Sozialhilfe

Bedürftige Rentner erhalten kein Bürgergeld – Geld gibt es trotzdem

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In Deutschland gibt es Rentner, die mit ihrem Geld nicht über die Runden kommen. Bürgergeld erhalten sie trotzdem nicht. Es gibt etwas anderes.

Hamm – Seit über einem Jahr gibt es nun schon das Bürgergeld. Es löste ab dem 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (ALG II) – umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet – ab und ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Sozialverband Deutschland bezeichnet es als „eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes“. Rentner erhalten diese Leistung allerdings nicht. Für sie gibt es andere Möglichkeiten, zusätzlich an Geld zu kommen.

Rentner bekommen kein Bürgergeld – aber Grundsicherung

Das Bürgergeld ist nämlich, wie jede Sozialleistung in Deutschland, an Bedingungen geknüpft. Nicht jeder hat ein Anspruch darauf. Bei manchen kann das Bürgergeld gekürzt werden.

Grundsätzlich gilt: Das Bürgergeld können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze der Regelaltersrente noch nicht erreicht haben. „Das Bürgergeld kommt infrage, wenn kein Anspruch auf das Arbeitslosengeld I (ALG I) besteht oder wenn der ALG-I-Anspruch erschöpft ist. Außerdem könnte ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen, wenn zum Bepisle das Wohngeld nicht ausreichen würde, um den Lebensunterhalt zu sichern“, erklärt der Sozialverband Deutschland dazu. Was können Rentner also tun?

Anspruch auf Bürgergeld

Wer nicht die Grundsicherung beantragen kann, sondern Bürgergeld, muss natürlich einen Anspruch haben. Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld sei laut Sozialverband Deutschland das Kriterium „Hilfebedürftigkeit“. „Sie sind hilfebedürftig, wenn Sie für sich oder gemeinsam mit Ihrer Familie nicht ausreichend für Ihren Lebensunterhalt sorgen können und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Ihre Angehörigen haben einen Leistungsanspruch, wenn sie mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben“, heißt es.

Grundsicherung hilft Rentnern, den Lebensunterhalt abzudecken

Rentner, die ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können, haben die Möglichkeit, die sogenannte Grundsicherung zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt dazu: „Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze – das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.“ Die Grundsicherung für Rentner und andere Berechtigte gibt es für:

  • den notwendigen Lebensunterhalt
  • Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Vorsorgebeiträge
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen
  • Hilfe in Sonderfällen

Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

Der Sozialverband Deutschland ergänzt dazu: „Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Sie, wenn Sie mindestens 65 Jahre und älter sind.“ Dabei ist allerdings die schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 Jahren für Menschen, die nach 1946 geboren wurden, zu beachten. „Außerdem müssen Sie noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben sowie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen bestreiten können“, erklären die Experten. Bei einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung muss man zudem, wie bereits erwähnt, mindestens 18 Jahr alt sein, um Grundsicherung erhalten zu können.

Natürlich läuft im Bürokraten-Staat Deutschland nichts ohne Antrag. So auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die in der Regel für zwölf Monate geleistet wird. „Um die Grundsicherung nach zwölf Monaten weiter zu erhalten, muss grundsätzlich rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden“, rät der Sozialverband Deutschland.

Rubriklistenbild: © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

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