- VonTim Krupkaschließen
Die Höhe der Rente und der Zeitpunkt des Renteneintritts bestimmen die Steuerpflicht. Erfahren Sie, wie diese Faktoren Ihre Steuerlast beeinflussen können.
München - Ob Renten versteuert werden müssen, hängt wesentlich von der Rentenhöhe und dem Renteneintrittsdatum ab. Nehmen wir beispielsweise eine monatliche Rente von 1.200 Euro, die seit 2020 bezogen wird. Um die Steuerlast zu bestimmen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter Begriffe wie Grund- und Rentenfreibetrag.
Steuern auf die Rente: Das müssen Rentner wissen
Der steuerliche Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem kein Einkommen besteuert wird, um das Existenzminimum jedes Bürgers zu sichern. Im Jahr 2024 beträgt dieser Freibetrag für Alleinstehende 11.604 Euro und für Verheiratete das Doppelte. Um mit den Lebenshaltungskosten Schritt zu halten, wird dieser Freibetrag regelmäßig angepasst. Im Vorjahr betrug er beispielsweise 10.908 Euro.
Der Rentenfreibetrag hingegen bezieht sich auf einen prozentualen Anteil und bestimmt, welcher Teil der Rente besteuert werden muss. Ein Wert von 15 Prozent bedeutet, dass 85 Prozent der Renteneinkünfte steuerpflichtig sind. Der Rentenfreibetrag sinkt jedes Jahr um einen Prozentpunkt und soll bis 2058 auf null fallen.
Rentner zahlen nach dem Grundfreibetrag Steuern: Ein Beispiel
Rentner müssen daher erst dann Steuern zahlen, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Rente den Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro übersteigt. Ab dem ersten Euro darüber wird der Grenzsteuersatz von 14 Prozent fällig. Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz, was auf den progressiven Steuertarif in Deutschland zurückzuführen ist.
Um dies zu verdeutlichen, nehmen wir ein Beispiel, das vom Nachrichtenportal t-online erstellt wurde. Bei einer angenommenen Rente von 1.200 Euro monatlich müssen zunächst einige Faktoren berücksichtigt werden, bevor die Steuerlast berechnet werden kann. Dazu gehören der Familienstatus, die Religionszugehörigkeit und die Krankenversicherungsbeiträge.
Für einen Single, der im Westen Deutschlands lebt, keiner Religionsgemeinschaft angehört und 2020 in Rente gegangen ist, gilt zunächst ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent. Diese Person ist gesetzlich versichert und erhält monatlich 1.200 Euro Rente, was jährlich 14.400 Euro entspricht. Von diesem Betrag sind 80 Prozent steuerpflichtig, was 11.520 Euro entspricht.
Krankenkassenbeiträge bei der Steuer auf die Rente nicht vergessen
Diese 11.520 Euro sind jedoch nicht die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Zunächst müssen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Laut t-online beträgt der Beitragssatz in diesem Beispiel 11,7 Prozent, der sich aus der Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, der Hälfte des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung und dem Pflegebeitrag zusammensetzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die 11,7 Prozent auf die volle Rente von 14.400 Euro beziehen. Daher müsste die Person in diesem Beispiel jährlich etwa 1.685 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Wenn man diese Summe von 11.520 Euro abzieht, erhält man 9.835 Euro, die den steuerpflichtigen Rentenanteil darstellen. Hier sind jedoch noch geringfügige Anpassungen erforderlich.
Rentner müssen oft keine Steuern zahlen - aber nicht immer
Rentner profitieren zusätzlich von der Werbungskostenpauschale und dem Sonderausgabenpauschbetrag, die derzeit 102 Euro bzw. 36 Euro betragen und den steuerpflichtigen Teil der Rente von 9.835 Euro auf 9.697 Euro reduzieren. Da der Grundfreibetrag für Alleinstehende im Jahr 2024 bei 11.604 Euro liegt, muss die Person in diesem Beispiel keine Einkommenssteuer zahlen.
Dies gilt jedoch nur, wenn die Rente die einzige Einkommensquelle ist. Wenn zusätzlich Mieten oder Pachten eingenommen werden, muss die Situation neu bewertet werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass alle Rentenerhöhungen zu 100 Prozent steuerpflichtig sind. Aufgrund des gleichzeitig steigenden Freibetrags hat dies jedoch oft keine Auswirkungen auf die Steuerlast.
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