VonMarvin K. Hoffmannschließen
Die Rente steigt 2024 um 4,57 Prozent. Fünf wichtige Faktoren spielen dabei eine Rolle, um diese Erhöhung zu berechnen. Die Formel ist einfach.
Hamm – Gute Nachricht für alle Rentner: Die Rente steigt im Jahr 2024 um 4,57 Prozent. Bereits im Jahr 2023 hat es eine Rentenerhöhung gegeben, die Renten in Ost und West wurden dadurch angeglichen. Nun wird es eine weitere geben, ersten Schätzungen der Bundesregierung zufolge könnte mit einem Plus von 3,5 Prozent gerechnet werden. Nun ist es sogar etwas mehr.
Rentner fragen sich, um wie viel Prozent die Rente 2024 erhöht wird
Um wie viel Prozent die Rente zum 1. Juli 2024 genau steigen wird, steht also mittlerweile fest. Es hängt immer von wichtigen Faktoren ab. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich aber schon früh auf einen Zeitpunkt festgelegt, wann es den Rentnern die freudige Nachricht mitteilen wird.
„Die Renten werden in der Regel auf Grundlage der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung angepasst, die vom Bundeskabinett beschlossen wird (meist Ende April) und die vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates (meist im Juni) zum 1. Juli eines Jahres in Kraft tritt“, erklärte das BMAS unlängst auf Nachfrage von wa.de dazu und ergänzte: „Verbindliche Aussagen zur tatsächlichen Höhe der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 sind erst Ende März 2024 möglich, wenn alle erforderlichen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund vorliegen.“
Diese Daten zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) bilden die Basis für die Anpassung der Renten.
Renten werden Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel erhöht
Die Renten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Rentenanpassungsformel erhöht. „Dabei gilt: Die gesetzliche Rente ist eine Lohnersatzleistung und folgt grundsätzlich den Löhnen“, erklärt das BMAS. Einfach gesagt: Wenn die Löhne steigen, steigen auch die Renten. Doch steigende Löhne alleine machen noch nicht die Rentenerhöhung.
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Der Bruttolohnfaktor, das haben wir eingangs schon erklärt, spiegelt die Entwicklung der durchschnittlichen (beitragspflichtigen) Bruttolöhne wider. „Maßgeblich ist hierbei die Entwicklung des letzten gegenüber dem vorletzten Jahr“, stellt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) klar. Eins zu eins wird die Lohnerhöhung aber nicht an die Rentner, die in Deutschland etwas anderes als Bürgergeld bei Bedürftigkeit beantragen können, weitergegeben. Vielmehr werde sie in ihrer Höhe laut bpb „in ihrer Höhe durch den Beitragssatz-, den Riester- und den Nachhaltigkeitsfaktor gebremst“. Seit 2011 gibt es zudem noch den Nachholfaktor. Fünf Faktoren spielen also eine wichtige Rolle:
- Bruttolohnfaktor: Er orientiert sich an der Entwicklung der durchschnittlichen (beitragspflichtigen) Bruttolöhne.
- Beitragssatzfaktor: Es spielen auch die Veränderungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen der Beschäftigten eine Rolle – dadurch sollen die Belastungen, die die Versicherten tragen, auch von den Rentnern übernommen werden.
- Riesterfaktor: „Die Belastungen, die den aktiv Beschäftigten durch den Aufbau der geförderten privaten Altersvorsorge (Riesterrente) entstehen, werden auf die Rentenanpassungen übertragen. Beginnend mit 0,5 im Jahr 2002 ist dieser Altersvorsorgeanteil jährlich angehoben worden. Da die Anhebung aber in den Jahren 2008 und 2009 ausgesetzt worden ist, hat der Altersvorsorgeanteil erst im Jahr 2012 die Endstufe 4,0 erreicht. In den Jahren der Anhebung des Altersvorsorgeanteils sind die Rentenerhöhungen um jeweils 0,5 Prozentpunkte vermindert worden“, erklärt die bpb zu diesem Faktor.
- Nachhaltigkeitsfaktor: Dieser Faktor soll das zahlenmäßige Verhältnis von Rentenbeziehenden und Beitragszahlenden (Rentnerquotient) bei den Rentenanpassungen berücksichtigen. Die Auswirkungen laut bpd: „Sinkt die Zahl der Beitragszahler gegenüber der Zahl der Rentenbezieher, was angesichts der demografischen Entwicklung mittel- und längerfristig zu erwarten ist, dann führt der Nachhaltigkeitsfaktor zu Kürzungen bei der Rentenanpassung.“
- Schutzklausel und Nachholfaktor/Ausgleichsbedarf: Dieser Hebel soll den Worst Case für Rentner verhindern – eine mögliche Kürzung der nominalen Rente bei stagnierenden oder rückläufigen Löhnen. „Um dies zu verhindern, ist eine Schutzklausel in die Rentenanpassungsformel eingebaut worden. Sie sieht vor, dass die nominalen Renten nicht sinken dürfen“, erklärt die bpd. Allerdings werden die unterlassenen Anpassungskürzungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt und bremsen entsprechende Rentenerhöhungen.
Erst wenn diese Daten alle vorliegen, wissen Rentner also auch, um wie viel Prozent ihre Rente im Jahr 2024 erhöht wird. Bis dahin sollten sie sich vielleicht mit einigen Änderungen vertraut machen, die das Jahr 2024 gebracht hat. So ist unter anderem auch der Abschlag bei der „Rente für langjährig Versicherte“ gestiegen.
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