„Im Prinzip kein Unterschied“

Anwalt erklärt: Aus zwei Gründen hat „Letzte Generation“ mehr Polizei-Ärger, als die Blockade-Bauern

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Bauern-Blockade und Klebe-Protest: Wo ist da der Unterschied? Eigentlich gibt es keinen, sagt Anwalt Dr. Alexander Betz. Wird mit zweierlei Maß gemessen?

München – Tausende Traktoren haben für einen Verkehrs-Infarkt in Deutschland gesorgt. Der Bauernverband startete am Montag (8. Januar) seine Aktionswoche mit etlichen Protesten, Blockaden und Kundgebungen auf Autobahnen und in Städten. Mit verheerenden Auswirkungen: Großstädte waren teils von der Außenwelt abgeschnitten, Schüler kamen nicht zum Unterricht.

Bauernproteste erlaubt, aber Klima-Blockaden nicht? Anwalt sagt: „Im Prinzip gibt es keinen Unterschied“

Landwirte, die von der Polizei von der Straße geschleift wurden, waren am Großstreiktag aber nicht zu sehen. Die Aktionen und Blockaden wurden fast überall zumindest geduldet. Aber wie kann das sein, fragt man sich? Blockaden der „Letzten Generation“ werden schließlich meist zügig von der Polizei aufgelöst.

Anwalt Dr. Alexander Betz erklärt: Im Prinzip gibt es keinen Unterschied zwischen Bauernprotesten und Klima-Streik.

Gelten andere Regeln, wenn Demonstrierende mit einem Traktor auf der Straße stehen und nicht daran festkleben? Nein, sagt Anwalt Dr. Alexander Betz zu IPPEN.MEDIA: „Im Prinzip gibt es keinen Unterschied.“

Demos müssen angemeldet sein – Dann gilt: „Man kann überall demonstrieren, auch auf einer Autobahnauffahrt“

Die Rechtslage ist eigentlich gar nicht so kompliziert: Wenn eine Demonstration angemeldet und nicht verboten ist, dürfen Protestierende dabei auch die Straße blockieren. „Man kann überall demonstrieren, auch auf einer Autobahnauffahrt. Die Behörden müssen prüfen, ob es verboten wird“, erklärt Betz.

Wieso scheinen die Landwirte nun aber so viel weniger Probleme mit der Polizei zu haben? Dafür könnte es zwei Gründe geben, so der Anwalt.

Bauern-Blockaden größtenteils erlaubt – fehlt der „Letzten Generation“ die Lobby?

Die „Letzte Generation“ fahre eine andere Taktik, als die Bauernverbände, sagt Betz. Die Klimagruppe habe oft bewusst darauf verzichtet, Versammlungen anzumelden, weil sie Chaos stiften wolle. Ohne die Anmeldung als Protest gelten Blockade-Aktionen als Nötigung und die Polizei löst sie auf. Dann ist es sogar erlaubt, Demonstrierende von der Straße zu ziehen.

Behördlicherseits wird möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen.

Anwalt Dr. Alexander Betz über den Vergleich zwischen Bauernprotesten und Klima-Streik.

Es drängt sich aber noch ein Eindruck auf. „Behördlicherseits wird möglicherweise mit zweierlei Maß gemessen“, meint Betz. Die Aktionen der Bauernverbände wurden weitreichend genehmigt und die Polizei arbeitete planend mit den Veranstaltern zusammen. Der Anwalt sagt: „Die Landwirte haben eine andere Lobby, als die Klimaaktivisten – so zumindest mein Eindruck. Wenn der örtliche Bauernverband kommt, hat das schon ein anderes Gewicht, als wenn das drei Klimakleber sind.“

Verkehrsbehinderungen durch Traktor-Kolonnen: Bummel-Fahrten sind rechtliche Grauzone

Also alles okay am großen Streiktag der Bauern? Rechtlich größtenteils offenbar, ja. Nur Bummel-Fahrten über Landstraßen liegen in einer Grauzone, erklärt der Anwalt. Sollten die Traktoren bewusst den Verkehr verzögern, ohne dass sie auf einer Protest-Route fahren, könnte das als Nötigung gelten.

Die Ausrede „Spontanversammlung“ dürfte hier auch nicht greifen. Im deutschen Recht sind spontane Demonstrationen erlaubt, die müssen allerdings „aus dem Affekt“ passieren. Landwirte, die stundenlang mit dem Traktor fahren, um sich weit weg von zu Hause zu treffen, können kaum von spontanen Aktionen sprechen. Ähnliches gilt für Klebe-Aktionen der „Letzten Generation“ auf Kreuzungen. (moe)

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/picture alliance/dpa/Kanzlei Stevens und Partner

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