsverstöße teurer geworden. Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss bis zu 100 Euro Bußgeld zahlen. Wer dabei geblitzt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 140 Euro rechnen.

Gegen Raser will Österreich bald mit drakonischen Maßnahmen vorgehen. Fahrzeuge sollen dann an Ort und Stelle beschlagnahmt werden, berichtet der ADAC. Voraussichtlich ab März 2024 sollen diese neuen Regeln gelten.

Das droht „Mittelspur-Blockierern“ in Deutschland

Drängler im Rückspiegel: Lichthupe auf der Autobahn ist eigentlich in Deutschland erlaubt.

Auch in Deutschland gilt wie schon erwähnt das Rechtsfahrgebot. Das Blockieren der Mittelspur gilt bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer als Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Verursacht der „Mittelspur-Blockierer“ einen Unfall, erhöht sich die Strafe auf 100 Euro.

Drängeln – zu dichtes Auffahren wird nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit bis zu 400 Euro sowie bis zu drei Monaten Führerscheinentzug bestraft. Die Lichthupe darf auf der Autobahn, laut der StVO benutzt werden, um bei Gefahren zu warnen oder das Überholen anzuzeigen. Im Zusammenhang mit zu dichtem Auffahren kann das Benutzen der Lichthupe allerdings auch als Nötigung (Straftat im Sinne § 240 StGB) angesehen werden, betont der ADAC.

Derweil ist bei der Sportwagenmarke Lamborghini die Verbrenner-Ära zu Ende. (ml)

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